Palliativ Netzwerk Rhein-Maas

Jeder Bürger hat gesetzlichen Anspruch auf spezialisierte ambulante Palliativversorgung (SAPV) zu Hause, im Pflegeheim und auch im Hospiz. Die Kosten für die SAPV tragen die gesetzlichen Krankenkassen. Für privatversicherte Patienten klären wir die Kostenübernahme vor der Betreuung. Unser Ziel Wir unterstützen und versorgen schwerstkranke Menschen und ihre Angehörigen auf eine Weise, die es Ihnen ermöglicht, die verbleibende Lebenszeit mit größtmöglicher Lebensqualität im vertrauten Umfeld zu verbringen. Wie sind die Voraussetzungen für die SAPV? • Vorliegen einer weit fortgeschrittenen und weiter fortschreitenden Erkrankung mit begrenzter Lebenserwartung • Keine kurative Therapie mehr gewünscht bzw. möglich • Ein vielschichtiges Symptomgeschehen (z. B. ausgeprägte Schmerzen, Atemnot, Übelkeit etc.) ist zu lindern Was benötigen wir? • Ihren Wunsch von unserem Team begleitet zu werden • Einverständnis Ihres Haus- oder Facharztes zu unserer Mitversorgung • Verordnung Ihres Haus- oder Facharztes für die spezialisierte ambulante Palliativversorgung (SAPV) Palliativ Netzwerk Rhein-Maas 7

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