© Sander van der Werf - shutterstock.com von Gut vorgesorgt in
Grußwort Liebe Bürgerinnen und Bürger der Kolpingstadt Kerpen, Vorsorge ist kein leichtes Thema – und doch eines der wichtigsten. Wer sich frühzeitig Gedanken darüber macht, wie sie oder er für Alter, Krankheit oder Notfälle vorsorgen möchte, übernimmt Verantwortung – für sich selbst, aber auch für die Menschen, die ihr oder ihm nahestehen. Mit der Broschüre „Gut vorgesorgt in Kerpen“ möchte ich Ihnen eine verlässliche Orientierung geben. Sie finden darin praktische Informationen, verständliche Erklärungen und Ansprechpersonen, die Sie auf Ihrem Weg zur persönlichen Vorsorge unterstützen können. Oft wird das Thema „Vorsorge“ aufgeschoben. „Mir geht es doch gut – warum soll ich mich jetzt schon mit Krankheit, Pflege oder gar dem Tod beschäftigen?“ Doch gerade, wenn es uns gut geht, ist dies der richtige Zeitpunkt, um wichtige Entscheidungen in Ruhe zu treffen. Denn Vorsorge bedeutet vor allem eines: Sicherheit – für heute und für morgen. Diese Broschüre führt Sie durch die Themen „Vorsorgevollmacht, Betreuungs- und Patientenverfügung“. Diese Themen werden oftmals vergessen und umgangen, obwohl sie ab dem vollendeten 18. Lebensjahr notwendig sind. Sie hilft Ihnen, Ihren eigenen Willen klar zu formulieren und ihn verbindlich festzuhalten. Ich wünsche mir, dass Ihnen diese Informationen Mut machen, sich mit dem Thema auseinanderzusetzen – nicht aus Sorge, sondern aus Verantwortung. Wer vorgesorgt hat, kann mit einem guten Gefühl in die Zukunft blicken. Ihr Thomas Jurczyk Bürgermeister Grußwort
Inhalt Grußwort 2 Impressum/Inhalt 3 Betreuungsstelle der Kolpingstadt Kerpen 4 Betreuungsvereine im Rhein-Erft-Kreis 5 Informationen zur: Vorsorgevollmacht 8 Betreuungsverfügung 11 Patient*innenverfügung 12 Kommunale Pflegeberatung der Kolpingstadt Kerpen 14 Bestattungsvorsorge und Testament 15 Formulare: Vorsorgevollmacht 17 Betreuungsverfügung 21 Patient*innenverfügung 23 Bestattungsvorsorge 28 Notfallpass 29 Notizen 31 Technische und gestalterische Umsetzung: BVB-Verlagsgesellschaft mbH Friedrichstraße 4, 48529 Nordhorn © Stadt Kerpen 2023, aktualisierte Auflage 2026 Herausgeber: Stadt Kerpen Jahnplatz 1, 50171 Kerpen 3 Impressum/Inhalt
Bdeert rKeoulupni nggssstt ealdlet Ker pen Aufgaben im Vor- und Umfeld von Betreuung • Unterstützung der Betreuer*innen auf ihren Wunsch hin • Sicherstellung eines ausreichenden Angebots zur Einführung und Fortbildung der Betreuer*innen • Förderung und Anregung der Tätigkeit einzelner Personen sowie gemeinnütziger und freier Organisationen zugunsten Betreuungsbedürftiger; Alternativen zur Betreuung • Förderung der Aufklärung und Beratung über Betreuungsverfügungen und Vollmachten • Veranstaltungen für Multiplikator*innen, Vereine, Selbsthilfegruppen usw. • Informationsgespräche mit Bürger*innen, Betreuungsgerichtsgerichtshilfe • Sachverhaltsaufklärungen zur Feststellung von Betreuungsbedürftigkeit • Stellungnahmen an das Betreuungsgericht zur Klärung der Notwendigkeit weiterer Maßnahmen, Benennung geeigneter Betreuer*innen, Beschwerderecht Für Sie zuständig Rebecca Weißnicht-Grau Telefon: 02237 58-291 rebecca.weissnicht-grau@ stadt-kerpen.de Christin Werner Telefon: 02237 58-236 christin.werner@stadt-kerpen.de Stefan Holter Telefon: 02237 58-685 stefan.holter@stadt-kerpen.de Sprechzeiten: nach Terminvereinbarung Weitere Informationen finden Sie auf der Homepage der Kolpingstadt Kerpen: www.stadt-kerpen.de 4 Betreuungsstelle der Kolpingstadt Kerpen
Bi me t Rr ehueui nn-gEsrvf et -rKe ri ne ies Zu den Aufgaben der anerkannten Betreuungsvereine gehört es, Bürger*innen, die sich ehrenamtlich als Betreuer*in engagieren wollen, zu gewinnen und sie in ihrer Arbeit zu unterstützen. Das Angebot der Beratung und Unterstützung gilt selbstverständlich auch für ehrenamtliche Betreuer*innen, die für einen Familienangehörigen von den Amtsgerichten bestellt wurden. Betreuungsvereine haben planmäßig über Vorsorgevollmachten und Betreuungsverfügungen zu informieren. Im Einzelfall können sie bei der Errichtung einer Vor- sorgevollmacht oder Betreuungsverfügung beraten. Die Betreuungsvereine bieten Ihnen u. a. an: • Einführung in den Aufgabenbereich einer ehrenamtlichen Betreuung • Beratungsgespräche, in denen Sie mit Mitarbeiter*innen konkrete Fragen besprechen können, die bei Ihrer Betreuung entstehen • Vermittlung einer ehrenamtlichen Be- treuung, die Ihren Wünschen entspricht • Gesprächskreise, in denen Sie mit anderen Betreuer*innen über ihre Erfahrungen sprechen können • Fortbildungen zu verschiedenen Themen wie z. B. Vermögensverwaltung, Gesundheitssorge, Kranken- und Pflegeversicherung etc. Ehrenamtliche Betreuer und Betreuerinnen mit familiärer Beziehung zum Betreuten können eine Vereinbarung über eine Begleitung und Unterstützung mit einem Betreuungsverein abschließen. Besteht keine familiäre Beziehung soll bei Bestellung nach dem 1.1.2023 diese Vereinbarung abgeschlossen werden. Im Rhein-Erft-Kreis gibt es folgende Betreuungsvereine: Sozialdienst Katholischer Männer für den Rhein-Erft-Kreis e. V. Kerpener Straße 10 • 50374 Erftstadt-Gymnich Ansprechperson: Frank Nixdorf (Abteilungsleitung) Telefon: 02235 7995-51 nixdorf@skm-rek.de • www.skm-rek.de Sozialdienst kath. Frauen Rhein-Erft-Kreis e. V. An St. Severin 11–13 • 50226 Frechen Ansprechpersonen: • Sophie Nathusius (Abteilungsleitung) Telefon: 02234 603-98-30 nathusius@skf-erftkreis.de • Andrea Wüsten (Gewinnung und Begleitung Ehrenamt, Vorsorgevollmachten) Telefon: 02234 60398-32 wuesten@skf-erftkreis.de www.skf-erftkreis.de Betreuungsverein Lebenshilfe NRW e. V. Gildenweg 5 • 50354 Hürth Ansprechperson: Benedikt Merten (Geschäftsführung) Telefon: 02233 935109 merten.benedikt@btv-lebenshilfe-nrw.de www.btv-lebenshilfe-nrw.de Arbeiterwohlfahrt e. V. Regionalverband Rhein-Erft & Euskirchen Hauptstraße 72 • 50126 Bergheim Ansprechperson: Mukadder Celikel Telefon: 02271 5697404 betreuungsverein-bm@awo-bm-eu.net www.awo-bm-eu.de 5 Betreuungsvereine im Rhein-Erft-Kreis
Informationen: P B at e V i t e o r n r e s t u * o u i r n n g n g e e v s n v o v e ll e r m f r ü f a ü g c g u h u n t n g g Bestattungsvorsorge
