» Wohnprojekte mit flankierenden Serviceleistungen Wenn innerhalb eines größeren Gebäudekomplexes mit mehreren barrierefreien Wohnungen die Serviceleistungen nicht vertraglich abgesichert, also in einer Grundpauschale abgerechnet werden, sondern separat nach Bedarf vereinbart werden, spricht man von flankierenden Serviceleistungen. Dies geschieht meist durch Kooperation des Eigentümers mit einem ambulanten Betreuungsdienst. » Betreutes Wohnen Betreutes Wohnen, auch Wohnen mit Service oder Service-Wohnen genannt, ermöglicht den meist älteren Menschen selbstständiges Wohnen. In der Regel handelt es sich umWohnanlagen. DieMieter schließen einen Miet- und Betreuungsvertrag ab und können neben dem Grundservice auch weitere Dienstleistungen und Hilfen (hauswirtschaftliche, pflegerische und sonstige Hilfeleistungen) in Anspruch nehmen. » Betreute Wohngruppen Als betreute Wohngruppen werden auch betreute Wohngemeinschaften sowie ambulante, betreute Pflegewohngruppen bezeichnet. Die hilfe- oder pflegebedürftigen Menschen leben in einem Haushalt zusammen. Die Wohnungen sind barrierefrei und werden durch geschulte Kräfte betreut. Diese sind stundenweise oder rund um die Uhr anwesend. » Ambulant betreutes Wohnen Die Betreuungsintensität und die Wohnform an sich, hat beim ambulant betreutenWohnen viele verschiedene Ausprägungen (Einzel- oder Paarwohnungen, Wohngemeinschaften). Hauptmerkmal ist, dass die Bewohner keine Nachtbetreuung benötigen. Qualifizierte Betreuer leisten ausschließlich bedarfsorientierte Hilfe zur Selbsthilfe. 18 Barrierefreies Wohnen
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