namentlich • über Vermögensgegenstände jeder Art verfügen, ja nein • Zahlungen und Wertgegenstände annehmen, ja nein • Verbindlichkeiten eingehen, ja nein • Willenserklärungen bezüglich meiner Konten, Depots und Safes abgeben. Sie darf mich im Geschäftsverkehr mit Kreditinstituten vertreten (bitte beachten Sie hierzu auch den nachfolgenden Hinweis). ja nein Hinweis: Für die Vermögenssorge in Bankangelegenheiten sollten Sie auf die von Ihrer Bank/Sparkasse angebotene Konto-/Depotvollmacht zurückgreifen. Diese Vollmacht berechtigt der bevoll- mächtigten Person zur Vornahme aller Geschäfte, die mit der Konto- und Depotführung in unmittelbarem Zusammenhang stehen. Es werden ihr keine Befugnisse eingeräumt, die für den normalen Geschäftsverkehr unnötig sind, wie z. B. der Abschluss von Finanztermin geschäften. Die Konto-Depotvollmacht sollten Sie grundsätzlich in Ihrer Bank oder Sparkasse unterzeichnen; etwaige spätere Zweifel an der Wirksamkeit der Vollmachtserteilung können hierdurch ausgeräumt werden. Können Sie Ihre Bank/Sparkasse nicht aufsuchen, wird sich im Gespräch mit Ihrer Bank/ Sparkasse sicher eine Lösung finden. • Schenkungen in dem Rahmen vornehmen, der einer betreuenden Person rechtlich gestattet ist. ja nein Folgende Geschäfte soll sie nicht wahrnehmen können Befreiung von den Beschränkungen des § 181 BGB Sie darf in meinem Namen mit sich selbst oder als Vertreter/-in einer dritten Person Rechtsgeschäfte vornehmen, auch wenn diese nicht lediglich rechtlich vorteilhaft sind. Mir ist bekannt, dass • die bevollmächtigte Person bei solchen Rechtsgeschäften sowohl für mich als auch gleichzeitig für sich selbst oder eine dritte Person handelt. Beispiel: Sie veräußert meinen PKW an sich selbst oder eine dritte Person, für die sie ebenfalls als Vertreter/-in auftritt; • grundsätzlich ein gesetzliches Verbot für solche „Insichgeschäfte“ gilt und ich die bevollmächtigte Person hiermit ausdrücklich von diesem Verbot befreie; • die Gestattung dieser „Insichgeschäfte“ missbrauchsanfällig sein kann und unter Umständen ein*e Betreuer*in zur Kontrolle der Tätigkeit des*der Bevollmächtigten eingesetzt werden kann. ja nein Formular Vorsorgevollmacht 3/4 27 Formular Vollmacht – Ministerium der Justiz des Landes Nordrhein-Westfalen Stand: April 2021
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