26 ʹǤ ò Nach dem Bundesversorgungsgesetz (BVG) haben Kriegsbeschädigte und deren Hinterbliebenen Anspruch auf Hilfe zum Lebensunterhalt, wenn sie bedürftig sind. Zuständig ist die Hauptfürsorgestelle beim Landschaftsverband Rheinland. 2an.7geSlcehgwenehrebietheninder tenKreis Wesel | Fachgruppe 50-4 Reeser Landstr. 31 | 46483 Wesel Tel. 0281 2074980 Schwerbehindertenausweise Anträge (Erst- und Änderungsanträge) erhalten Sie im Bürgerservicebüro der Stadt Xanten. Verlängerungen von vorhandenen Schwerbehindertenausweisen sind nicht mehr möglich. Es werden seit geraumer Zeit immer neue Ausweise ausgestellt, die 5 Jahre gültig sind. © Christoph van Leyen Für Fragen und weitergehende Informationen erreichen Sie die spezielle KDF-Beratungsstelle unter der Telefonnummer 0221 8094249. Landschaftsverband Rheinland (LVR) LVR-Fachbereich Soziales Entschädigungsrecht 50663 Köln Behindertenbeauftragter Der Behindertenbeauftragte der Stadt Xanten steht Ihnen während der Öffnungszeiten oder nach persönlicher Terminabsprache zur Verfügung. Öffnungszeiten Montag und Donnerstag 09:00–11:00 Uhr oder 14:00–16:00 Uhr Stadt Xanten Fachbereich Soziales und Beratung Herr Verhalen Tel. 02801 772249
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