31 bedürftigkeit erfüllt, hat einen Anspruch auf Leistungen aus der Pflegeversicherung. Die Feststellung der Pflegebedürftigkeit erfolgt durch den Medizinischen Dienst der Krankenkassen. Für die Aufnahme in ein Heim ist eine Heimnotwendigkeitsbescheinigung erforderlich, die vom Medizinischen Dienst der Krankenkasse ausgestellt wird. Bei der zuständigen Pflegekasse muss ein Antrag auf stationäre Pflegeleistungen gestellt werden, da die Einstufung des Medizinischen Dienstes ausschlaggebend für die Höhe der monatlichen Heimkosten ist. Die Kosten einer Heimunterbringung sind von verschiedenen Faktoren abhängig und somit in den Einrichtungen auch unterschiedlich hoch. Wenn das Einkommen und Vermögen, die Leistung der Pflegekasse nicht ausreichen, die monatlichen Heimkosten zu tragen, können Pflegewohngeld und Sozialhilfe beantragt werden. Auskünfte erteilt: Stadt Xanten Fachbereich Soziales und Beratung Abt. Hilfe zur Pflege in Einrichtungen Karthaus 2 | 46509 Xanten Tel. 02801 772291 In Xanten befinden sich folgende Seniorenheime: Seniorenresidenz Burg Winnenthal Winnenthal 11 | 46509 Xanten Tel. 02802 91101 Ev. Altenzentrum Haus am Stadtpark Poststr. 11–15 | 46509 Xanten Tel. 02801 77690 St.-Elisabeth-Haus Helenastr. 2a | 46509 Xanten | Tel. 02801 7110 Weitere Senioren in der Umgebung von Xanten: Haus Schöneck GPA Brunngraber Sonsbeck GmbH Marienbaumer Str. 145 | 47665 Sonsbeck (Labbeck) Tel. 02801 7153-0 | el@gpa-schoeneck.de Haus Sebastian und Haus Rosemarie GPA Brunngraber Alpen GmbH Dickstr. 60 | 46519 Alpen (Veen) Tel. 02802 3303 | 02802 9462-0 kontakt@gpa-sebastian.de | kontakt@gpa-rosemarie.de © Halfpoint - AdobeStock.com
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