Familien Kopass Krefeld

127 | GESUND AUFWACHSEN 5 BERATUNG UND HILFE FÜR MENSCHEN MIT BEHINDERUNG UND FÜR IHRE ANGEHÖRIGEN Beratung und Unterstützung finden Eltern und behinderte Menschen in vielen Beratungsstellen. Wohn-, Betreuungs- und Freizeitmöglichkeiten vervollständigen das Angebot in Krefeld. „Wie gehe ich mit der Behinderung meines Kindes um?“ – „Kann ich vermeiden, dass mein Kind durch Menschen, die weniger Verständnis für Behinderungen aufbringen, verletzt wird?“ – Fragen, die Eltern behinderter Kinder sich möglicherweise stellen. Austausch finden Familien oft in Selbsthilfegruppen, sie fühlen sich verstanden und aufgehoben. Die Erfahrung, nicht allein mit der Situation zu stehen, stärkt. Auch Menschen mit Beeinträchtigung haben in Krefeld die Möglichkeit, in einer Selbsthilfegruppe Unterstützung zu finden. Begleitende Hilfen im Arbeits- und Berufsleben Gemeint sind hier Maßnahmen und Leistungen, die erforderlich sind, damit schwerbehinderte Menschen am Arbeitsleben – und damit an der Gesellschaft – teilhaben können. Konkret bietet das Inklusionsamt des Landschaftsverbands Rheinland (LVR) schwerbehinderten Menschen und ihren Arbeitgebern fachliche Beratung, individuelle Betreuung sowie finanzielle Unterstützung in enger Kooperation mit den jeweiligen Fachdiensten und den örtlichen Fachstellen für behinderte Menschen im Arbeitsleben. Informationen über die bestehenden Unterstützungsmöglichkeiten und die Zuständigkeiten zwischen den Kostenträgern wie Inklusionsamt, Agentur für Arbeit und Rehabilitationsträgern erhalten Sie bei der Fachstelle der Stadt Krefeld. Kündigungsschutz für Menschen mit Behinderung Schwerbehinderte Menschen sind in besonderem Maße vor Kündigungen geschützt. Will ein Arbeitgeber einen schwerbehinderten oder einen den Schwerbehinderten gleichgestellten Menschen kündigen, benötigt er zuvor die Zustimmung des Inklusionsamts beim Landschaftsverband Rheinland in Köln. So sieht es der besondere Kündigungsschutz nach dem Sozialgesetzbuch Neuntes Buch (SGB IX) vor. In diesem Verfahren werden alle Möglichkeiten geprüft, ob und gegebenenfalls wie der schwerbehinderte Mensch weiter beschäftigt werden kann. Stadt Krefeld Fachbereich Soziales, Senioren und Wohnen a Von-der-Leyen-Platz 1, 47798 Krefeld c Nach Terminabsprache g Frau Wertz | Frau Lenné t 0 21 51 / 86 29 66 | 86 29 97 c 02151/863055 a claudia.wertz@krefeld.de | birgit.lenne@krefeld.de O www.krefeld.de/schwerbehindertenrecht Dr. Ulrich-Lange-Stiftung gGmbH – Wohnangebote für erwachsene Menschen mit mehrfachen Behinderungen Der Träger der gGmbH mit zwei Einrichtungen zum Gemeinschaftlichen Wohnen und dem ambulant betreuten Wohnen bietet körper- und mehrfachbehinderten Erwachsenen differenzierte, dem Hilfebedarf angepasste Wohnmöglichkeiten. Geboten werden individuelle Wohnmöglichkeiten, die als Zuhause erlebt werden. Alle MitarbeiterInnen verstehen sich als ganzheitliche UnterstützerInnen in allen Lebenslagen. Als Dienstleister bietet der Träger ein Betreuungssystem, in dem die anvertrauten Menschen im Rahmen ihrer individuellen Fähigkeiten und Bedürfnisse ein möglichst selbstbestimmtes Leben führen können. Dabei richtet sich die Arbeit an einem ressourcenorientierten Ansatz aus: So viel Hilfe wie nötig und so viel Freiraum wie möglich. Dr. Ulrich-Lange-Stiftung gGmbH a Buscher Holzweg 100, 47802 Krefeld g Frau Brüggershemke t 0 21 51 / 95 69 - 0 c 0 21 51 / 95 69 17 a brueggershemke@dulst.de O www.dulst.de Was ist Eingliederungshilfe? Die Schule besuchen, Freunde treffen, arbeiten gehen oder Sport treiben. Für jeden Menschen soll das ohne Einschränkung möglich sein. Manche Menschen mit Behinderung brauchen hier Unterstützung. Eingliederungshilfeleistungen bieten solche Unterstützung.

RkJQdWJsaXNoZXIy MTcxNzc3MQ==