Durch eine Vorsorgevollmacht können Sie eine gesetzliche Betreuung vermeiden. So ist ein*e vom Gericht eingesetzte*r Betreuer*in nach dem Willen des Gesetzgebers nicht erforderlich, wenn und soweit ein*e Bevollmächtigte*r die Angelegenheiten regeln kann. Bei einer Vorsorgevollmacht handelt es sich um die durch Rechtsgeschäft erteilte Vertretungsmacht. Diese wird in der Regel durch Erklärung gegenüber der zu bevollmächtigenden Person erteilt. Mit einer Vorsorgevollmacht legen Sie fest, wer an Ihrer Stelle Ihre Angelegenheiten regeln und alle notwendigen Entscheidungen treffen soll, falls Sie selbst dazu nicht mehr fähig sind (z. B. durch körperliche, geistige und/oder seelische Behinderung, Demenz, Koma). Die von Ihnen bevollmächtigte Person handelt somit Ihren Wünschen entsprechend. Sie als Vollmachtgeber*in können auch mehrere Personen bestimmen, die Sie vertreten sollen, z. B. Ihre Kinder, gute Freund*innen oder sonstige vertrauenswürdige Personen. Nachbarschaftliche Hilfe ist unabhängig von rechtlichen Vorgaben jederzeit möglich. Zwingend zu beachten ist dabei, dass dabei niemals Entscheidungen für eine andere Person getroffen werden dürfen. Können Menschen nicht mehr selbstständig entscheiden und es liegt keine Vorsorgevollmacht vor, ist grundsätzlich der*die Ehegatt*in für einen befristeten Zeitraum von 6 Monaten berechtigt, diese Person in Angelegenheiten der Gesundheitsfürsorge zu vertreten, sofern die Eheleute nicht getrennt leben, die Ehegattenvertretung durch die zu vertretende Person nicht ausgeschlossen wurde und sofern nicht bereits durch das Gericht ein*e Betreuer*in auch für die Angelegenheiten der Gesundheitsfürsorge bestellt wurde. Für sonstige Angelegenheiten, beispielsweise für Angelegenheiten der Vermögenssorge, und spätestens nach 6 Monaten wird das Gericht zudem bei Fehlen einer Vorsorgevollmacht ein*e Betreuer*in bestellen. Bei Zweifeln oder Unsicherheiten sollten Sie sich unbedingt rechtlich beraten lassen oder die Hilfe der Betreuungsbehörde bzw. eines Betreuungsvereins in Anspruch nehmen. Vorsorgevollmacht Entscheidungen abgeben Zeitpunkt der Wirksamkeit Die Vorsorgevollmacht besitzt ab sofort Gültigkeit. Voraussetzung für die Erteilung Sie müssen zum Zeitpunkt der Erteilung von Vollmachten jeglicher Art volljährig und geschäftsfähig sein. Das bedeutet, dass Sie in der Lage sein müssen, selbstständig zu definieren, was Sie wollen. Auch wenn Sie die Vorsorgevollmacht rückgängig machen wollen, müssen Sie voll geschäftsfähig sein. Eine erteilte Vorsorgevollmacht ist auch dann noch gültig, wenn Sie später geschäftsunfähig werden sollten. Nicht immer ist es eindeutig, ob jemand voll geschäftsfähig ist (z. B. bei Erkrankungen wie Demenz oder Alzheimer). Deshalb sollten Sie sich Ihre volle Geschäftsfähigkeit von eine*r Ärzt*in oder Notar*in schriftlich bestätigen lassen. Was Sie beim Erstellen einer Vorsorgevollmacht beachten sollten Eine Vorsorgevollmacht drückt den Willen des*der Vollmachtgeber*in aus und erfolgt freiwillig. Die Erstellung unterliegt grundsätzlich keiner speziellen Form. Empfehlenswert ist allerdings aus Gründen der Klarheit und der Beweiskraft eine Vorsorgevollmacht in schriftlicher Form unter Beachtung folgender Punkte: • Verfassen Sie das Dokument wie einen Vertrag: geben Sie Ort, Datum, Ihren Vor- und Nachnamen, Adresse und Geburtsdatum an. Am Ende unterzeichnen Sie. • Notieren Sie Angaben zum*zur Bevollmächtigten mit Vor- und Nachnamen, Adresse und Geburtsdatum. Auch der*die Bevollmächtigte sollte unterschreiben. So wird die Bereitschaft zur Übernahme demonstriert. 8 Informationen zur Vorsorgevollmacht
• Sie können dem*der Bevollmächtigten das Recht einräumen, über fast alles oder nur über einen festgelegten Part zu entscheiden. Die Aufgaben oder Bereiche sollten Sie aber exakt benennen. • Wählen Sie eindeutige Formulierungen. • Um Zweifel an der Echtheit Ihrer Unterschrift auszuschließen, können Sie das Dokument bei der Betreuungsbehörde öffentlich beglaubigen oder notariell beurkunden lassen. Empfehlenswert ist diese Bestätigung, da vorgelegte Vollmachten in der Praxis häufig angezweifelt werden. Lassen Sie sich Inhalt und Unterschrift beglaubigen oder beurkunden, wird Ihre erteilte Vorsorgevollmacht in der Regel problemlos von Banken, Behörden und anderen Institutionen anerkannt. Diese Angelegenheiten können Sie mit einer Vorsorgevollmacht regeln Bestimmung des Aufenthalts Der*die Bevollmächtigte darf im Notfall über eine Heimaufnahme entscheiden und den Vertrag mit dem Heim unterzeichnen. Wohnungsangelegenheiten Davon betroffen sind die Kündigung des Mietvertrags für Ihre Wohnung sowie die Auflösung des Haushalts. Gesundheitsfürsorge Sie umfasst die Auswahl von Ärzt*innen, Krankenhaus, Pflegediensten sowie die Entscheidung über die Durchführung ärztlicher Untersuchungen, Eingriffe, Medikation und Operationen. Die behandelnden Ärzt*innen sind dem Bevollmächtigten gegenüber von der Schweigepflicht befreit. Umgang mit Behörden, Renten- und sonstigen Leistungsträgern – Er umfasst die Vertretung gegenüber Versorgungs- und Sozialämtern, privaten oder öffentlich-rechtlichen Versicherungen, Rententrägern sowie Beihilfestellen etc. So kann der*die Bevollmächtigte ein*e Anwält*in für Sie bestellen oder Sie bei der Rentenversicherung vertreten. Vermögensverwaltung – Sie befugt den*die Bevollmächtigte*n zur Kontoführung, zur Zahlung von Rechnungen sowie neue Zahlungsverpflichtungen einzugehen. Kredite (auch Überziehungskredite) dürfen nicht aufgenommen werden. Ausgenommen sind bereits bestehende Kredite. Darüber hinaus ist eine Bankvollmacht bei Ihrer Hausbank erforderlich. Post- und Fernmeldeangelegenheiten Der*die Bevollmächtigte ist zum Entgegennehmen, Öffnen und Lesen Ihrer Post berechtigt. Das Lesen der E-Mails ist ebenfalls gestattet. Des Weiteren darf der*die Bevollmächtigte Dritte anweisen, die an Sie gerichtete Post entgegenzunehmen und an ihn auszuhändigen (z. B. bei Heimaufenthalt). Die Vorsorgevollmacht umfasst auch das Abschließen oder Kündigen eines Telefon- oder Handy-Vertrags in Ihrem Namen. Umgangs- und Besuchsrecht Hier wird geregelt, wer Sie besuchen darf und wer nicht. Der*die Bevollmächtigte ist dabei an Ihre früheren Entscheidungen gebunden. Ausnahmen bestehen, wenn Sie erkennbar nicht mehr daran festhalten wollen und/oder Besucher*innen nachweislich zu Ihrem Unwohl beitragen. Bestattung Der*die Bevollmächtigte entscheidet über Form und Ort, ist aber an Ihre geäußerten Wünsche gebunden. Immobiliengeschäfte Sie beinhalten An- und Verkauf von Immobilien. Wichtig: hier ist eine öffentliche Beglaubigung der Vorsorgevollmacht erforderlich. 9 Informationen zur Vorsorgevollmacht
