Senioren-Wegweiser Lingen (Ems)

Finanzielle Hilfen Grundsicherung im Alter Alter und dauerhaft volle Erwerbsminderung stellen Umstände dar, in denen Bürger*innen, die keine ausreichenden Rentenansprüche erworben haben und über keine weiteren Mittel verfügen, nicht in der Lage sind, sich selbst zu helfen. Mit der Grundsicherung wurde somit eine vorrangige Sozialleistung geschaffen, die eine würdige und unabhängige Existenz sichert. Träger der Grundsicherung ist die Stadt Lingen (Ems). Stadt Lingen (Ems) || Fachdienst Arbeit Elisabethstraße 14–16 | 49808 Lingen www.lingen.de 0591 9144-505 Hilfe zur Pflege in Einrichtungen als Tages-, Kurzzeit- oder vollstationäre Dauerpflege Zunächst ist bei der Pflegekasse (in der Regel die Krankenkasse) ein Antrag auf Feststellung der Pflegebedürftigkeit zu stellen. Die Hilfe kann auch für Personen gewährt werden, die pflegebedürftig sind und in ihrer häuslichen Umgebung wohnen. Sollten die Leistungen der Pflegekasse und das einzusetzende Einkommen und Vermögen nicht ausreichen, die Kosten zu decken, kann ein Antrag auf Hilfe zur Pflege gestellt werden. Anträge auf Gewährung von Hilfe zur Pflege müssen vor Heimaufnahme/häuslicher Pflege gestellt werden! Die Gewährung von Sozialhilfe für die Vergangenheit ist aus rechtlichen Gründen nicht möglich. Bitte bringen Sie zur Antragsstellung die folgenden Unterlagen mit: Nachweise über Einkommen (z.B. Rentenbescheide, Zinsen, Miete, Wohngeld, Grundsicherung, Altenteil, Beihilfeansprüche etc.) Nachweise über Vermögen (Sparbücher, Sparverträge, Wertpapiere, Aktien, Lebensversicherungen, Immobilien (Grundbuchauszug vorlegen), vertragliche Ansprüche etc.) Kontoauszüge der letzten 3 Monate Einstufungsbescheid der Pflegekasse Nachweis über die bisherigen Wohnverhältnisse: Kosten der Unterkunft (z.B. Miete und Nebenkosten, Mietvertrag), bei Eigentum: monatliche Belastung (Zinsen und Tilgung durch Darlehensvertrag nachzuweisen) und Nebenkosten, wie z.B. Wasser/Abwasser, Grundsteuer, Müllabfuhr, Straßenreinigung etc. Versicherungen Gegebenenfalls sind noch mitzubringen: Einkommen und Vermögen des Ehegatten oder Lebenspartners Betreuerausweis oder Vollmacht Schwerbehindertenausweis Stadt Lingen (Ems) || Fachdienst Soziales Herr Josef Thünemann/Frau Christine Vorwerk Elisabethstraße 14–16 | 49808 Lingen www.lingen.de 0591 9144-526/-528 j.thuenemann@lingen.de c.vorwerk@lingen.de © Alexander Raths - AdobeStock.com 44 Finanzielle Hilfen

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