Wann benötige ich eine Baugenehmigung? Grundsätzlich sind die Errichtung, Änderung und Nutzungsänderung 70/ #"6-*$)&/ /-"(&/ 8*& &#µ6%&/ (&/&).*(6/(41=*$)5*(þ Sie sollten daher rechtzeitig im Bauordnungsamt klären, inwieweit Ihr Vorhaben einer Baugenehmigung bedarf. Die Baugenehmigung ist ein schriftlicher Bescheid, mit dem bestätigt wird, dass dem beantragten Vorhaben keine öffentlichrechtlichen Vorschriften entgegenstehen. Erst nach Erteilung der Baugenehmigung darf mit den Bauarbeiten begonnen werden. Eine Baugenehmigung wird „unbeschadet privater Rechte Dritter“ erteilt. Beispiel: Sie beantragen eine Baugenehmigung für ein Grundstück, das Ihnen noch nicht gehört. Vorausgesetzt, es stehen keine anderen Gründe entgegen, so wird Ihnen eine Baugenehmigung erteilt. Sie dürfen von dieser Genehmigung jedoch keinen Gebrauch machen, weil Ihnen der Grundstückseigentümer die Durchführung der Baumaßnahmen untersagen kann. BAUGENEHMIGUNG Wann ist ein Verfahren genehmigungs- oder verfahrensfrei? Hinter dem Begriff Genehmigungsfreistellung verbirgt sich das sogenannte Freistellungsverfahren. Eine Genehmigungsfreistellung bedeutet, es muss kein Bauantrag gestellt werden. Stattdessen muss der Bauherr sein Bauvorhaben lediglich „anzeigen“. Um eine Genehmigungsfreistellung zu erhalten, müssen alle wichtigen Planungsunterlagen vom Architekten bzw. Bauplaner bei der zuständigen Baubehörde eingereicht werden. Die Behörde prüft dann, ob das Bauvorhaben den Kriterien des Bebauungsplans entspricht. Was ist eine Nutzungsänderung? µ6<( 8*3% &*/ #&45&)&/%&4 &#µ6%& &3803#&/ 6/% 40-- .*5 0%&3 ohne bauliche Änderungen anders genutzt werden. So soll zum Beispiel aus einer Garage eine Werkstatt entstehen oder aus einer Wohnung ein Büro. Auch für diese Fälle bedarf es einer Genehmigung für die Nutzungsänderung. Der Grundsatz dazu lautet, dass immer dann eine Genehmigung notwendig ist, wenn sich der Nutzungszweck derart ändert, dass die neue Nutzung andere Anforderungen an öffentlich-rechtliche Vorschriften wie 3"/%4$)65;ý ..*44*0/&/ý #45"/%4=µ$)&/ 648þ 45&--5þ Welche Unterlagen benötigt das Bauordnungsamt für Ihren Antrag? Richten Sie den Bauantrag schriftlich (i.d.R. in dreifacher Ausfertigung) über die Gemeinde oder Stadt an das Bauaufsichtsamt. Diese Unterlagen müssen Sie beifügen: y Bauantragsformular y Lageplan auf Grundlage einer amtlichen Flurkarte y Bauzeichnungen y Baubeschreibung y Bautechnische Nachweise (Statik, Wärme- und Schallschutz) Für das Erstellen eines Bauantrags ist in der Regel ein planvorlageberechtigter Entwurfsverfasser, zumeist Architekt oder Bauingenieur, erforderlich, der Baupläne und Berechnungen anfertigt. Vor dem eigentlichen Bauantrag kann zunächst eine Bauvoranfrage gestellt 8&3%&/þ "4 &.1<&)-5 4*$)ý 8&// 703 %&. "6' &*/&4 36/%45à$,4 geklärt werden soll, ob das Grundstück auch wirklich in der geplanten Form bebaut werden darf. Ist eine Baugenehmigung zeitlich befristet? Die Baugenehmigung erlischt, wenn nicht innerhalb von 1 bis 4 Jahren (je nach Bundesland) nach Erteilung mit der Ausführung des Vorhabens begonnen wurde, und kann auf schriftlichen Antrag verlängert werden. Wichtig ist dabei, dass Sie daran denken, den Antrag vor Ablauf der Frist zu stellen und einzureichen. Geht der Antrag verspätet ein, erlischt die Genehmigung mit Fristablauf und es muss ein neuer Antrag gestellt werden. Die Genehmigung erlischt auch, wenn mit den Bauarbeiten zwar begonnen wird, diese aber über einen bestimmten Zeitraum (je nach Bundesland) unterbrochen werden. © VadimGuzhva - AdobeStock.com 12 BAUGENEHMIGUNG
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