Kinderzuschlag ¡ ϐ ò für erwerbstätige Eltern, die ihren eigenen Unterhalt bestreiten können, deren Einkommen aber nicht ausreicht, um den Un- terhalt ihrer Kinder zu sichern. Der Kinderzuschlag beträgt bis zu 209 Euro monatlich je Kind und deckt zusammen mit dem Kindergeld den Bedarf eines Kindes. Damit stärkt der Kinder- zuschlag Familien mit kleinen Einkommen und verbessert die Teilhabechancen ihrer Kinder. Insbesondere Alleinerziehende Ú ϐǤ EIN ANTRAG LOHNT SICH, WENN i die Eltern für das Kind Kindergeld beziehen, i das Einkommen der Eltern die Mindesteinkommensgrenze von 900 Euro brutto für Paare und 600 Euro brutto für Alleinerziehende erreicht, i und durch das eigene Einkommen sowie durch den Kinderzuschlag eine Hilfebedürftigkeit im Sinne des Zweiten Sozialgesetzbuches (Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld) vermieden wird. Das bedeutet, dass der Lebensunterhalt mithilfe des Kinderzuschlags ausreichend gesichert werden kann. Die Formulare für den Antrag auf Kinderzuschlag können auf der In- ternetseite der Familienkasse heruntergeladen werden. MEHR INFOS UNTER ǤϐǤȀϐȀ themen/familie/ familienleistungen/ kinderzuschlag Mutterschaftsgeld utterschaftsgeld ist eine Leistung der gesetzlichen Kranken- kassen und wird vor und nach der Entbindung gezahlt. Erhal- Ú Ǧ ϐ einer gesetzlichen Krankenkasse, die Anspruch auf die Zahlung von Krankengeld haben. Voraussetzung für einen Erhalt ist ein bestehendes Arbeitsverhältnis, ein während der Schwangerschaft zulässig gekündigtes Beschäftigungsverhältnis oder ein Arbeitsverhältnis, das erst nach Anfang der Schutzfrist beginnt. MEHR INFOS UNTER ǤϐǤȀϐȀȀȀ familienleistungen/mutterschaftsleistungen/ mutterschaftsleistungen-im-ueberblick/73754 © Evgeny Atamanenko - shutterstock.com © Marian Weyo - shutterstoc c k. om 13
RkJQdWJsaXNoZXIy MTcxNzc3MQ==