INFORMATIONEN Hinweis: Haushalte mit Bezug ǤԜ Ǥ ǡ - zialhilfe, Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung erhalten kein Wohngeld, da bei diesen Transferleistungen die Unterkunftskosten bereits be- rücksichtigt werden. Wohngeld Diesen Zuschuss zu den Wohnkosten können Mieterinnen und Mieter sowie Eigen- tümerinnen und Eigentümer auf Antrag erhalten. Dieser Antrag kann bei der örtlich zuständigen Wohngeldbehörde gestellt werden. Ob ein Anspruch besteht, hängt von der Anzahl der berücksichtigten Haushaltsmitglieder ab, der Höhe des Gesamtein- kommens und der Höhe der Miete bzw. der Belastungen bei Eigentümern. Zusätz- lich können Haushalte mit Kindern, für die Kindergeld bezogen wird, Leistungen für Bildung und Teilhabe nach dem Bundeskindergeldgesetz in Anspruch nehmen. Wer Ihr zuständiger Ansprechpartner dafür ist, erfahren Sie in Ihrem Rathaus oder Bürgeramt. MEHR INFOS UNTER https://www.bmwsb.bund.de/Webs/BMWSB/DE/ themen/stadt-wohnen/wohnraumfoerderung/ wohnraumfoerderung-node.html © Africa Studio - shutterstock.com 15
RkJQdWJsaXNoZXIy MTcxNzc3MQ==