Abfall-, Klima- & Baubroschüre Dülmen

Nebenkosten beim Hausbau Erschließungskosten Erschließungskosten sind eine Abgabe, die Bauherren an die Kommune zahlen. Diese Kosten entstehen, wenn ein Grundstück an das Wasser- oder Stromnetz sowie an das Straßennetz angeschlossen wird. Die Höhe der Kosten ist abhängig von der Grundstücksgröße sowie vom Umfang der nötigen Arbeiten. Ein weiterer Kostenfaktor können ökologische Aufwertungsmaßnahmen sein, die als Ausgleich für den Verlust von Natur und Landschaft notwendig werden. Bei einem normalen Hauskauf fallen in der Regel keine Erschließungskosten an, weil die Erschließung eines Grundstücks nur für eine Baugenehmigung benötigt wird. Zusätzlich ist beim Kauf eines Grundstücks zu prüfen, ob die Erschließungskosten bereits im Grundstückspreis enthalten sind. Grunderwerbssteuer Die Grunderwerbsteuer (GrESt) ist eine Steuer, die beim Erwerb eines Grundstücks oder Grundstückanteils anfällt. Soweit das Gebäude im Kaufvertrag enthalten ist, wird sie auch vom Gebäudewert verlangt. Sie wird auf Grundlage des Grunderwerbsteuergesetzes erhoben und ist eine Ländersteuer, die an die Kommunen weitergereicht werden können. Je nach Bundesland beträgt der Steuersatz zwischen 3,5 % und 6,5 % der Bemessungsgrundlage. Notariats- und Grundbuchkosten Die Kosten, die bei einer Grundbucheintragung entstehen, werden durch das Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG) geregelt. Wird lediglich ein Grundstück erworben, werden die Kosten davon berechnet. Wird ein bereits bestehendes Objekt erworben oder ein Vertrag mit einem Bauträger über die Immobilie abgeschlossen, so werden die Gebühren von der im Vertrag genannten Summe berechnet. Um die Höhe der Notarkosten und Grundbuchkosten zu bestimmen, muss man die Gebührentabelle entsprechend anwenden. So berechnet ein Notar alleine für die Beurkundung des Kaufvertrags den 2-fachen Gebührensatz. Auch das Grundbuchamt berechnet seinerseits alle Vorgänge des Eigentumsübergangs. Alles in allem können auf diese Weise schnell 5 oder 5,5 Gebührensätze zusammenkommen. Vorkaufsrecht Wenn ein Grundstück an jemanden verkauft werden soll, kann derjenige, zu dessen Gunsten das Vorkaufsrecht im Grundbuch eingetragen ist, beanspruchen, dass ihm das Grundstück zu den gleichen Bedingungen übertragen wird. Abstandsrecht *& #45"/%4=µ$)&/ #"6-*$)&3 /-"(&/ 40--&/ %&/ "$)#"3/ (-&*- chermaßen wie den Bauherrn und die Bewohner eines Gebäudes vor dem Entzug von Licht, Luft und Sonne schützen. Des Weiteren stellen sie ein Minimum an Intimsphäre sicher, sollen das Übergrei- '&/ 70/ 3µ/%&/ 7&3)*/%&3/ 6/% %*& /-"(& 70/ 3à/=µ$)&/ 6. %"4 Gebäude herum ermöglichen. Brandschutz Bei der Errichtung, der Erweiterung und dem Umbau von Gebäuden sind auch die Anforderungen an den baulichen Brandschutz zu berücksichtigen. Bauliche Anlagen sind so anzuordnen und zu errichten, dass der Entstehung eines Brandes und der Ausbreitung von Feuer und Rauch vorgebeugt wird. In jedem Schlafzimmer, Kinderzimmer und in Fluren, die als Fluchtwege aus &*/&. 6'&/5)"-543"6. %*&/&/ý 4*/% "6$).&-%&3 =*$)5þ "4 (*-5 'à3 "--& Bundesländer. In Berlin und Brandenburg sind Rauchmelder auch im Wohn- ;*..&3 =*$)5þ www.rauchmelder-lebensretter.de Hausanschluss und Anschlusskanäle Als Hausanschluss bezeichnet man die Verbindungsstelle zwischen den Elektrizitäts-, Fernwärme-, Wasser-, Abwasser- und Gasleitungen der Ver- bzw. Entsorgungsunternehmen und den Leitungen der Verbraucher bzw. der Hauseinführungen. Sie sind bis zur öffentlichen Abwasseranlage vom Grundstückseigentümer auf seine Kosten herzustellen. Muss der Anschluss über ein fremdes Grundstück geführt werden, hat der Bauherr dafür zu sorgen, dass der Übergang über das andere Grundstück vertraglich geregelt ist. Rückstausicherung Liegen Räume unterhalb der Straßenhöhe, muss vonseiten des Bauherrn ein Rückstauschutz vorgesehen werden. Auch Niederschlagswasser darf /*$)5 &*/'"$) "6' Õ''&/5-*$)& &3,&)34=µ$)&/ (&-&*5&5 8&3%&/þ *&3 4*/% 0'5 0#&3=µ$)*(& #-&*56/(&/ "64%3à$,-*$) 703(&4$)3*&#&/þ Baumschutz auf der Baustelle Der Baumschutz ist in Deutschland nicht einheitlich geregelt. Ländergesetze und vor allem Satzungen der Gemeinden und anderer können weitergehende Vorschriften enthalten. Grundsätzlich sollten die vorhandenen Bäume auf der Baustelle durch geeignete Schutzmaßnahmen vor Schäden geschützt werden. Dies gilt ebenso für Bäume, die im unmittelbaren Umfeld des Baugrundstückes liegen und durch die Bautätigkeiten beschädigt werden können. Lärm auf der Baustelle Baulärm bezeichnet den durch gewerbliche Bauarbeiten verursachten Lärm. Lärm in der eigenen Wohnung, sofern dieser durch Arbeiten von einer Firma verursacht werden, fällt ebenfalls unter den Begriff Baulärm. Ob bei dem Betrieb einer Baustelle schädliche Umwelteinwirkungen bei den Anwohnern entstehen, wird nach der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum Schutz gegen Baulärm – Geräuschimmissionen (AVV Baulärm) beurteilt. Hochwasserschutz Unter Hochwasserschutz versteht man die Maßnahmen zum Schutz vor Hochwasser. Es kann sich hierbei um technische Maßnahmen, natürlichen Rückhalt von Wassermengen und Maßnahmen der Vorsorge handeln. 11 BAUGRUNDSTÜCK

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