KINDERZUSCHLAG Der Kinderzuschlag ist eine zusätzliche finanzielle Unterstützung für erwerbstätige Eltern, die ihren eigenen Unterhalt bestreiten können, deren Einkommen aber nicht ausreicht, um den Unterhalt ihrer Kinder zu sichern. Der Kinderzuschlag beträgt bis zu 209 Euro monatlich je Kind und deckt zusammen mit dem Kindergeld den Bedarf eines Kindes. Damit stärkt der Kinderzuschlag Familien mit kleinen Einkommen und verbessert die Teilhabechancen ihrer Kinder. Insbesondere Alleinerziehende können profitieren. SCHWANGERENKONFLIKTBERATUNG Die Beratungsstellen bieten Unterstützung bei persönlichen Problemen rund um die Schwangerschaft, bei Risikoschwangerschaften oder unerfülltem Kinderwunsch, aber auch Informationen zu finanziellen und sozialen Hilfen sowie bei rechtlichen Fragen. Die Formulare für den Antrag auf Kinderzuschlag können auf der Internetseite der Familienkasse heruntergeladen werden. Mehr Infos unter www.bmfsfj.de/bmfsfj/themen/familie/ familienleistungen/kinderzuschlag Ein Antrag lohnt sich, wenn • die Eltern für das Kind Kindergeld beziehen, • das Einkommen der Eltern die Mindesteinkommensgrenze von 900 Euro brutto für Paare und 600 Euro brutto für Alleinerziehende erreicht • und durch das eigene Einkommen sowie durch den Kinderzuschlag eine Hilfe- bedürftigkeit im Sinne des Zweiten Sozialgesetzbuches (Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld) vermieden wird Das bedeutet, dass der Lebensunterhalt mithilfe des Kinderzuschlags ausreichend gesichert werden kann. MUTTERSCHAFTSGELD Mutterschaftsgeld ist eine Leistung der gesetzlichen Krankenkassen und wird vor und nach der Entbindung gezahlt. Erhalten können es nur freiwillig- oder pflichtversicherte Mitglieder einer gesetzlichen Krankenkasse, die Anspruch auf die Zahlung von Krankengeld haben. Voraussetzung für einen Erhalt ist ein bestehendes Arbeitsverhältnis, ein während der Schwangerschaft zulässig gekündigtes Beschäftigungsverhältnis oder ein Arbeitsverhältnis, das erst nach Anfang der Schutzfrist beginnt. Mehr Infos unter www.bmfsfj.de/bmfsfj/themen/familie/ familienleistungen/mutterschaftsleistungen/ mutterschaftsleistungen-im-ueberblick/73754 Mehr Infos unter www.familienplanung.de 20 › UND DANN KAMST DU
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