| FINANZEN, FÖRDERUNG UND WOHNEN 7 178 ARBEITSLOSENGELD (SGB III) Arbeitslosengeld ist eine Entgeltersatzleistung, die nach dem dritten Buch des Sozialgesetzbuches (SGB III) gewährt wird. Das Arbeitslosengeld ist eine Versicherungsleistung. Es wird aus den Beiträgen zur Arbeitslosenversicherung finanziert. Aufgabe des Arbeitslosengeldes ist es, den Lebensunterhalt anstelle des ausfallenden Arbeitsentgelts zu sichern. Nach geltendem Recht beträgt die Höhe des Arbeitslosengeldes deshalb für Arbeitslose – mit einem Kind im Sinne des Steuerrechts – 67 %, für die übrigen Arbeitslosen 60 % des um die gesetzlichen Abzüge verminderten Bruttoarbeitsentgeltes.Die für den Anspruch auf Arbeitslosengeld erforderliche Anwartschaftszeit von zwölf Monaten muss innerhalb der letzten zwei Jahre vor der Arbeitslosmeldung (sogenannte Rahmenfrist) erfüllt werden. Agentur für Arbeit Krefeld a Philadelphiastraße 2, 47799 Krefeld c Mo – Fr 8:00 – 12:00 Uhr telefonische Auskünfte: Mo – Fr 8:00 – 18:00 Uhr t 08 00 / 4 55 55 00 (für Arbeitnehmer) 08 00 / 4 55 55 20 (für Arbeitgeber) c 0 21 51 / 92 24 00 a krefeld@arbeitsagentur.de O www.arbeitsagentur.de/krefeld BÜRGERGELD Das Zweite Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) ist Grundlage für die Zahlung von Bürgergeld, der Grundsicherung für Arbeitsuchende. Leistungen erhalten Personen, die » das 15. Lebensjahr vollendet und und die Altersgrenze (§ 7a SGB II) noch nicht vollendet haben, » erwerbsfähig sind, d.h. mindestens drei Stunden täglich erwerbstätig sein können, » hilfebedürftig sind und » ihren gewöhnlichen Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland haben (erwerbsfähige Leistungsberechtigte). Bürgergeld umfasst grundsätzlich Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts sowie die angemessenen Kosten für Unterkunft und Heizung. Neben der Zahlung von Bürgergeld erbringt das Jobcenter Krefeld, gegebenenfalls in Kooperation mit weiteren Anbietern, umfassende Leistungen zur Eingliederung in Arbeit (Beratung, Vermittlung, Qualifizierung, zusätzliche finanzielle Leistungen). Jobcenter Krefeld a Willy-Brandt-Platz 1, 47805 Krefeld t 0 21 51 / 70 48 - 0 O www.jobcenter-krefeld.de SOZIALHILFE Hilfe zum Lebensunterhalt sowie Grundsicherung im Alter und bei dauerhafter Erwerbsminderung Grundlage für die Gewährung von Sozialhilfe als existenzsichernde Leistung ist das Zwölfte Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII). Einen einkommens- und vermögensabhängigen Leistungsanspruch auf Hilfe zum Lebensunterhalt können nach diesem Gesetz haben: » Personen, die die Regelaltersgrenze noch nicht erreicht haben und eine vorgezogene Altersrente beziehen oder » Personen, die die Regelaltersgrenze noch nicht erreicht haben und die für mehr als 6 Monate weniger als drei Stunden täglich erwerbsfähig und nicht dauerhaft voll erwerbsgemindert sind. Personen, die vor dem 1. Januar 1947 geboren sind, erreichen die Regelaltersgrenze mit Vollendung des 65. Lebensjahres. Für Personen, die nach dem 31. Dezember 1946 geboren sind, wird die Altersgrenze wie folgt angehoben:
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