Leisten von schneller und qualifizierter Hilfe in Not und Gefahr in den Bereichen Rettungsdienst, technische Hilfeleistung, Brandbekämpfung, Katastrophenschutz (Hilfe durch Retten, Löschen, Bergen und Schützen) • Retten von Personen und Tieren • Bergen von Sachgütern • Sichern, Bekämpfen und Beseitigen von Gefahrenquellen (z. B. Löschen von Bränden; Erkennen, Eindämmen und Auffangen von atomaren, biologischen und chemischen Gefahrstoffen mit speziellen Mess- und anderen Geräten) • Durchführen von Erste-Hilfe-Maßnahmen sowie anderen Maßnahmen der medizinischen Notfallrettung • Einsatz bei Naturkatastrophen • Aufklären über Gefahren und deren Vermeidung • Teilnahme an Großveranstaltungen als Sicherheitswachen • Pflegen und Warten von Geräten und Fahrzeugen während der einsatzfreien Zeiten • Mitwirken bei der Einsatzvorbereitung und Organisation des Dienstbetriebes Arbeitsplätze bieten die Berufsfeuerwehren und die Feuerwehren der Bundeswehr. Bewerberprofil: Mindestens Hauptschulabschluss • Gute Noten in Werken/Technik, Sport, Deutsch • Handwerkliches Geschick • Technisches Verständnis • Verantwortungsbewusstsein • Kooperationsfähigkeit • Flexibilität • Teamfähigkeit • Körperliche und psychische Belastbarkeit • Uneingeschränkte gesundheitliche Eignung für den feuerwehrtechnischen Dienst Ausbildungsart: Beamtenausbildung als Vorbereitungsdienst, geregelt durch Verordnungen des Bundes bzw. der Bundesländer Zeitraum: 1,5 Jahre Ausbildungsangebote Seite: 65 (m/w/d) Brandmeisteranwärter Zugangsvoraus- setzungen siehe Bewerberprofil Gut zu wissen! Probezeit: Sie dauert mindestens einen Monat und höchstens vier Monate. Du kannst ohne Angabe von Gründen schriftlich kündigen. Das gleiche Recht hat auch dein Ausbildungsbetrieb! Urlaub: Die Mindestanzahl an Urlaubstagen wird durch das Arbeitsrecht festgelegt. Bei minderjährigen Azubis greift hier das Jugendarbeitsschutzgesetz. Gut zu wissen! Probezeit: Sie dauert mindestens einen Monat und höchstens vier Monate. Du kannst ohne Angabe von Gründen schriftlich kündigen. Das gleiche Recht hat auch dein Ausbildungsbetrieb! Urlaub: Die Mindestanzahl an Urlaubstagen wird durch das Arbeitsrecht festgelegt. Bei minderjährigen Azubis greift hier das Jugendarbeitsschutzgesetz. Wichtige Vertragsangaben Dein Ausbildungsvertrag enthält mindestens Angaben zu folgenden Punkten: Bezeichnung des Ausbildungsberufs sowie Ziel und zeitliche Gliederung der Berufsausbildung (Ausbildungsplan) Beginn und Dauer der Ausbildung Ausbildungsmaßnahmen außerhalb der regulären Ausbildungsstätte Dauer der regelmäßigen täglichen Arbeitszeit Dauer der Probezeit und des Urlaubs Zahlung und Höhe der Ausbildungsvergütung Voraussetzungen, die eine Vertragskündigung rechtfertigen Hinweis auf Tarifverträge, Betriebs- oder Dienstvereinbarungen, die bei deinem Vertrag greifen Wichtige Vertragsangaben Dein Ausbildungsvertrag enthält mindestens Angaben zu folgenden Punkten: Bezeichnung des Ausbildungsberufs sowie Ziel und zeitliche Gliederung der Berufsausbildung (Ausbildungsplan) Beginn und Dauer der Ausbildung Ausbildungsmaßnahmen außerhalb der regulären Ausbildungsstätte Dauer der regelmäßigen täglichen Arbeitszeit Dauer der Probezeit und des Urlaubs Zahlung und Höhe der Ausbildungsvergütung Voraussetzungen, die eine Vertragskündigung rechtfertigen Hinweis auf Tarifverträge, Betriebs- oder Dienstvereinbarungen, die bei deinem Vertrag greifen Das steht in deinem Ausbildungsvertrag Das steht in deinem Ausbildungsvertrag In diesem Dokument legen die Vertragspartner und -partnerinnen grundlegende Rechte und Pflichten für die Dauer des Ausbildungsverhältnisses fest. Ein schriftlicher Vertrag zwischen dir und dem Ausbildungsbetrieb ist unbedingt erforderlich. Nur auf diese Weise kommt das Berufsausbildungsverhältnis überhaupt zustande. Die elektronische Version ist ausgeschlossen. Diese Regelung sieht das Berufsbildungsgesetz (BBiG) laut § 11 vor. Das Dokument benötigt sowohl deine Unterschrift als auch die einer Vertretung deines Ausbildungsbetriebs. Du bist minderjährig? Dann ist zusätzlich die Unterschrift deiner Eltern bzw. deines gesetzlichen Vormunds erforderlich. In diesem Dokument legen die Vertragspartner und -partnerinnen grundlegende Rechte und Pflichten für die Dauer des Ausbildungsverhältnisses fest. Ein schriftlicher Vertrag zwischen dir und dem Ausbildungsbetrieb ist unbedingt erforderlich. Nur auf diese Weise kommt das Berufsausbildungsverhältnis überhaupt zustande. Die elektronische Version ist ausgeschlossen. Diese Regelung sieht das Berufsbildungsgesetz (BBiG) laut § 11 vor. Das Dokument benötigt sowohl deine Unterschrift als auch die einer Vertretung deines Ausbildungsbetriebs. Du bist minderjährig? Dann ist zusätzlich die Unterschrift deiner Eltern bzw. deines gesetzlichen Vormunds erforderlich. 25
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