Genehmigung des Gerichts Extrem weitreichende Entscheidungen (z. B. Unterbringung in einer geschlossenen Institution, Zwangsbehandlung, Anwendung freiheitsbeschränkender Maßnahmen wie das Anlegen von Bett- oder Bauchgurten, Verabreichung sedierender Medikamente, Durchführung massiver ärztlicher Eingriffe wie Amputationen oder schweren Herzoperationen) darf Ihr*e Bevollmächtigte*r nur treffen, wenn die Vorsorgevollmacht schriftlich erteilt wurde und wenn die Vorsorgevollmacht diese Maßnahmen ausdrücklich umfasst. Widerruf der Vorsorgevollmacht Jegliche Arten von Vollmachten sind durch die vollmachtgebende Person, sofern diese noch derartige Entscheidung treffen kann, jederzeit widerrufbar. Es ist ratsam, einen Widerruf schriftlich festzuhalten. Ihren Widerruf richten Sie direkt an die Person/en, die Sie bevollmächtigt haben. Geltungsdauer einer Vorsorgevollmacht Mit dem Widerruf oder mit dem Tod der vollmachtgebenden Person erlischt eine Vorsorgevollmacht grundsätzlich. Möchten Sie aber verfügen, dass Ihre Angelegenheiten auch über Ihren Tod hinaus geregelt werden sollen, sollten Sie das im Dokument ersichtlich machen und folgenden Zusatz aufnehmen: „Ich bevollmächtige die o. g. Person/en über meinen Tod hinaus“. Diese Angabe erleichtert nach dem Tod die Erledigung aller Angelegenheiten wesentlich. Haftung Handelt die vollmachtnehmende Person grob fahrlässig oder vorsätzlich, haftet sie für ihr Handeln. Vorsorgevollmacht Formular auf Seite 17 Hinweis Geben Sie in der Vorsorgevollmacht an, ob Ihrerseits eine Patient*innenverfügung verfasst wurde und wo diese hinterlegt ist. Sämtliche Vollmachten für Geschäfte, die einer notariellen Form bedürfen (z. B. Übertragung von Grundstücken), sind nur wirksam, wenn sie öffentlich beglaubigt werden. Es ist sinnvoll, bei Ihrer Bank anzufragen, ob oder in welcher Form zusätzlich eine Bankvollmacht ausgestellt werden soll. Hierauf kann in der Vorsorgevollmacht verwiesen werden. So unterscheiden sich die verschiedenen Vorsorgevollmacht Vorsorgevollmacht Sie bevollmächtigen eine oder mehrere Personen Ihrer Wahl, über von Ihnen festgelegte Angelegenheiten zu entscheiden (wirksam ab Datum der Unterzeichnung). Die Vorsorgevollmacht erübrigt die Bestellung einer betreuenden Person durch das Gericht. Auch ein sonst womöglich von Gesetzes wegen vertretungsberechtigter Ehegatte wäre dann, wenn sich die Vorsorgevollmacht auch auf die Gesundheitsvorsorge bezieht, von der Vertretung ausgeschlossen, sofern ihm nicht Vollmacht erteilt wurde. 10 Informationen zur Vorsorgevollmacht
Liegt keine Vorsorgevollmacht vor, greift für den Bereich der Gesundheitsfürsorge im Notfall das befristete Ehegattenvertretungsrecht. Für andere Lebensbereiche und für die Zeit nach Ablauf der 6 Monate, in denen der Ehegatte zur Vertretung berechtigt ist, wird das Gericht ein*e Betreuer*in bestellen. Mit einer Betreuungsverfügung können Sie Einfluss auf die gerichtlich anzuordnende Betreuung nehmen. In diesem Dokument schlagen Sie dem Gericht eine von Ihnen bestimmte Person als Betreuer*in vor. Diese unterliegt in ihren Handlungen erheblichen Einschränkungen, da sie durch den Hoheitsakt der gerichtlichen Bestellung zum*zur Vertreter*in einer anderen Person berufen worden ist. Das trifft auch zu, wenn es sich um eine*n Angehörige*n handelt. Er*sie wird durch das Betreuungsgericht überwacht und benötigt für bestimmte Rechtsgeschäfte eine gerichtliche Genehmigung. Sie können auch bestimmen, wer auf keinen Fall Ihr*e Betreuer*in werden soll. Eine Betreuungsverfügung ist dann sinnvoll, wenn keine Vorsorgevollmacht vorliegt. Das Dokument sollte rechtzeitig und im Vollbesitz der geistigen Kräfte aufgesetzt werden, es wird aber erst wirksam bei Eintreten der Geschäftsunfähigkeit. Unterschreiben Sie die Verfügung vor Zeug*innen und versehen Sie sie mit der Angabe von Ort und Datum. Um klar auszudrücken, dass Ihr Wunsch noch Geltung hat, können Sie die Betreuungsverfügung alle zwei Jahre erneut unterzeichnen. Was wird geregelt? Bestimmen Sie, wie Sie betreut werden möchten, wo und wie Sie wohnen wollen, welche medizinischen Eingriffe Sie wünschen oder ablehnen. Betreuungsverfügung Aufgaben von Betreuer*innen Ihr*e Betreuer*in ist Ihre gesetzliche Vertretung, die zudem die Aufgabe übernimmt, Ihre persönlichen, also auch finanziellen und gesundheitlichen Angelegenheiten und Belange zu regeln. Er*sie soll Sie im Alltag unterstützen, ohne Ihnen ein Vormund zu sein. Der*die Betreuer*in unterliegt der Kontrolle des Gerichts, dem er*sie einmal pro Jahr über die Arbeit sowie über die Entwicklung des Schützlings Auskunft erteilen muss. Inkrafttreten der Betreuungsverfügung Die Verfügung wird erst wirksam, wenn das Gericht darüber entschieden hat. Teilen Sie einer vertrauenswürdigen Person mit, wo sich das Dokument befindet. Nur wenn das Gericht über Ihre Betreuungsverfügung informiert ist, kann es entsprechende Entscheidungen fällen. Deshalb muss die Betreuungsverfügung beim Eintreten der Geschäftsunfähigkeit dem Amtsgericht vorgelegt werden. Es wird Ihrem Vorschlag folgen, wenn keine triftigen Gründe dagegen sprechen. Regelmäßiges Überprüfen Sie können jederzeit eine andere Person als Betreuer*in einsetzen lassen und die Verfügung entsprechend ändern. Häufig besteht Änderungsbedarf, wenn sich Eheleute gegenseitig als Betreuer*in benennen, dann aber aufgrund eigener Krankheit den*die Partner*in nicht unterstützen können. Betreuungsverfügung Formular auf Seite 21 11 Informationen zur Betreuungsverfügung
