22 Checkliste Behördengänge und Anträge © Tomsickova - AdobeStock.com Was Wann? Wo? Womit? Beginn Mutterschutz/ Mutterschaftsgeld beantragen 6 Wochen vor der Geburt Krankenkasse Bescheinigung der Gynäkologin/des Gynäkologen Elternzeit beantragen schriftlich 7 Wochen vor geplantem Beginn der Elternzeit Arbeitgeber der Antragstellerin / des Antragstellers Elternzeit-Servicetelefon: 0211 837-1912 Der Antrag muss schriftlich sein und die Angabe über die Dauer der Elternzeit beinhalten. Vaterschaft anerkennen vor oder nach der Geburt möglich (Zustimmung der Mutter nötig) örtlich zuständiges Standesamt oder Jugendamt • Ausweise beider Elternteile • Geburtsurkunde oder Abstammungsurkunden beider Elternteile • Geburtsurkunde des Kindes Geburtsurkunde innerhalb einer Woche nach der Geburt Standesamt des Geburtsortes HINWEIS: Oft kann das Kind direkt im Krankenhaus angemeldet werden. Dann müssen Sie nur noch zum Abholen der Geburtsurkunde zum Standesamt. • Geburtsbescheinigung der Klinik • Personalausweis o. Reisepass desjenigen, der die Geburt anmeldet • Heiratsurkunde oder beglaubigte Abschrift aus dem Familienstammbuch • schriftliche Erklärung über die Bestimmung der/des Vornamen/s und des Familiennamens, wenn Sie keinen gemeinsamen Ehenamen führen. Wenn Sie nicht verheiratet sind, benötigen Sie zusätzlich: • Geburtsurkunde der Mutter • Vaterschaftsanerkennung, falls bereits vorhanden (Fachbereich Jugend und Soziales) Fortzahlung des Mutterschaftsgeldes beantragen unmittelbar nach der Geburt Krankenkasse Bescheinigung des Standesamtes Krankenversicherung des Kindes anmelden unmittelbar nach der Geburt bei der Krankenkasse, bei der der Berufstätige bzw. meist verdienende Elternteil versichert ist Zunächst können Sie die Krankenkasse telefonisch informieren. Als Nachweis benötigt die Krankenkasse die Geburtsurkunde. Für Ihr Kind erhalten Sie eine eigene Versicherungskarte. Einwohnermeldeamt • Kind anmelden • evtl. Kinderreisepass beantragen so früh wie möglich nach der Geburt Einwohnermeldeamt Ihres Wohnortes • Personalausweis oder Pass eines Sorgeberechtigten • Lohnsteuerkarte (bei Änderung der Steuerklasse auch Lohnsteuerkarte des Ehegatten) • Geburtsurkunde des Kindes im Original • evtl. Urkunde über die Vaterschaftsanerkennung • Soll ein Kinderpass beantragt werden, wird außerdem ein Lichtbild des Kindes gemäß Anforderungen der neuen Bundesdruckerei benötigt. Bei nur einem Erziehungsberechtigten wird zusätzlich ein Sorgerechtsnachweis benötigt. Bürgerbüro: Mo., Fr. 08:00–12:00 Uhr | Mo.–Di. 13:00–16:00 Uhr Mi. 13:00–18:00 Uhr | Do. 13:00–19:00 Uhr 1. Do. im Monat nach telef. Absprache 19:00–20:00 Uhr Tel. 02843 171-309 | buergerbuero@rheinberg.de
RkJQdWJsaXNoZXIy MTcxNzc3MQ==