KINDERGELD Kindergeld ist eine staatliche Leistung, die von der Anzahl und dem Alter der Kinder abhängt. Diese Familienbeihilfe wird automatisch nach der Geburt des Kindes gewährt, muss aber zunächst schriftlich bei der zuständigen Familienkasse beantragt werden. ELTERNGELD Wenn Eltern ihr Kind nach der Geburt betreuen, gleicht das Elterngeld zum Teil fehlendes Einkommen aus. Durch das ElterngeldPlus werden besonders Eltern unterstützt, die sich Erwerbs- und Familienarbeit partnerschaftlich teilen möchten. Dieses sichert die wirtschaftliche Existenz der Familien und hilft Eltern, Familie und Beruf besser zu vereinbaren. Elterngeld gibt es in den Varianten Basiselterngeld, ElterngeldPlus und Partnerschaftsbonus – diese können miteinander kombiniert werden. Auch getrennt lebenden Elternteilen steht das Elterngeld zur Verfügung. Antrag unter www.arbeitsagentur.de/ familie-und-kinder Mehr Infos unter www.bmfsfj.de/bmfsfj/themen/familie/ familienleistungen/elterngeld/elterngeldund-elterngeldplus/73752 ELTERNZEIT Jeder Elternteil hat Anspruch auf bis zu drei Jahre Elternzeit zur Betreuung und Erziehung seines Kindes. Die Elternzeit kann vor dem 3. Lebensjahr des Kindes genommen werden. Ein Teil der Elternzeit (bis zu 24 Monate) kann auch im Zeitraum zwischen dem 3. und dem 8. Lebensjahr des Kindes genommen werden. Die Elternzeit ist ein Anspruch des Arbeitnehmers oder der Arbeitnehmerin gegenüber dem Arbeitgeber. Während der Elternzeit ruhen die Hauptpflichten des Arbeitsverhältnisses. Das Arbeitsverhältnis bleibt aber bestehen und nach Ablauf der Elternzeit besteht ein Anspruch auf Rückkehr zur früheren Arbeitszeit. Da das Arbeitsverhältnis während der Elternzeit lediglich ruht und mit dem Ende der Elternzeit wieder vollständig auflebt, ist die Arbeitnehmerin oder der Arbeitnehmer gemäß der im Arbeitsvertrag getroffenen Vereinbarungen zu beschäftigen. Aktuelle Informationen unter https://www.bmfsfj.de/bmfsfj/themen/familie/ familienleistungen/kindergeld/kindergeld-73892 Mehr Infos unter www.bmfsfj.de/bmfsfj/themen/familie/ familienleistungen/elternzeit/elternzeit/73832 19 › UND DANN KAMST DU
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