In einer Patient*innenverfügung wird schriftlich festgelegt, wie Mediziner*innen in Situationen handeln sollen, in denen der*die Patient*in seinen*ihren Willen nicht mehr selbst äußern kann (z. B. Endstadium einer unheilbaren Krankheit, Gehirnschädigungen durch Unfall oder Schlaganfall oder bei fortschreitender Demenzerkrankung). Der Wille des*der Patient*in ist für das medizinische Fachpersonal maßgeblich. Dieser muss unter Berücksichtigung der Patient*innenverfügung umgesetzt werden. Ihre konkreten Vorstellungen, welche medizinischen Maßnahmen Sie in einer Notsituation wünschen und welche Sie strikt ablehnen, können Sie bereits vor Eintreten einer Notsituation in der Patient*innenverfügung festhalten. Das für das medizinische Fachpersonal verbindliche Dokument nimmt zudem Ihren Angehörigen die Last der Entscheidung ab. Wichtig für die Erstellung einer Patient*innenverfügung Aufgrund der Beweiskraft sollten Sie Ihre Verfügung schriftlich verfassen und eigenhändig unterzeichnen. Um keinen Zweifel an Ihren Entscheidungen aufkommen zu lassen, ist es ratsam, auch Ihre Einstellung zum Leben und Ihre persönlichen Wertvorstellungen kurz zu beschreiben. Konkretisieren Sie den Inhalt und vermeiden Sie allgemeine Aussagen wie „Ich möchte nicht von Apparaten abhängig sein“ oder „Wenn ein würdevolles Leben nicht mehr realisierbar erscheint“. Patient*innenverfügung Anweisungen für medizinische Behandlungen Verfassen Sie individuell, unter welchen Bedingungen und in welchen Situationen eine Behandlung begonnen, fortgeführt oder beendet werden soll. Beschreiben Sie exakt die Behandlungssituationen, in denen die Verfügung gelten soll. Bezeichnen Sie genau die ärztlichen Maßnahmen, die Sie möchten oder nicht wollen. Diese Themen sollte Ihre Patient*innenverfügung aufgreifen Lebenserhaltende Maßnahmen Sie bestimmen, ob alles medizinisch Mögliche und Sinnvolle getan werden soll, oder ob Sie darauf verzichten. Machen Sie die Aussage von der konkreten Behandlungssituation abhängig, z. B. bei einem Unfall lebenserhaltende Maßnahmen vornehmen, im Endstadium einer Krebserkrankung unterlassen. Schmerz- und Symptombehandlung Legen Sie fest, ob Sie Morphium oder andere Medikamente wünschen, auch wenn dadurch Ihr Bewusstsein getrübt werden könnte oder die Mittel Ihr Leben verkürzen. Auch hier sollten Sie situationsabhängig entscheiden. Künstliche Ernährung und Beatmung Verfügen Sie darüber, ob und ggf. wann Sie künstlich ernährt oder beatmet werden wollen. 12 Informationen zur Patient*innenverfügung
Unterschied zwischen Betreuungsverfügung und Patient*innenverfügung Betreuungsverfügung: Sie schlagen dem Betreuungsgericht eine bestimmte Person vor, die Ihre rechtliche Betreuung übernehmen soll für den Fall, wenn entweder Sie selbst oder das Gericht der Meinung sind/ ist, dass Fürsorge und Pflege für Sie notwendig geworden sind. Diese Verfügung dient somit dem zuständigen Gericht als Grundlage für den Beschluss über die Bestellung der Betreuung. Patient*innenverfügung: Mittels dieses Dokuments erklären Sie dem*der Ärzt*in, welche ärztlichen Behandlungen und Eingriffe Sie in einer bestimmten Unfall- oder Krankheitssituation für sich wünschen bzw. ablehnen. Dieser zweifelsfrei zum Ausdruck gebrachte Wille ist sowohl für Mediziner*innen als auch für Bevollmächtigte, Betreuer*innen, Familienmitglieder und sonstige Angehörige bindend. Wiederbelebung/Dialyse Legen Sie Ihren Willen eindeutig dar. Antibiotika oder Blutübertragungen Definieren Sie, ob Sie Antibiotika oder Blutübertragungen bekommen wollen oder ablehnen. Hinweis Ihr*e Ärzt*in wird Ihnen die diversen medizinischen Aspekte sicher gern in einem Gespräch erläutern. Eine Beratung durch die Betreuungsbehörde kann hier nicht erfolgen. Die Beratung hierzu erfolgt über Ihre*n Hausärzt*in und die Betreuungsvereine. Des Weiteren können Sie entscheiden, ob Sie zum Sterben ins Krankenhaus verlegt werden wollen oder, je nach Möglichkeit, zu Hause oder in einem Hospiz sterben möchten. Ihre Patient*innenverfügung enthält Anweisungen, welche Entscheidungen zu treffen sind. Für deren Umsetzung ist Ihr*e Vertreter*in verantwortlich. Haben Sie niemanden bevollmächtigt, ist im Zweifel Ihr Ehegatte berechtigt, derartige Entscheidungen zu treffen, oder es muss ein*e Betreuer*in bestellt werden. Deshalb sollten Sie Ihre Patient*innenverfügung mit dem Hinweis versehen, ob Sie auch eine Vorsorgevollmacht oder eine Betreuungsverfügung getroffen haben. Somit gilt der*die Bevollmächtigte als Ansprechpartner*in für die behandelnden Ärzt*innen und stellt sicher, dass Ihrem Willen gemäß der Verfügung entsprochen wird. Patientenverfügung Formular auf Seite 23 13 Informationen zur Patient*innenverfügung
ϐ der Kolpingstadt Kerpen Aufgaben der Pflegeberatung Die Kommunale Pflegeberatung bietet Beratung für pflegebedürftige Menschen jeder Altersgruppe und deren Angehörige in allen Fragen rund um das Thema Pflege und Versorgung im Alter an. Ausgangspunkt der Beratung ist die tatsächliche Lebens- und Versorgungssituation. Im Rahmen der Beratung steht Unterstützung und begleitende Hilfe zur Selbsthilfe zur Verfügung. Die Beratung erfolgt trägerunabhängig, vertraulich, kompetent und kostenlos. Sie kann bei Bedarf auch zuhause stattfinden. Rechtsgrundlage ist § 4 Landespflegegesetz NRW. Die Beratung wird durch eine vom Rhein-Erft-Kreis vorgehaltene Pflegedatenbank technisch unterstützt. Die Beratung richtet sich an: • pflegebedürftige Personen, • von Pflegebedürftigkeit bedrohte Personen und deren Angehörige, • Organisationen und Einrichtungen, • und an alle, die sich vorsorglich über Möglichkeiten im Umfeld der Pflege informieren möchten. Sie erhalten Beratung zu folgenden Themen: • Leistungen der Pflegeversicherung • Betreuung und Pflege zu Hause durch ambulante Dienste und teilstationäre Pflege (Kurzzeitpflege und Tagespflege) • Informationen über das in der Kolpingstadt Kerpen vorhandene Hilfs- und Pflegeangebot • Pflegehilfsmittel • Angebote der vollstationären Pflege • Unterstützungsangebote im Alltag (Hausnotrufsysteme, Essen auf Rädern, hauswirtschaftliche Unterstützung, usw.) • Unterstützung für pflegende Angehörige • Beratung zu allgemeiner Vorsorge • Beratungsstellen und weitere Unterstützungsdienste • Selbsthilfegruppen • und vieles mehr Für Sie zuständig Lena Jansen Telefon: 02237 58-604 lena.jansen@stadt-kerpen.de Renate Jung Telefon: 02237 58-435 renate.jung@stadt-kerpen.de Sprechzeiten: Nach Terminvereinbarung Weitere Informationen finden Sie auf der Homepage der Kolpingstadt Kerpen: www.stadt-kerpen.de 14 Kommunale Pflegeberatung der Kolpingstadt Kerpen
