Quelle: DGUV Visuelle Gestaltung – sehen Auditive Gestaltung – hören Haptische Gestaltung – tasten 15 15 15 DAS ZWEI-SINNE-PRINZIP Das Zwei-Sinne-Prinzip ist einwichtiges Prinzip der barrierefreien Gestaltung vonGebäuden, Einrichtungen und Informationssystemen. Nach diesemPrinzipmüssenmindestens zwei der drei Sinne „Hören, Sehen und Tasten“ angesprochen werden. Die Informationsaufnahme über zwei Sinne ermöglicht eine Nutzung der baulichen Anlagen, Einrichtungen und Produkte für eine große Anzahl von Personen. Bei einer barrierefreien Gestaltung von Gebäuden ist die Umsetzung des Zwei-Sinne-Prinzips konsequent einzuhalten. Somüssen Alarmierungen zum Beispiel sowohl hör- als auch sichtbar erfolgen. Da Gehörlose und schwerhörige Menschen akustische Alarmsignale nicht wahrnehmen können, muss die Alarmierung auch optisch, z. B. durch Alarmlichter, wahrnehmbar sein. Für Blinde gilt Entsprechendes umgekehrt. Bei Personen, die in ihrer Sehfähigkeit eingeschränkt oder blind sind, kann aber auch der Tastsinn die Informationsübermittlung übernehmen. Durch Lesen von Brailleschrift bzw. tastbarer Normalschrift oder durch intelligente Wegeführungen durch tastbare Bodenleitsysteme finden sich Personen mit den genannten Einschränkungen zurecht. Das Prinzip ist auch für Menschen ohne Behinderungen eine Erleichterung und findet im Alltag Anwendung, z. B. bei Klingeltönen und gleichzeitigem Vibrationsalarm eines Mobiltelefons. Dabei ist es wichtig zu erkennen, dassmit demZwei-Sinne-Prinzip nicht alle Menschen Berücksichtigung finden (z. B. können bei auditiv-visuell angebotenen Informationen taub-blinde Personen die Information nicht wahrnehmen). 13
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