Senioren-Wegweiser Stadt Bergisch Gladbach

Nach § 49 Abs. 1 BauONRWmüssen in Gebäuden der Gebäudeklasse 3 bis 5 mit Wohnungen die Wohnungen barrierefrei und eingeschränkt mit dem Rollstuhl nutzbar sein. Jeder Mensch stellt aufgrund seiner Beweglichkeit und seiner Kraft bestimmte Anforderungen an die Umwelt. Spezielle Bedürfnisse an die bauliche Gestaltung haben Menschen, die körperlich oder kognitiv eingeschränkt sind. Aber auch die Bewegungsfreiheit von Menschen, die mit dem Kinderwagen oder einem Rollator unterwegs ist, ist begrenzt. Diese Menschen müssen bei der Errichtung von Bauwerken und baulichen Anlagen besonders berücksichtigt werden, um ihnen die uneingeschränkte Teilhabe am Leben zu ermöglichen. Wer allerdings körperlich und geistig fit ist und aktiv am Leben teilnimmt, für den ist es auf den ersten Blick nicht immer ersichtlich, mit welchen Problemen die Betroffenen im Alltag kämpfen. Was ist eine Barriere? Der Duden definiert Barriere folgendermaßen: Absperrung,die jemanden, etwas von etwas fernhält. Was von dem Einzelnen als Hindernis empfunden wird, das hängt von den individuellen Fähigkeiten, aber auch der körperlichen oder kognitiven Verfassung ab, die jeder mitbringt. Nur eine vollumfänglich barrierefrei gestaltete Umwelt berücksichtigt die BedürfnisseallerMenschen.DieserAnspruchaufGleichberechtigung ist sowohl in den UN-Menschenrechtskonventionen als auch im deutschen Grundgesetz verankert. Alles, was den Einzelnen von einer gleichberechtigten Teilhabe ausschließt, verstößt gegen diesen Grundsatz. Um sich der Frage nach der Barrierefreiheit von Gebäuden zu nähern, werden zunächst einmal die verschiedenen Arten von baulichen Barrieren betrachtet (Quelle: www.barrierefreie- immobilie.de). Vertikale Barrieren Hierzu zählen alle Höhenunterschiede, die so groß sind, dass sie für einen Menschen, der im Rollstuhl sitzt, auf eine Gehhilfe angewiesen ist oder beispielsweise einen Kinderwagen schiebt, schwer oder gar nicht überwindbar sind. Typische vertikale Barrieren sind z. B. hohe Stufen, Bordsteinkanten oder Türschwellen. Horizontale Barrieren Der Begriff horizontale Barrieren umfasst alle baulichen Gegebenheiten, die das Durchkommen erschweren oder unmöglich machen. Ein klassisches Beispiel sind enge Türrahmen, die zu schmal sind, um mit einem Rollstuhl oder einer Gehhilfe passiert zu werden. Räumliche Barrieren Hiermit sind Räume und Bewegungsflächen z. B. vor Waschtischen gemeint, die für einen Rollstuhlfahrer zu eng sind, um sich ohne fremde Hilfe zu drehen und damit die Richtung zuwechseln. Auch aufgestellteMöbel und in den Raumhineinragende Ein- und Anbauten schränken den Bewegungsraum ein. 11 Vorbetrachtung

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