Bu ne sdt Ta tetsut na mg sevnotr s o r g e Bestattungsverfügung Die Bestattungsverfügung ist eine sinnvolle Maßnahme, eigene Wünsche bezüglich der Bestattung festzuhalten. Damit sind Ihre Angehörigen im Falle Ihres Todes entlastet, selbst über die Bestattung zu entscheiden. Diese Verfügung sollten Sie entweder handschriftlich verfassen oder als Vordruck ausfüllen. In beiden Fällen ist es wichtig, das Dokument selbst mit Datum sowie mit Vor- und Nachnamen zu unterschreiben. Wir empfehlen, die Bestattungsverfügung so ausführlich zu gestalten, wie Sie es wünschen. Nur so können Ihre Vorstellungen auch umgesetzt werden. Mit Ihrer Bestattungsverfügung können Sie folgendes festlegen: • Zuständigkeit – Totenfürsorgerecht • Bestattungsvorsorge • Bestattung • Beisetzung • Benachrichtigungen • Trauerfeier • Grabmal • Grabpflege Wenn das Dokument verfasst und unterschrieben ist, sollte es an einem sicheren Ort hinterlegt werden. Es sollte ein Ort gewählt werden, an dem die Bestattungsverfügung im Todesfall schnell gefunden werden kann. Zudem sollten Sie Ihre Angehörigen über die Existenz der Bestattungsverfügung informieren. Wir empfehlen, eine Mappe anzulegen, in der alle wichtigen Dokumente hinterlegt sind. Testament Sie haben ein Testament erstellt? Wussten Sie, dass Sie dies beim Amtsgericht als Nachlassgericht hinterlegen können? Dort wird dafür gesorgt, dass Ihr letzter Wille im Zentralen Testamentsregister (ZTR) hinterlegt wird. Außerdem wird das Geburtsstandesamt hiervon benachrichtigt. Damit ist gewährleistet, dass im Todesfall das Testament eröffnet wird. Bestattungsvorsorge Formular auf Seite 28 15 Informationen zur Bestattungsvorsorge
Formulare: P B at e V i t e o r n r e s t u * o u i r n n g n g e e v s n v o v e ll e r m f r ü f a ü g c g u h u n t n g g Bestattungsvorsorge
Vorsorgevollmacht Straße und Haus-Nr. (PLZ) Wohnort Name (Vollmachtgeber*in) Geboren am Ich Telefon, Telefax, Handynummer E-Mail Diese Vertrauensperson wird hiermit bevollmächtigt, mich in allen Angelegenheiten zu vertreten, die ich im Folgenden angekreuzt oder angegeben habe. Durch diese Vollmachtserteilung soll eine vom Gericht angeordnete Betreuung vermieden werden. Die Vollmacht bleibt daher in Kraft, wenn ich nach ihrer Errichtung geschäftsunfähig geworden sein sollte. Die Vollmacht ist nur wirksam, solange die bevollmächtigte Person die Vollmachtsurkunde besitzt und bei Vornahme eines Rechtsgeschäfts die Urkunde im Original vorlegen kann. erteile hiermit Vollmacht an Straße und Haus-Nr. (PLZ) Wohnort Geboren am Name 1 Telefon E-Mail Straße und Haus-Nr. (PLZ) Wohnort Geboren am Name 3 Telefon E-Mail Straße und Haus-Nr. (PLZ) Wohnort Geboren am Name 2 Telefon E-Mail Straße und Haus-Nr. (PLZ) Wohnort Geboren am Name 4 Telefon E-Mail 17 Formular Vorsorgevollmacht 1/3 Formular Vorsorgevollmacht – Ministerium der Justiz des Landes Nordrhein-Westfalen, Stand: September 2023 & Bundesministerium der Justiz, Stand: Januar 2023, Anpassungen vorgenommen
Gesundheitssorge/Pflegebedürftigkeit • Sie darf in allen Angelegenheiten der Gesundheitssorge entscheiden, ebenso über alle Einzelheiten einer ambulanten oder (teil-)stationären Pflege. Dies umfasst auch die datenschutzrechtliche Einwilligung. Sie ist befugt, meinen in einer Patient*innen- verfügung festgelegten Willen durchzusetzen. ja nein • Sie darf insbesondere in eine Untersuchung des Gesundheitszustandes, eine Heilbehandlung oder einen ärztlichen Eingriff einwilligen, diese ablehnen oder die Einwilligung in diese Maßnahmen widerrufen, auch wenn mit der Vornahme, dem Unterlassen oder dem Abbruch dieser Maßnahmen die Gefahr besteht, dass ich sterbe oder einen schweren oder länger dauernden gesundheitlichen Schaden erleide (§ 1829 BGB). Die Vollmacht umfasst somit auch die Entscheidung über das Unter- lassen oder Beenden lebensverlängernder Maßnahmen. ja nein • Sie darf Krankenunterlagen einsehen und deren Herausgabe an Dritte bewilligen. Ich entbinde alle mich behandelnden Ärzt*innen und nichtärztliches Personal gegenüber meiner bevollmächtigten Vertrauensperson von der Schweigepflicht. Diese darf ihrerseits alle mich behandelnden Ärzt*innen und nichtärztliches Personal von der Schweigepflicht gegenüber Dritten entbinden. ja nein • Solange es zu meinem Wohl erforderlich ist, darf sie über meine freiheitsentziehende Unterbringung (§ 1831 Abs. 1 BGB), über freiheitsentziehende Maßnahmen (z. B. Bettgitter, Medikamente u. ä.) in einem Heim oder in einer sonstigen Einrichtung (§ 1831 Abs. 4 BGB), über ärztliche Zwangsmaßnahmen (§ 1832 Abs. 1 BGB) und über meine Verbringung zu einem stationären Aufenthalt in einem Krankenhaus, wenn eine ärztliche Zwangsmaßnahme in Betracht kommt (§ 1832 Abs. 4 BGB) entscheiden. ja nein Hinweis: Die von der bevollmächtigten Person beabsichtigten Zwangsmaßnahmen bedürfen der Genehmigung durch das zuständige Betreuungsgericht. Aufenthalt und Wohnungsangelegenheiten • Sie darf meinen Aufenthalt bestimmen. ja nein • Sie darf Rechte und Pflichten aus dem Mietvertrag über meine Wohnung einschließlich einer Kündigung wahrnehmen sowie meinen Haushalt auflösen. ja nein • Sie darf einen neuen Wohnungsmietvertrag abschließen und kündigen. ja nein • Sie darf einen Vertrag nach dem Wohn- und Betreuungsvertragsgesetz (Vertrag über die Überlassung von Wohnraum mit Pflege- oder Betreuungsleistungen; ehemals: Heimvertrag) abschließen und kündigen. ja nein Behörden • Sie darf mich bei Behörden, Versicherungen, Renten- und Sozialleistungsträgern vertreten. Dies umfasst auch die datenschutzrechtliche Einwilligung. ja nein Vermögenssorge • Sie darf mein Vermögen verwalten und hierbei alle Rechtshandlungen und Rechtsgeschäfte im In- und Ausland vornehmen, Erklärungen aller Art abgeben und entgegennehmen, sowie Anträge stellen, abändern, zurücknehmen, ja nein 18 Formular Vorsorgevollmacht 2/4 Formular Vorsorgevollmacht – Ministerium der Justiz des Landes Nordrhein-Westfalen, Stand: September 2023 & Bundesministerium der Justiz, Stand: Januar 2023, Anpassungen vorgenommen
