Wohnberechtigungsschein Ein Wohnberechtigungsschein ist für den Bezug einer Sozialwoh- nung erforderlich. Damit kann ein Mieter nachweisen, dass er be- rechtigt ist, eine mit öffentlichen Mitteln geförderte Wohnung zu beziehen. Um eine Berechtigung zu erhalten, dürfen bestimmte Einkommensgrenzen nicht überschritten werden. Da die Kriterien je nach Bundesland unterschiedlich sind, sollte grundsätzlich eine Beratung durch das Wohnungsamt erfolgen. Mieterschutz Ein Mieterverein berät zu allen miet- und wohnrechtlichen Fragen und gibt Auskunft zum Mietrecht oder bei Schwierigkeiten mit dem Vermieter. Allerdings muss man dafür Mitglied des Vereins werden, was aber oft recht günstig ist. Wohnberatung Wohnberatungsstellen informieren über Themen zum barriere- freien Wohnen sowie bei Wohnungsanpassungen. Dies kann vom Einbau eines Treppenlifts bis hin zum kompletten behindertengerechten Umbau eines Wohnraums reichen. Insbesondere die För- dermöglichkeiten durch Bund und Länder geben hier einen Anreiz für eine Beratung, bevor eine Maßnahme umgesetzt wird. Mehrgenerationenhaus ehrgenerationenhäuser sind dafür gedacht, das Miteinander der verschiedenen Generationen aktiv zu fördern, sodass dort ak- tiv gelebt wird. Sie bieten Raum für gemeinsame Aktivitäten und schaffen ein nachbarschaftliches Miteinander in der Kommune. Der generationenübergreifende Ansatz gibt den Häusern ihren Namen und ist Alleinstellungsmerkmal: Jüngere helfen Älteren und umgekehrt. Mehrgenerationenhäuser gibt es nahezu überall in Deutschland. INFOS UNTER ǤϐǤȀϐȀȀ engagement-und-gesellschaft/ mehrgenerationenhaeuser © Philip Steury Photography - shutterstock.com © Rostislav_Sedlacek - shutterstock.com 21
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