Ausbildungsatlas Kreis Borken & Kreis Coesfeld

Finanzielle Förderung für Azubis Berufsaus- bildungsbeihilfe Die Ausbildungsvergütung für Azubis ist unterschiedlich hoch. Sie ist u. a. abhängig von der Branche und der Region. Für so manchen Azubi reicht die Vergütung nicht zur Deckung der Lebenshaltungskosten. Wer während der Ausbildung nicht mehr bei seinen Eltern lebt, muss auch seine Miete selbst zahlen. Das beschreibt genau deine Situation? Hier kann dir unter bestimmten Voraussetzungen die Bundesagentur für Arbeit helfen: mit einem monatlichen Zuschuss aus der Berufsausbildungsbeihilfe (BAB). Dabei handelt es sich um eine staatliche Unterstützung zum Lebensunterhalt während der beruflichen Ausbildung. Die Förderung erhältst du nur in der Erstausbildung. Die Höhe ist abhängig von deinem monatlichen Gesamtbedarf für die Ausbildung und dem anzurechnenden Einkommen. Das Einkommen deiner Eltern wird nur angerechnet, wenn es bestimmte Freibeträge übersteigt. Das erhaltene Geld muss nicht zurückgezahlt werden. BAB soll die Kosten für Miete, Arbeitskleidung, Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsplatz und Fahrten zu den Eltern decken. Addiert wird eine Pauschale für Lebensmittel, Telefon und andere Dinge des Alltags (Grundbedarf). Beträge aus der BAB stehen dir aber nur zu, wenn deine Ausbildungsvergütung zuzüglich Geld aus anderen Einnahmequellen geringer ausfällt als dein errechneter monatlicher Bedarf und deine Eltern nicht genug verdienen, um finanziell zu deinen Lebenshaltungskosten beitragen zu können. Gezahlt wird dir die BAB während der gesamten Ausbildung. Die folgenden Kriterien schließen dich von einer Förderung aus: Du absolvierst eine schulische Ausbildung (zum Beispiel Ergotherapeut/in [m/w/d] ). Du beziehst bereits von einer anderen Behörde Leistungen, die mit der BAB vergleichbar sind. Finanzielle Förderung für Azubis Berufsaus- bildungsbeihilfe Die Ausbildungsvergütung für Azubis ist unterschiedlich hoch. Sie ist u. a. abhängig von der Branche und der Region. Für so manchen Azubi reicht die Vergütung nicht zur Deckung der Lebenshaltungskosten. Wer während der Ausbildung nicht mehr bei seinen Eltern lebt, muss auch seine Miete selbst zahlen. Das beschreibt genau deine Situation? Hier kann dir unter bestimmten Voraussetzungen die Bundesagentur für Arbeit helfen: mit einem monatlichen Zuschuss aus der Berufsausbildungsbeihilfe (BAB). Dabei handelt es sich um eine staatliche Unterstützung zum Lebensunterhalt während der beruflichen Ausbildung. Die Förderung erhältst du nur in der Erstausbildung. Die Höhe ist abhängig von deinem monatlichen Gesamtbedarf für die Ausbildung und dem anzurechnenden Einkommen. Das Einkommen deiner Eltern wird nur angerechnet, wenn es bestimmte Freibeträge übersteigt. Das erhaltene Geld muss nicht zurückgezahlt werden. BAB soll die Kosten für Miete, Arbeitskleidung, Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsplatz und Fahrten zu den Eltern decken. Addiert wird eine Pauschale für Lebensmittel, Telefon und andere Dinge des Alltags (Grundbedarf). Beträge aus der BAB stehen dir aber nur zu, wenn deine Ausbildungsvergütung zuzüglich Geld aus anderen Einnahmequellen geringer ausfällt als dein errechneter monatlicher Bedarf und deine Eltern nicht genug verdienen, um finanziell zu deinen Lebenshaltungskosten beitragen zu können. Gezahlt wird dir die BAB während der gesamten Ausbildung. Die folgenden Kriterien schließen dich von einer Förderung aus: Du absolvierst eine schulische Ausbildung (zum Beispiel Ergotherapeut/in [m/w/d] ). Du beziehst bereits von einer anderen Behörde Leistungen, die mit der BAB vergleichbar sind. Festhalten individueller Eindrücke von Menschen, Natur, Ereignissen oder Gegenständen mit der Kamera • Schwerpunkte Porträt-, Produkt- und Wissenschaftsfotografie sowie Industrie- und Architekturfotografie • Gestaltung und Anfertigung der Aufnahmen: Konzeptionelles Gestalten des Layouts nach Kundenvorgabe oder nach eigener Intention • Vorbereiten der Geräte für die Aufnahme (Einsetzen von Speichermedium und Objektiven, Einstellen von Belichtungszeiten und Blende, Einrichten von Beleuchtungsmitteln und -geräten) • Arrangieren von Motiv, Modell und Requisiten • Ausleuchten des Motivs und Einstellen des Objektiv • Bildbearbeitung und Fertigstellung der Aufnahmen: Einscannen bzw. Digitalisieren von Aufnahmen • Weiterverarbeiten von Dias und digitalisierten Bildern mithilfe Computerprogramme • Anfertigen von Vergrößerungen und Reproduktionen • Kolorieren und Tönen von Aufnahmen • Durchführen fotochemischer Entwicklung und Trocknung • Ausgeben von Bilddaten Beschäftigungsmöglichkeiten werden in Fotostudios, Verlagen, Fotofachgeschäften, in Werbe- und Medienagenturen sowie bei Pressediensten, -agenturen und Bildarchivdiensten angeboten. Bewerberprofil: Gute Noten in Kunst, Physik, Chemie, Mathematik • Sorgfalt • Räumliches Vorstellungsvermögen • Technisches Verständnis • Gute Auge-Hand-Koordination • Selbstständiges Arbeiten • Flexibilität • Kreativität • Sinn und Gespür für Ästhetik • Kommunikationsfähigkeit • Kunden- und Serviceorientierung • Organisationstalent Ausbildungsart: Duale Ausbildung im Handwerk (geregelt durch Ausbildungsverordnung) Zeitraum: 3 Jahre Ausbildungsangebote Seite: 72 (m/w/d) Fotograf © nyul - AdobeStock.com 33

RkJQdWJsaXNoZXIy MTcxNzc3MQ==