namentlich • über Vermögensgegenstände jeder Art verfügen, ja nein • Zahlungen und Wertgegenstände annehmen, ja nein • Verbindlichkeiten eingehen, ja nein • Willenserklärungen bezüglich meiner Konten, Depots und Safes abgeben. Sie darf mich im Geschäftsverkehr mit Kreditinstituten vertreten (bitte beachten Sie hierzu auch den nachfolgenden Hinweis). ja nein Hinweis: Für die Vermögenssorge in Bankangelegenheiten sollten Sie auf die von Ihrer Bank/Sparkasse angebotene Konto-/Depotvollmacht zurückgreifen. Diese Vollmacht berechtigt der bevoll- mächtigten Person zur Vornahme aller Geschäfte, die mit der Konto- und Depotführung in unmittelbarem Zusammenhang stehen. Es werden ihr keine Befugnisse eingeräumt, die für den normalen Geschäftsverkehr unnötig sind, wie z. B. der Abschluss von Finanztermingeschäften. Die Konto-Depotvollmacht sollten Sie grundsätzlich in Ihrer Bank oder Sparkasse unterzeichnen; etwaige spätere Zweifel an der Wirksamkeit der Vollmachtserteilung können hierdurch ausgeräumt werden. Können Sie Ihre Bank/Sparkasse nicht aufsuchen, wird sich im Gespräch mit Ihrer Bank/ Sparkasse sicher eine Lösung finden. • Schenkungen in dem Rahmen vornehmen, der einer betreuenden Person rechtlich gestattet ist. ja nein Folgende Geschäfte soll sie nicht wahrnehmen können Befreiung von den Beschränkungen des § 181 BGB Sie darf in meinem Namen mit sich selbst oder als Vertreter/-in einer dritten Person Rechtsgeschäfte vornehmen, auch wenn diese nicht lediglich rechtlich vorteilhaft sind. Mir ist bekannt, dass • die bevollmächtigte Person bei solchen Rechtsgeschäften sowohl für mich als auch gleichzeitig für sich selbst oder eine dritte Person handelt. Beispiel: Sie veräußert meinen PKW an sich selbst oder eine dritte Person, für die sie ebenfalls als Vertreter/-in auftritt; • grundsätzlich ein gesetzliches Verbot für solche „Insichgeschäfte“ gilt und ich die bevollmächtigte Person hiermit ausdrücklich von diesem Verbot befreie; • die Gestattung dieser „Insichgeschäfte“ missbrauchsanfällig sein kann und unter Umständen ein*e Betreuer*in zur Kontrolle der Tätigkeit des*der Bevollmächtigten eingesetzt werden kann. ja nein Formular Vorsorgevollmacht 3/4 19 Formular Vorsorgevollmacht – Ministerium der Justiz des Landes Nordrhein-Westfalen, Stand: September 2023 & Bundesministerium der Justiz, Stand: Januar 2023, Anpassungen vorgenommen
Post und Fernmeldeverkehr Sie darf die für mich bestimmte Post entgegennehmen und öffnen sowie über den Fern- meldeverkehr entscheiden. Sie darf alle hiermit zusammenhängenden Willenserklärungen (z. B. Vertragsabschlüsse, Kündigungen) abgeben. ja nein Daten und Digitales Sie darf auf alle Daten zugreifen, sie ändern und löschen, die bei der Nutzung des Internets einschließlich sozialer Netzwerke, E-Mail und ähnlicher Angebote gespeichert wurden. Ich verpflichte meine Vertragspartner, meiner bevollmächtigten Person Zugang zu meinen Nutzerkonten und -profilen zu gestatten und diesem auch zu gestatten, auf höchstpersön- liche Information zuzugreifen. ja nein Vertretung vor Gericht Sie darf mich gegenüber Gerichten vertreten sowie Prozesshandlungen aller Art vornehmen. ja nein Untervollmacht Sie darf Untervollmacht erteilen. ja nein Betreuungsverfügung Falls trotz dieser Vollmacht eine gesetzliche Vertretung („rechtliche Betreuung”) erforderlich sein sollte, bitte ich, die oben bezeichnete Vertrauensperson als Betreuer*in zu bestellen. ja nein Geltung über den Tod hinaus Die Vollmacht gilt über den Tod hinaus. ja nein weitere Regelungen Ort, Datum Unterschrift der vollmachtgebenden Person Ort, Datum Unterschrift des*der Bevollmächtigten 20 Formular Vorsorgevollmacht 4/4 Formular Vorsorgevollmacht – Ministerium der Justiz des Landes Nordrhein-Westfalen, Stand: September 2023 & Bundesministerium der Justiz, Stand: Januar 2023, Anpassungen vorgenommen
Während der Zeit der gesetzlichen Betreuung soll/en der/die Betreuer*innen darauf achten, dass meine nachfolgend aufgeführten Wünsche respektiert und beachtet werden: Betreuungsverfügung Straße und Haus-Nr. (PLZ) Wohnort Name Geboren am Telefon, Telefax, Handynummer E-Mail Sollte eine gesetzliche Betreuung über das zuständige Amtsgericht erforderlich sein, verfüge ich, dass die folgend genannte/n Person/en als gerichtlich bestellte/r Betreuer*innen eingesetzt werden. Straße und Haus-Nr. (PLZ) Wohnort Geboren am Name 1 Telefon E-Mail Straße und Haus-Nr. (PLZ) Wohnort Geboren am Name 2 Telefon E-Mail 21 Formular Betreuungsverfügung 1/2
Die folgend genannte/n Person/en soll/en nicht zu meiner Betreuung bestellt werden: Vordruck wird ohne Garantie für dessen Rechtswirksamkeit zur Verfügung gestellt. Dies betreffende Rechtsfragen sind mit einem Rechtsanwalt zu klären. Straße und Haus-Nr. (PLZ) Wohnort Geboren am Name 1 Straße und Haus-Nr. (PLZ) Wohnort Geboren am Name 2 Ort, Datum Unterschrift des*der Verfasser*in Ort, Datum Unterschrift des*der vorgesehenen Betreuer*in 1 Ort, Datum Unterschrift des*der vorgesehenen Betreuer*in 2 22 Formular Betreuungsverfügung 2/2
Straße und Haus-Nr. (PLZ) Wohnort Name Geboren am Telefon, Telefax, Handynummer E-Mail Patient*innenverfügung Ich möchte in Würde und selbstbestimmt sterben. 1. Die folgend beschriebene Situation sehe ich als unerträglich an: 23 Formular Patient*innenverfügung 1/5
