)LQDQ]HQ Wohnbauförderung der Stadt Vechta Die Stadt Vechta bietet eine freiwillige Wohnbauförderung an, um Familien mit geringem Einkommen den Erwerb von Wohneigentum zu erleichtern. *HI¸UGHUW ZLUG GHU 1HXEDX RGHU .DXI YRQ VHOEVWJHnutzten Eigenheimen und Eigentumswohnungen, die bestimmten Voraussetzungen entsprechen. 'LH +¸KH GHU =XZHQGXQJ ULFKWHW VLFK QDFK GHU *U¸¡H der Familie der antragstellenden Personen. Die Zuwendung beträgt für Alleinstehende, AlleinerzieKHQGH RGHU 3DDUH ɋȜ XQG ]XV¦W]OLFK I¾U MHGHV ]X EHU¾FNVLFKWLJHQGH PLQGHUM¦KULJH .LQG ɋȜ )¾U .LQGHU GLH LQQHUKDOE GHU YRUJHVFKULHEHQHQ ]HKQ Jahre der Eigennutzung geboren werden, wird die Zuwendung auf Antrag ebenfalls gezahlt. Um eine Zuwendung zu erhalten, müssen die Antragsteller einige Bedingungen erfüllen: Das Grundstück muss in Vechta liegen, und die antragstellenden Personen müssen Eigentümer:innen der Immobilie sein und der Antrag muss fristgerecht gestellt werden. Zudem darf das Gesamteinkommen des Haushalts GLH LQ DXV i 1GV :RKQUDXPI¸UGHUJHVHW] 1:R)* festgelegte Einkommensgrenze zzgl. eines ZuschlaJHV LQ +¸KH YRQ 3UR]HQW QLFKW ¾EHUVFKUHLWHQ Die Zuwendung wird nur einmalig gewährt und nach dem Einzug in die Immobilie ausgezahlt. Die antragstellenden Personen dürfen kein weiteres WohnHLJHQWXP EHVLW]HQ $XFK GHU .DXI XQG 9HUNDXI YRQ Immobilien zwischen nahen Verwandten wird nicht gefördert. Zudem erfolgt keine Förderung, wenn zwiVFKHQ GHP .DXI RGHU GHU )HUWLJVWHOOXQJ GHU ΖPPRELlie und dem Einzug mehr als ein Jahr vergangen ist. /© Pixel-Shot - AdobeStock.com 18 Ʉ$QJHERWH I¾U )DPLOLHQ 5HFKWVDQZ¦OWH 1RWDUH 6WHXHUEHUDWHU Hier finden Sie Vechtaer Experten. Persönlich. Kompetent. Erfolgreich. Für den Mittelstand. Von Mensch zu Mensch.
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