Ausbildungsatlas Kreis Warendorf

Herstellen von Stahl- und Metallbaukonstruktionen (z. B. Aufzüge, Schiffsrümpfe und -aufbauten, Werk- oder Flughafenabfertigungshallen, Fußgängerbrücken) • Fertigen einzelner Bauteile, z. B. aus Blechen, Profilen oder Rohren, mithilfe manueller und maschineller Verfahren • Ablängen von Stahlträgern mit Brennschneidern, Lasern oder mithilfe von CNC-Maschinen • Millimetergenaues Zuschneiden von Profilen und Blechen • Biegen oder Kanten von Blechen • Anbringen von Bohrungen • Zusammenfügen und Ausrichten der Bauteile • Verbinden der Bauteile durch Verschweißen, Verschrauben oder Nieten • Einbauen von Antrieben und Steuerungseinrichtungen sowie Anbringen von Verkleidungen • Montieren kleinerer Objekte wie Fahrzeugaufbauten in der Werkhalle, Montieren größerer Konstruktionen wie Hallen oder Brücken vor Ort • Warten und Instandsetzen von Metallbaukonstruktionen, Werkzeugen und Produktionsmaschinen • Spezialisierung auf Einsatzgebiete wie Ausrüstungstechnik, Feinblechbau, Schiffbau, Schweißtechnik sowie Stahl- und Metallbau (abhängig vom Ausbildungsbetrieb) Beschäftigungsmöglichkeiten bieten Unternehmen des Stahl- und Metallbaus, des Maschinenbaus sowie des Schiff-, Fahrzeug- oder Schienenfahrzeugbaus. Bewerberprofil: Gute Noten in Werken/Technik, Mathematik, Physik, Informatik • Technisches Verständnis • Handwerkliche Fähigkeiten • Räumliches Vorstellungsvermögen • Sorgfalt • Teamfähigkeit Ausbildungsart: Duale Ausbildung in Industrie und Handwerk (geregelt durch Ausbildungsverordnung) Zeitraum: 3,5 Jahre Ausbildungsangebote Seite: 56, 59, 62 (m/w/d) Konstruktionsmechaniker Gut zu wissen! Probezeit: Sie dauert mindestens einen Monat und höchstens vier Monate. Du kannst ohne Angabe von Gründen schriftlich kündigen. Das gleiche Recht hat auch dein Ausbildungsbetrieb! Urlaub: Die Mindestanzahl an Urlaubstagen wird durch das Arbeitsrecht festgelegt. Bei minderjährigen Azubis greift hier das Jugendarbeitsschutzgesetz. Gut zu wissen! Probezeit: Sie dauert mindestens einen Monat und höchstens vier Monate. Du kannst ohne Angabe von Gründen schriftlich kündigen. Das gleiche Recht hat auch dein Ausbildungsbetrieb! Urlaub: Die Mindestanzahl an Urlaubstagen wird durch das Arbeitsrecht festgelegt. Bei minderjährigen Azubis greift hier das Jugendarbeitsschutzgesetz. Wichtige Vertragsangaben Dein Ausbildungsvertrag enthält mindestens Angaben zu folgenden Punkten: Bezeichnung des Ausbildungsberufs sowie Ziel und zeitliche Gliederung der Berufsausbildung (Ausbildungsplan) Beginn und Dauer der Ausbildung Ausbildungsmaßnahmen außerhalb der regulären Ausbildungsstätte Dauer der regelmäßigen täglichen Arbeitszeit Dauer der Probezeit und des Urlaubs Zahlung und Höhe der Ausbildungsvergütung Voraussetzungen, die eine Vertragskündigung rechtfertigen Hinweis auf Tarifverträge, Betriebs- oder Dienstvereinbarungen, die bei deinem Vertrag greifen Wichtige Vertragsangaben Dein Ausbildungsvertrag enthält mindestens Angaben zu folgenden Punkten: Bezeichnung des Ausbildungsberufs sowie Ziel und zeitliche Gliederung der Berufsausbildung (Ausbildungsplan) Beginn und Dauer der Ausbildung Ausbildungsmaßnahmen außerhalb der regulären Ausbildungsstätte Dauer der regelmäßigen täglichen Arbeitszeit Dauer der Probezeit und des Urlaubs Zahlung und Höhe der Ausbildungsvergütung Voraussetzungen, die eine Vertragskündigung rechtfertigen Hinweis auf Tarifverträge, Betriebs- oder Dienstvereinbarungen, die bei deinem Vertrag greifen Das steht in deinem Ausbildungsvertrag Das steht in deinem Ausbildungsvertrag In diesem Dokument legen die Vertragspartner und -partnerinnen grundlegende Rechte und Pflichten für die Dauer des Ausbildungsverhältnisses fest. Ein schriftlicher Vertrag zwischen dir und dem Ausbildungsbetrieb ist unbedingt erforderlich. Nur auf diese Weise kommt das Berufsausbildungsverhältnis überhaupt zustande. Die elektronische Version ist ausgeschlossen. Diese Regelung sieht das Berufsbildungsgesetz (BBiG) laut § 11 vor. Das Dokument benötigt sowohl deine Unterschrift als auch die einer Vertretung deines Ausbildungsbetriebs. Du bist minderjährig? Dann ist zusätzlich die Unterschrift deiner Eltern bzw. deines gesetzlichen Vormunds erforderlich. In diesem Dokument legen die Vertragspartner und -partnerinnen grundlegende Rechte und Pflichten für die Dauer des Ausbildungsverhältnisses fest. Ein schriftlicher Vertrag zwischen dir und dem Ausbildungsbetrieb ist unbedingt erforderlich. Nur auf diese Weise kommt das Berufsausbildungsverhältnis überhaupt zustande. Die elektronische Version ist ausgeschlossen. Diese Regelung sieht das Berufsbildungsgesetz (BBiG) laut § 11 vor. Das Dokument benötigt sowohl deine Unterschrift als auch die einer Vertretung deines Ausbildungsbetriebs. Du bist minderjährig? Dann ist zusätzlich die Unterschrift deiner Eltern bzw. deines gesetzlichen Vormunds erforderlich. 37

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