2. Sollte ich in einen Zustand geraten, durch den meine Urteils- und Entscheidungsfähigkeit unwiderruflich verloren gegangen ist und ich mich weder durch Mimik oder Gestik mitteilen kann, erkläre ich hiermit verbindlich meine Wünsche bezüglich der medizinischen Versorgung und Behandlung meiner Person in den genannten Situationen. Über die Bedeutung meiner Patient*innenverfügung bin ich mir bewusst. 3. In sämtlichen unter Punkt 2. aufgeführten Situationen wünsche ich ausdrücklich eine Behandlung bzw. lehne sie ab: Ich befinde mich unabwendbar im unmittelbaren Sterbeprozess. Ich befinde mich unabwendbar im Endstadium einer unheilbaren tödlich verlaufenden Krankheit, auch wenn der Todeszeitpunkt noch nicht absehbar ist. Meine Fähigkeit, Einsichten zu gewinnen, Entscheidungen zu treffen und mit anderen Menschen in Kontakt zu treten, ist erloschen (direkte Gehirnschädigung z. B. durch Unfall, Schlaganfall, Entzündung und für indirekte Hirnschädigung z. B. nach Wiederbelebung, Schock oder Lungenversagen). Es ist mir klar, dass in solchen Situationen die Fähigkeit zu Empfindungen erhalten sein kann und dass ein Aufwachen aus diesem Zustand nicht auszuschließen ist. Ich bin aufgrund eines sehr weit fortgeschrittenen Hirnabbauprozesses (z. B. durch Demenz- erkrankung) auch mit ausdauernder Hilfestellung nicht mehr in der Lage, Nahrung und Flüssigkeit auf natürliche Weise zu mir zu nehmen. Ich schließe vergleichbare, hier nicht ausdrücklich erwähnte Krankheitszustände ein. Lebenserhaltende Maßnahmen · Durchführen aller medizinisch möglichen und sinnvollen Maßnahmen zum Erhalt meines Lebens ja nein · Stillen von Hunger und Durst auf natürliche Weise ja nein · Fachgerechte Pflege von Mund und Schleimhäuten ja nein · Fachgerechte Körperpflege ja nein Schmerz- und Symptombehandlung · Durchführen fachgerechter Schmerz- und Symptombehandlung ja nein · Durchführen fachgerechter Schmerz- und Symptombehandlung, aber ohne bewusstseinsdämpfende Wirkung ja nein · Durchführen fachgerechter Schmerz- und Symptombehandlung, aber bei Versagen aller sonstigen dazu angewandten Möglichkeiten auch Mittel mit bewusstseinsdämpfender Wirkung ja nein Künstliche Ernährung/Flüssigkeitszufuhr · Beginnen oder Fortführen von künstlicher Ernährung und Flüssigkeitszufuhr (z. B. Magensonde durch Mund, Nase, Bauchdecke, venöse Zugänge) ja nein · Beginnen oder Fortführen von künstlicher Ernährung und Flüssigkeitszufuhr (z. B. Magensonde durch Mund, Nase, Bauchdecke, venöse Zugänge) nur im Fall palliativmedizinischer Indikation zur Linderung von Beschwerden ja nein Künstliche Beatmung · Vornehmen künstlicher Beatmung zur Lebensverlängerung ja nein · Einstellen künstlicher Beatmung zur Lebensverlängerung nur unter der Voraussetzung der Gabe von Medikamenten zur Linderung der Luftnot ja nein 24 Formular Patient*innenverfügung 2/5
4. Das wünsche ich mir für meine letzte Lebensphase Ich möchte im Krankenhaus sterben ja nein Ich möchte in vertrauter Umgebung bzw. zu Hause sterben ja nein Ich möchte in einem Hospiz sterben (wenn möglich) ja nein Ich möchte Beistand ja nein Wenn ja, durch folgend genannte Personen: Wiederbelebung · Durchführen von Versuchen zur Wiederbelebung ja nein · Verständigen eines*einer Notärzt*in ja nein · Informieren des*der Notärzt*in über meine Ablehnung von Wiederbelebungsmaßnahmen ja nein · Zusätzlich zu den unter Punkt 2. genannten Situationen Ablehnung von Wiederbelebungsmaßnahmen bei Kreislaufstillstand oder Atemversagen ja nein · Durchführen von Wiederbelebungsmaßnahmen im Rahmen ärztlicher Eingriffe (z. B. Operationen) ja nein Dialyse · Durchführen einer künstlichen Blutwäsche (Dialyse) ja nein · Einstellen einer bereits eingeleiteten Dialyse ja nein Antibiotika · Gaben von Antibiotika erwünscht ja nein · Gaben von Antibiotika nur im Fall palliativmedizinischer Indikation zur Linderung von Beschwerden ja nein Blut/Blutbestandteile · Gaben von Blut oder Blutbestandteilen erwünscht ja nein · Gaben von Blut oder Blutbestandteilen nur im Fall palliativmedizinischer Indikation zur Linderung von Beschwerden ja nein Straße und Haus-Nr. (PLZ) Wohnort Geboren am Name 1 Straße und Haus-Nr. (PLZ) Wohnort Geboren am Name 2 25 Formular Patient*innenverfügung 3/5
Ich habe den Inhalt der Patient*innenverfügung mit dem*der Ärzt*in meines Vertrauens besprochen: Name und Anschrift von dem*der Ärzt*in Hiermit bestätige ich, dass der*die Verfasser*in der Patient*innenverfügung in der Lage ist, die Bedeutung und die Folgen abzusehen. Bescheinigung meine*r Ärzt*in Ort, Datum Unterschrift des*der Ärzt*in Diese Patient*innenverfügung bestätige ich spätestens alle zwei Jahre mittels der folgenden Zeilen. Ich habe heute meine am verfasste Patient*innenverfügung erneut gelesen. Sie stellt unverändert meinen aktuellen Willen dar. Ort, Datum Unterschrift des*der Verfasser*in Ich habe heute meine am verfasste Patient*innenverfügung erneut gelesen. Sie stellt unverändert meinen aktuellen Willen dar. Ort, Datum Unterschrift des*der Verfasser*in Ich habe am eine Vorsorgevollmacht erteilt. Die darin genannte/n Person/en wird/ werden hiermit ausdrücklich beauftragt und ermächtigt, meinen mittels dieser Patient*innenverfügung zum Ausdruck gebrachten Willen gegenüber allen Beteiligten durchzusetzen. Ich habe eine Betreuungsverfügung verfasst. Mein*e Betreuer*innen meinen in dieser Patient*innen- verfügung geäußerten Willen gegenüber allen Beteiligten durchsetzen. Ich habe niemandem eine Vorsorgevollmacht erteilt. Das Gericht soll eine*n Betreuer*in zwecks Durchsetzung meines in dieser Patient*innenverfügung geäußerten Willens bestellen. Ort, Datum Unterschrift des*der Verfasser*in Ort, Datum Unterschrift des*der Bevollmächtigten 1 Ort, Datum Unterschrift des*der Bevollmächtigten 2 Ort, Datum Unterschrift des*der Bevollmächtigten 3 Ort, Datum Unterschrift des*der Bevollmächtigten 4 26 Formular Patient*innenverfügung 4/5
Vordruck wird ohne Garantie für dessen Rechtswirksamkeit zur Verfügung gestellt. Dies betreffende Rechtsfragen sind mit einem Rechtsanwalt zu klären. Eine Bestätigung durch die Betreuungsbehörde kann hierzu nicht erfolgen. Ich habe heute meine am verfasste Patient*innenverfügung erneut gelesen. Sie stellt unverändert meinen aktuellen Willen dar. Ort, Datum Unterschrift des*der Verfasser*in Ich habe heute meine am verfasste Patient*innenverfügung erneut gelesen. Sie stellt unverändert meinen aktuellen Willen dar. Ort, Datum Unterschrift des*der Verfasser*in Ich habe heute meine am verfasste Patient*innenverfügung erneut gelesen. Sie stellt unverändert meinen aktuellen Willen dar. Ort, Datum Unterschrift des*der Verfasser*in Ich habe heute meine am verfasste Patient*innenverfügung erneut gelesen. Sie stellt unverändert meinen aktuellen Willen dar. Ort, Datum Unterschrift des*der Verfasser*in Ich habe heute meine am verfasste Patient*innenverfügung erneut gelesen. Sie stellt unverändert meinen aktuellen Willen dar. Ort, Datum Unterschrift des*der Verfasser*in Ich habe heute meine am verfasste Patient*innenverfügung erneut gelesen. Sie stellt unverändert meinen aktuellen Willen dar. Ort, Datum Unterschrift des*der Verfasser*in 27 Formular Patient*innenverfügung 5/5
