Ausbildungsatlas Krefeld

Zugangsvoraus- setzungen siehe Bewerberprofil Beteiligung an der Entwicklung von Anlagen, Maschinen und Fahrzeugen, technischer Produkte und am Design von Gebrauchsgegenständen • Erstellen und Modifizieren von 3D-Datensätzen und Dokumentationen für Bauteile und Baugruppen auf der Grundlage von gestalterischen und technischen Vorgaben wie Fertigungsverfahren und Werkstoffeigenschaften • Planen und Koordinieren von Arbeitsabläufen und Konstruktionsprozessen • Kontrollieren und Beurteilen der Arbeitsergebnisse • Durchführen von Tests und Simulationen • Diverse Fachrichtungen: Maschinen- und Anlagenkonstruktion und Produktgestaltung und -konstruktion Beschäftigungsmöglichkeiten finden sich in Entwicklungs- und Konstruktionsabteilungen insbesondere von Industrieunternehmen, z. B. des Fahrzeug- und Apparatebaus, Maschinen- und Anlagenbaus, Flugzeug-, Möbel- und Innenausbaus, der Medizintechnik, der Konsumgüter- und Verpackungsindustrie, in Konstruktionsbüros und bei Industriedienstleistern. Bewerberprofil: Gute Noten in Mathematik, Physik, Werken/Technik, Informatik • Technisches Verständnis • Räumliches Vorstellungsvermögen • Kreativität • Zeichnerisches Talent • Teamfähigkeit • Sorgfalt Ausbildungsart: Duale Ausbildung in der Industrie (geregelt durch Ausbildungsverordnung) Zeitraum: 3,5 Jahre Ausbildungsangebote Seite: 61 (m/w/d) Technischer Produktdesigner © Gorodenkoff - shutterstock.com Fortzahlung für junge Erwachsene Kindergeld Bis zu deinem 18. Lebensjahr haben deine Eltern Anspruch auf Kindergeld. Unter bestimmten Voraussetzungen wird die Zahlung noch bis zum 25. Lebensjahr fortgesetzt. Das Kindergeld müssen deine Eltern bei der Familienkasse der Agentur für Arbeit beantragen. Unter folgenden Bedingungen ist eine Fortzahlung von Kindergeld möglich: Ausbildung oder Studium Du befindest dich zum ersten Mal in einer Berufsausbildung, die tatsächlich für die spätere Ausübung eines Berufes qualifiziert. Du absolvierst zum ersten Mal ein Studium (Universität, Hochschule, Fachhochschule). Du machst eine zweite bzw. weiterführende Ausbildung (Schul-, Berufsausbildung oder Studium). Darunter versteht man alle Ausbildungen aus anderen Bereichen sowie Ausbildungen, die auf der ersten basieren bzw. diese vertiefen. Der Anspruch auf Kindergeld bleibt auch dann bestehen, wenn du neben deiner zweiten Ausbildung einer geringfügigen Beschäftigung („Minijob“) nachgehst. Während einer Übergangszeit Du stehst in der Phase zwischen Schulabschluss und Ausbildungs- bzw. Studienbeginn. Achtung: besteht diese Situation über einen längeren Zeitraum, erlischt der Anspruch ab dem 5. Monat. Praktikum oder Freiwilligendienst Du leistest ein Praktikum mit einem fachlichen Bezug zu dem von dir angestrebten Beruf. Du absolvierst einen Freiwilligendienst (Bundes-Freiwilligendienst, freiwilliges soziales oder ökologisches Jahr). Der Anspruch auf Kindergeld endet, sobald die Ergebnisse der Abschlussprüfung vorliegen. Den Abschluss deiner Ausbildung bitte umgehend der Familienkasse mitteilen! Fortzahlung für junge Erwachsene Kindergeld Bis zu deinem 18. Lebensjahr haben deine Eltern Anspruch auf Kindergeld. Unter bestimmten Voraussetzungen wird die Zahlung noch bis zum 25. Lebensjahr fortgesetzt. Das Kindergeld müssen deine Eltern bei der Familienkasse der Agentur für Arbeit beantragen. Unter folgenden Bedingungen ist eine Fortzahlung von Kindergeld möglich: Ausbildung oder Studium Du befindest dich zum ersten Mal in einer Berufsausbildung, die tatsächlich für die spätere Ausübung eines Berufes qualifiziert. Du absolvierst zum ersten Mal ein Studium (Universität, Hochschule, Fachhochschule). Du machst eine zweite bzw. weiterführende Ausbildung (Schul-, Berufsausbildung oder Studium). Darunter versteht man alle Ausbildungen aus anderen Bereichen sowie Ausbildungen, die auf der ersten basieren bzw. diese vertiefen. Der Anspruch auf Kindergeld bleibt auch dann bestehen, wenn du neben deiner zweiten Ausbildung einer geringfügigen Beschäftigung („Minijob“) nachgehst. Während einer Übergangszeit Du stehst in der Phase zwischen Schulabschluss und Ausbildungs- bzw. Studienbeginn. Achtung: besteht diese Situation über einen längeren Zeitraum, erlischt der Anspruch ab dem 5. Monat. Praktikum oder Freiwilligendienst Du leistest ein Praktikum mit einem fachlichen Bezug zu dem von dir angestrebten Beruf. Du absolvierst einen Freiwilligendienst (Bundes-Freiwilligendienst, freiwilliges soziales oder ökologisches Jahr). Der Anspruch auf Kindergeld endet, sobald die Ergebnisse der Abschlussprüfung vorliegen. Den Abschluss deiner Ausbildung bitte umgehend der Familienkasse mitteilen! 48

RkJQdWJsaXNoZXIy MTcxNzc3MQ==