Senioren-Wegweiser Stadt Bergisch Gladbach

Richtungsänderungen. Rampen sollten zudem auf beiden Seiten über Handläufe (Höhe Oberkante 85 bis 90cm) und Radabweiser (Höhe10cm) verfügen.WenndasAnlegeneiner Rampe zumHauseingang nicht möglich sein sollte, weil der Platz vor demHaus nicht ausreicht oder die zu überwindende Höhendifferenz zu groß ist, ist die Anbringung eines Plattformlifts gut geeignet, um auch Rollstuhlfahrern einen ungehinderten Zugang zum Haus zu ermöglichen. Für den privaten Wohnungsbau gibt es inzwischen verschiedene platzsparende Aufzugssysteme, die keinen Maschinenraum benötigen, sondern lediglich eine tragende Wand. Dadurch sind sie auch für einen nachträglichen Einbau gut geeignet. Stellplätze Ein Parkplatz, der von Menschen mit Behinderung genutzt werden soll, muss mindestens 3,50m breit und 5m lang sein. Dabei soll der Parkplatz möglichst in der Nähe des Hauseingangs angeordnet werden und ausreichend hell beleuchtet sein. Bewegungsflächen Eine barrierefreie Wohnung muss nicht zwingend auch rollstuhlgerecht gestaltet sein. Denn die Anforderungen an die Bewegungsflächen innerhalb einer Wohnung sind für einen Rollstuhlfahrer höher als bei einer barrierefreien Grundrissplanung. Anhand der Anforderungen an die lichte Türbreite wird deutlich, dass Türen innerhalb einer barrierefrei gestalteten Wohnung mit einer Mindestbreite von 80cm auskommen. Für eine rollstuhlgerechte Wohnung gilt jedoch ein Mindestmaß der Öffnung von 90cm (lichtes Maß). Im Vergleich kann man also festhalten, dass an eine rollstuhlgerechte Wohnung höhere Anforderungen als an eine barrierefreie Wohnung gestellt werden. Hauseingang Vor der Hauseingangstüre muss eine ausreichend große Bewegungsfläche vorgehaltenwerden. Bei Einfamilienhäusern istmeist eine freie Fläche von 1,20 x 1,20m als ausreichend anzusehen. Für Rollstuhlfahrer ist eine Fläche von 1,50 x 1,50m ausreichend. Der Zugang zur Haustüre soll ohne Stufen und Schwellen gestaltet sein. Mit einem Rollstuhl können Schwellen von maximal 2cm Höhe überwunden werden. Der Hausflur darf nicht schmaler als 1,20m sein; eine Breite von 1,50m ist jedoch für einen Rollstuhlfahrer erheblich besser geeignet. Der Zugang zum Haus muss leicht auffindbar sein. In der Praxis bedeutet dies eine visuell kontrastreiche Gestaltung von Bodenbelägen und Wandoberflächen imEingangsbereich. Durch eine helle Türmit dunklenUmgebungsflächen (Zarge oder Wandfarbe) kann diese Vorgabe umgesetzt werden. Auch taktil erfassbare deutlich unterschiedliche Bodenbeläge sind geeignet, Menschen – insbesondere mit Sehbehinderungen – eine selbständige Bewegung imHaus zu ermöglichen. Hauseingangstürenmüssen auchmit geringemKraftaufwand geöffnet werden können. Für Mehrfamilienhäuser sind sowohl Türen mit automatischem oder kraftunterstütztem Türantrieb als auch Tastschalter zum Öffnen sinnvoll. Bedienelemente wie z. B. Klingel, Lichtschalter, Türdrücker und -griffe oder Schließzylinder müssen in einer Höhe von 85cm vom Boden aus montiert werden, in begründeten Einzelfällen bis zu 105cm. Dieses Maß gilt auch für die Anbringung von Briefkästen. Treppenraum Treppen sind vertikale Barrieren. Für stark mobilitätseingeschränkte Menschen oder Rollstuhlfahrer stellt schon nur eine einzige Stufe am Hauseingang ein unüberwindbares Hinder- nis dar. Sie sind auf einen Aufzug, eine Rampe oder eine 22 Barrierefreies Wohnen

RkJQdWJsaXNoZXIy MTcxNzc3MQ==