Seniorenzentrum Haus Georg Georgstraße 27 0591 80095850 49809 Lingen Fax 0591 800958599 www.seniorenzentrum-haus-georg.de info@haus-georg-lingen.de Träger: Seniorenzentrum Haus Georg GmbH Pflegeplätze: 32 stationäre Dauerpflegeplätze, eingestreute Kurzzeitpflegeplätze Mutter Teresa Haus Am Wall Süd 30 0591 9104200 49808 Lingen Fax 0591 59984 www.mutterteresahaus-lingen.de annegret.wallmann@ mutterteresahaus-lingen.de Träger: Caritas Altenhilfe Emsland Pflegeplätze: 83 stationäre Dauer- pflegeplätze inkl. eingestreute Kurzzeitpflegeplätze Bonum Vitae Stationäre Pflege Meppener Straße 147 0591 90115-0 49808 Lingen Fax 0591 90115-199 www.buergerhilfe.org | info@buergerhilfe.org Träger: Bürgerhilfe Pflege GmbH Pflegeplätze: 15 Tagespflegeplätze „Herbstzeitlose“, 47 stationäre Dauerpflegeplätze Alloheim Seniorenresidenz „Emsauenpark Lingen“ Scharnhorststraße 30 0591 96645-0 49808 Lingen Fax 0591 96645 www.alloheim.de | lingen@alloheim.de Träger: Alloheim Senioren-Residenzen Dritte SE & Co. KG Pflegeplätze: 90 Heimaufsicht Die Stadt Lingen (Ems) als große selbstständige Stadt ist Heimaufsichtsbehörde. Der Heimaufsicht unterliegen die stationären Pflegeheime (Stephanus-Haus, Bonum Vitae, Seniorenresidenz Curanum Lingen, Kursana Domizil, Haus Georg, Alloheim Emsauenpark und das Mutter Teresa Haus), die Tagespflegeeinrichtungen Herbstzeitlose Bonum Vitae, am Stephanus-Haus, Meine PflegeHelden sowie die DRK Tagespflege. Grundsätzlich wird einmal jährlich eine Begehung der Einrichtungen durchgeführt; in diesem Zusammenhang wird insbesondere auf die enge Zusammenarbeit mit dem MD (Medizinischer Dienst der Krankenkassen Niedersachsen) und dem Gesundheitsamt verwiesen. Weitere Prüfungen erfolgen themen- und anlassbezogen. Beschwerden werden immer geprüft. Stadt Lingen (Ems) || Fachdienst Soziales | Heimaufsicht Herr Christof Helming c.helming@lingen.de 0591 9144-520 Frau Doris Ohmann d.ohmann@lingen.de 0591 9144-546 Frau Anja Eder a.eder@lingen.de 0591 9144-536 Vorsorge und Betreuung Vorsorgevollmacht Mit einer Vorsorgevollmacht ermächtigen Sie (widerruflich) eine Person, Sie in bestimmten Angelegenheiten zu vertreten und rechtswirksam an Ihrer Stelle zu handeln. Die Vollmacht sollten Sie nur einer Person erteilen, der Sie vertrauen. Im Vorfeld ist zu klären, ob diese Person bereit ist, die damit verbundenen Aufgaben zu übernehmen. In einer Vorsorgevollmacht sollte der Umfang des Aufgabenbereichs genau festgelegt werden: So kann die Vollmacht Angelegenheiten der Gesundheitssorge, der Vermögensverwaltung, der Aufenthaltsbestimmung sowie persönliche oder vermögensrechtliche Angelegenheiten beinhalten. Bei der Erteilung einer Vollmacht muss die vollmachtgebende Person im Vollbesitz ihrer geistigen Kräfte sein. Die Unterschrift unter einer Vorsorgevollmacht kann durch die örtliche Betreuungsbehörde beglaubigt werden. Um Unklarheiten entgegenzuwirken, kann eine Vorsorgevollmacht notariell beglaubigt werden. Ist größeres Vermögen vorhanden, empfiehlt es sich, einen Notar einzuschalten. Betreuungsverfügung Neben der Vorsorgevollmacht gibt es die Möglichkeit einer Betreuungsverfügung. Darin können Sie eine Person benennen, die im Notfall zur Vertretung Ihrer persönlichen und vermögensrechtlichen Angelegenheiten 39 Gesundheit und Pflege
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