Bestattungsvorsorge Straße und Haus-Nr. (PLZ) Wohnort Geboren am Name Ich möchte auf folgende Weise bestattet werden: Erdbestattung Anonyme Erdbestattung Feuerbestattung Seebestattung Baumbestattung Bestattungsart Ich wünsche eine Trauerfeier Ich wünsche eine religiöse Trauerfeier Evangelisch Katholisch Andere Religion Ich wünsche einen Trauerredner Trauerfeier Folgende Wünsche habe ich zur Gestaltung meines Grabes: Ich wünsche weder Grabstein noch Grabschmuck/-bepflanzung Grabstein und Grabschmuck/-bepflanzung Sterbegeldversicherung Ich habe eine Sterbegeldversicherung abgeschlossen bei Name und Kontaktdaten der Versicherung Name und Kontaktdaten des Bestattungsunternehmens Bestattungsvorsorgevertrag Ich habe einen Bestattungsvorsorgevertrag abgeschlossen bei Mein*e Ehegatt*in Folgende Person/en soll/en für eine Bestattung nach meinen Wünschen und Vorstellungen sorgen: Meine Kinder Vordruck wird ohne Garantie für dessen Rechtswirksamkeit zur Verfügung gestellt. Dies betreffende Rechtsfragen sind mit einem Rechtsanwalt zu klären. Ort, Datum Unterschrift des*der Verfasser*in Ort, Datum Unterschrift Stempel Im Falle einer Beglaubigung/Bestätigung durch eine*n Notar*in/Ärzt*in 28 Bestattungsvorsorge
Notfallpass Ohne Vorwarnung kann jeder Mensch in einen Unfall verwickelt werden oder einen Zusammenbruch erleiden. Meist sind sofort Ersthelfende zur Stelle, auch Rettungsdienst und Notärzt*in lassen nicht auf sich warten. Ist das Unfallopfer oder der*die Patient*in nicht mehr ansprechbar, gestaltet sich die erste Hilfe nicht selten problematisch, wenn niemand um die persönlichen Eigenheiten des*der Verletzten weiß. Welche Grunderkrankungen liegen vor, welche Besonderheiten sind zu beachten, wer soll in Notsituationen benachrichtigt werden? Ein guter Notfallausweis kann schnell zum Lebensretter werden. Gefaltet auf ein handliches Format, passt er zusammen mit dem Ausweis in jede Hemd- oder Brieftasche. Das kleine Papier zeigt aufgefaltet wahre Größe und informiert Ärzt*innen im „Fall des Falles“ umgehend, ob relevante Vorerkrankungen bestehen und welche Medikamente in welcher Dosierung eingenommen werden. So ist ohne Zeitverlust eine professionelle Hilfe möglich, was speziell bei Herznotfällen oft entscheidend ist. Dank dieser wichtigen Daten lassen sich Unverträglichkeiten durch Wechselwirkungen bei der Verabreichung bestimmter Medikamente von vornherein vermeiden. Angehörige können über den Unfall oder die Einlieferung in die Klinik in Kenntnis gesetzt werden. Diese Informationen sollte der Notfallausweis enthalten • Name und Adresse des*der Inhaber*in • Persönliche Daten des*der Inhaber*in • Name und Kontaktdaten des*der Hausärzt*in, der Krankenkasse, des Pflegedienstes • Namen und Kontaktdaten von zu benachrichtigenden Personen • Angaben zu Grunderkrankungen (z.B. Diabetes) oder Besonderheiten (z.B. Schrittmacher) • Medikamentöse Langzeitbehandlung (benötigte Medikamente) • Angaben zu vorhandenen Hilfsmitteln (z.B. Hörgerät) • Blutgruppe • Letzter Krankenhausaufenthalt Ich bin Organspender und trage einen Organspendeausweis bei mir. Ich lehne Organspende ab. Cortison Insulin Heparin Marcumar Herzschrittmacher Verwirrtheit MRSA HIV Weglauftendenz Epilepsie Hörgeräte Prothese oben Sehhilfe Prothese unten Gehhilfe Diese Daten werden nur im Notfall verwendet. Ich bin damit einverstanden, dass die Daten in einer Notfallsituation an den Rettungsdienst weitergegeben werden dürfen. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Datum, Unterschrift BVB-Verlagsgesellschaft mbH Friedrichstraße 4 | 48529 Nordhorn Tel. 05921 9730-0 | Fax 05921 9730-30 kundenservice@bvb-verlag.de | www.bvb-verlag.de Anwendung spezieller Medikamente Besonderheiten Vorhandene Hilfsmittel Andere Hilfsmittel Letzter Krankenhausaufenthalt Blutgruppe Allergien/Unverträglichkeiten . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . NOTFALL PASS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Besondere Hinweise Notfallpass 29
© Kzenon - AdobeStock.com Name . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Vorname . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Geburtsdatum . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Straße . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . PLZ, Wohnort . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Telefon/Handy . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Name . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Vorname . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Straße . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . PLZ, Wohnort . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Telefon/Handy . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Name . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anschrift . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Telefon . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Krankenkasse . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Versicherungsnummer . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Pflegedienste o. ä. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . ja nein Bevollmächtigte Person oder gesetzliche*r Betreuer*in(Name, Telefonnummer) Eigene Anschrift Zu benachrichtigende Person Grunderkrankungen Aktuelle Medikamente Hausärzt*in/Krankenkasse/Pflege Patient*innenverfügung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Bluthochdruck Diabetes Hämophilie Herzinfarkt morgens . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . mittags . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . abends . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . nachts . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . (Bitte Namen aller regelmäßig eingenommenen Medikamente eintragen) Besondere Hinweise . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . NOTFALL PASS 30
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