Senioren-Wegweiser Lingen (Ems)

befugt sein soll. Der entscheidende Unterschied zur Vorsorgevollmacht liegt darin, dass der Betreuer vom Gericht als gesetzlicher Vertreter bestellt wird, falls eine Betreuung erforderlich ist. Dies ist der Fall, wenn Sie persönliche Angelegenheiten teilweise oder gar nicht mehr selbst erledigen können. Der vom Gericht bestellte Betreuer kann eine vorher von Ihnen hierzu bestimmte Person Ihres Vertrauens oder, wenn dies nicht der Fall ist, ein Berufsbetreuer sein. Im Gegensatz zur bevollmächtigten Person im Rahmen einer Vorsorgevollmacht unterliegt die betreuende Person der regelmäßigen Kontrolle des Gerichts und kann gegebenenfalls entlassen werden. Patientenverfügung In einer Patientenverfügung können Sie - möglichst schriftlich - im Voraus für den Fall einer medizinischen Behandlung festlegen, ob und wie Sie behandelt werden möchten. So können sie bspw. lebensverlängernde Maßnahmen verhindern, sofern infolge einer Erkrankung bzw. einer Schädigung keine Aussicht auf ein bewusstes und selbstbestimmtes Leben mehr besteht und lediglich eine Verlängerung des Sterbevorgangs erreicht werden kann. In einer Patientenverfügung können auch Bitten geäußert oder bloße Richtlinien für die behandelnden Ärzte und das Behandlungsteam gegeben werden. Darüber hinaus kann es sinnvoll sein, in einer Patientenverfügung auch persönliche Wertvorstellungen, Einstellungen zum eigenen Leben und Sterben und religiöse Vorstellungen als Ergänzung und Auslegungshilfe zu beschreiben. Auf diese Wiese kann trotz eingetretener Entscheidungsunfähigkeit Einfluss auf eine ärztliche Behandlung genommen werden. Wenngleich sich eine Patientenverfügung in erster Linie an den Arzt und das Behandlungsteam richtet, so kann sie sich zusätzlich an einen Bevollmächtigten oder gesetzlichen Vertreter richten und Vorgaben zu Auslegung und Durchsetzung der Patientenverfügung enthalten. Landkreis Emsland || Betreuungsstelle Lingen Am Wall Süd 21 | 49808 Lingen www.emsland.de 0591 84-3310 betreuungsstelle@emsland.de Betreuungsvereine Eine rechtliche Betreuung ist eine umfassende oder ergänzende Form der Unterstützung für hilfsbedürftige Menschen in finanziellen, rechtlichen oder gesundheitlichen Fragen. Sie ist für Erwachsene vorgesehen, die ihre persönlichen Angelegenheiten ganz oder teilweise nicht mehr selbst erledigen © adriaticfoto - shutterstock.com 40 Gesundheit und Pflege

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