23 2.3 Rentenberatung Fragen zur Rente sind nicht immer leicht zu beantworten. Deshalb ist kompetente Beratung auf diesem Gebiet besonders wichtig. Vor allem Versicherte „rentennaher Jahrgänge“ haben viele Fragen wie zum Beispiel: • Wann habe ich Anspruch auf Altersrente oder Erwerbsminderungsrente? • Was versteht man unter Rentensplitting? • Kann ich vorzeitig in Rente gehen und welche Konsequenzen kann das haben? • Darf ich zu meiner Rente noch hinzu verdienen? • Was bedeutet eine Teilrente? • Gibt es heute noch Altersteilzeit? Wie und wo kann ich die beantragen? Auskünfte erteilt: Stadt Xanten Fachbereich Soziales und Beratung Rentenberatung: Frau Post | Zimmer 22 Karthaus 2 | 46509 Xanten | Tel. 02801 772202 Es wird um Terminvereinbarung gebeten. Deutsche Rentenversicherung Rheinland Servicezentrum Kleve Bensdorpstr. 12 | 47533 Kleve Tel. 02821 584 01 | Fax 02821 5841961 Oder Service-Nummer: 0800 100048013 Deutsche Rentenversicherung Bund Ruhrstr. 2 | 10709 Berlin | Tel. 030 8651 www.deutsche-rentenversicherung.de ʹǤͶ Ȁ Die Stichworte „Altersarmut“ und „Rentenkürzung“ sind in aller Munde. Zur Sicherung des Lebensunterhaltes im Alter haben Personen ab dem vollendeten 65. Lebensjahr und Personen, die dauerhaft erwerbsgemindert sind, Anspruch auf Leistungen der Grundsicherung (4. Kapitel SGB XII). Es handelt sich um Geldleistungen, die auf Antrag gewährt werden. Die Höhe der Leistungen richtet sich im Einzelfall nach den besonderen Verhältnissen. Daneben gibt es die Leistungen der Hilfe zum Lebensunterhalt, Hilfe zur Gesundheit und Hilfe zur Pflege. Haben Sie keine Scheu und lassen Sie sich über Ihre Ansprüche beraten. Auskünfte erteilt: Stadt Xanten – Fachbereich Soziales und Beratung Abt. Grundsicherung/Sozialhilfe SGB XII Tel. 02801 772291
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