WOHNGELD Diesen Zuschuss zu den Wohnkosten können Mieterinnen und Mieter sowie Eigentümerinnen und Eigentümer auf Antrag erhalten. Dieser Antrag kann bei der örtlich zuständigen Wohngeldbehörde gestellt werden. Ob ein Anspruch besteht, hängt von der Anzahl der berücksichtigten Haushaltsmitglieder ab, der Höhe des Gesamteinkommens und der Höhe der Miete bzw. der Belastungen bei Eigentümern. Zusätzlich können Haushalte mit Kindern, für die Kindergeld bezogen wird, Leistungen für Bildung und Teilhabe nach dem Bundeskindergeldgesetz in Anspruch nehmen. Wer Ihr zuständiger Ansprechpartner dafür ist, erfahren Sie in Ihrem Rathaus. Mehr Infos unter https://www.bmwsb.bund.de/Webs/BMWSB/ DE/themen/stadt-wohnen/wohnraumfoerderung/ wohngeld/wohngeld-node.html HEBAMMENZENTRALE IM LANDKREIS NIMMT ARBEIT AUF Der Landkreis Vechta baut seine Unterstützungsangebote für schwangere Frauen und junge Mütter mit einer eigenen Hebammenzentrale aus. Mit der Hebammenzentrale reagiert die Kreisverwaltung auf den zunehmenden Hebammenmangel, der auch im Landkreis Vechta spürbar wird - besonders in der Schwangeren- und Wochenbettbetreuung. Laut dem Sozialgesetzbuch hat jede Frau vor, während und nach der Geburt Anspruch auf Hebammenhilfe. Die Koordinationsstelle soll dabei helfen, dass Hebammen und Schwangere sowie Mütter unkompliziert zusammenfinden. Dafür wird aktuell eine Hebammen-WebApp entwickelt, die die Hebammensuche im Landkreis erleichtert und zukünftig auch mehrsprachige Informationen der Angebote für Frauen mit Migrationshintergrund umfassen wird. Weiterhin bietet die Hebammen-WebApp die Möglichkeit auch kurzfristige Hebammenverfügbarkeiten für die Frauen und Familien sichtbar zu machen. Überdies hat die Hebammenzentrale telefonische Sprechzeiten. Frauen, Hebammen und andere Netzwerkpartnerinnen und -partner können bei Bedarf im Gespräch Informationen und gegebenenfalls Unterstützungsmöglichkeiten erhalten. Auch die engere Vernetzung der Hebammen untereinander soll mit der Hebammenzentrale gestärkt werden, etwa um den Austausch zu verbessern. „Schwangerschaft und Geburt gehören zu den intensivsten Lebensphasen von Frauen. Umso wichtiger ist es, dass sie in dieser Zeit neben der ärztlichen Betreuung bestmöglich durch Hebammen unterstützt werden. Mit der Hebammenzentrale schaffen wir eine wichtige Schnittstelle, um dies zu gewährleisten. Durch die Hebammenzentrale als Netzwerkpartner gewinnt der Landkreis auch als Arbeitsort für Hebammen an Attraktivität“, so Landrat Tobias Gerdesmeyer. HINWEIS Haushalte mit Bezug von z. B. Arbeitslosengeld II, Sozialhilfe, Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung erhalten kein Wohngeld, da bei diesen Transferleistungen die Unterkunftskosten bereits berücksichtigt werden. © Africa Studio - shutterstock.com Die Hebammenzentrale ist unter 04441-898-2204 zu den folgenden Sprechzeiten erreichbar: Mo., Mi. + Do. von 8.30 bis 10.30 Uhr sowie Di. von 13.00 bis 16.00 Uhr. www.hebammen-landkreisvechta.de Hebammenzentrale 21 › UND DANN KAMST DU
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