Seniorenbroschüre Stadt Xanten

2.5 Rechtsberatung und ”‘œ‡••‘•–‡Š‹Žˆ‡ Personen mit rechtlichen Problemen, die sich aufgrund ihres geringen Einkommens keinen Anwalt leisten können, haben einen Anspruch auf kostenlose Rechtsberatung. Die Einkommensnachweise werden dem Rechtspfleger im Amtsgericht zur Prüfung vorgelegt, der bei Vorliegen der Voraussetzungen einen Berechtigungsschein ausstellt, mit dem man sich an einen Rechtsanwalt oder eine Rechtsanwältin seines Vertrauens wenden kann. Rechtsberatung wird für bereits laufende Verfahren nicht gewährt. Beratung bezüglich Wohngeld Wohngeld gibt es als Mietzuschuss für Mieterinnen und Mieter und als Lastenzuschuss für Eigentümerinnen und Eigentümer einer Wohnung oder eines Hauses. Bei Erfüllung der Voraussetzungen besteht ein Rechtsanspruch auf die Bewilligung von Wohngeld. Es ist jedoch notwendig, dass ein Antrag gestellt wird. Wichtig ist zudem, dass das Wohngeld frühestens ab dem Ersten des Monats bewilligt werden kann, in dem der Antrag gestellt wurde. Auskünfte erteilt: Stadt Xanten – Fachbereich Soziales und Beratung Abt. Wohngeld | Karthaus 2 | 46509 Xanten Tel. 02801 772248 oder 02801 772273 Für einen anstehenden Rechtsstreit kann jedoch, ebenfalls in Abhängigkeit vom Einkommen, Prozesskostenhilfe bewilligt werden. Ihr Rechtsanwalt oder Ihre Rechtsanwältin können diese Prozesskostenhilfe für Sie beantragen. Auskünfte erteilt: Amtsgericht Rheinberg Rheinstr. 67 | 47495 Rheinberg Tel. 02843 1730 25

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