Informationsbroschüre Stadt Meerbusch

„Es kann der Frömmste nicht in Frieden leben, wenn's dem bösen Nachbarn nicht gefällt“. Was Friedrich Schiller schon seinen Helden Wilhelm Tell treffend feststellen ließ, beweist der zwischen-menschliche Alltag bis heute: Streitigkeiten zwischen Privatpersonen sind „zeitlos modern“. Beispiele gibt es zu Hauf: Ein Baum ist zu nah an der Grundstücksgrenze gepflanzt und wächst über den Gartenzaun. Sacheigentum wird beschädigt, der Hausfriede wird gebrochen oder es kommt im Eifer des Gefechts gar zu handgreiflichen Auseinandersetzungen. Oft hilft hier nur der Weg zum Kadi. Bevor es so weit kommt, empfiehlt es sich jedoch, eine außergerichtliche Schlichtung zu suchen. Für eine ganze Reihe von Konflikten – wie zum Beispiel bei nachbarschaftlichen Streitigkeiten oder bei so genannten Privatklagesachen – ist sie sogar obligatorisch. Denn in diesen Fällen erhebt die Staatsanwaltschaft wegen des fehlenden öffentlichen Interesses keine Anklage, und der Geschädigte muss selbst vor Gericht klagen. Dies wiederum ist nur möglich, wenn er vorher vergeblich versucht hat, sich außergerichtlich mit der Gegenseite zu einigen. Außergerichtliche Streitschlichtung ist die Aufgabe der Schiedsleute. Sie werden vom Rat der Stadt für jeweils fünf Jahre gewählt und vom Amtsgericht bestätigt. Grundprinzip der Schlichtungsverhandlung ist die direkte Einigung zwischen den Streitparteien. Denn eine von beiden Parteien selbst gefundene Lösung gilt erfahrungsgemäß als besser und hilfreicher als jedes Urteil. Es gibt keinen Schiedsspruch und keine rechtliche Würdigung des Sachverhaltes durch die Schiedsperson. Kommt es zur Einigung, wird ein Vergleich aufgesetzt, den beide Parteien unterschreiben. Damit ist der Vergleich rechtswirksam und wie ein Gerichtsurteil 30 Jahre lang vollstreckbar. Das Schiedsverfahren bietet gegenüber einem Gerichtsprozess erhebliche Vorteile: Es dauert nicht lange und ist auch wesentlich kostengünstiger. Sofern Sie keinen Anwalt beauftragen, fallen lediglich Gebühren für die Verhandlung und gegebenenfalls für den Vergleich an. Hinzu kommen die Kostenauslagen der Schiedsperson. In der Regel betragen die Gesamtkosten etwa 50 Euro, selten mehr. In Einzelfällen kann mit Rücksicht auf die wirtschaftliche Situation der Verfahrensbeteiligten ganz oder teilweise von einer Gebührenerhebung abgesehen werden. Sie möchten mehr über das Schiedsamt erfahren? Alles Wissenswerte dazu finden Sie auch auf der Internetseite des Bundes Deutscher Schiedsmänner und Schiedsfrauen unter www.schiedsamt.de. Natürlich können sie auch unsere Meerbuscher Schiedsleute direkt ansprechen. Zuständig ist die Schiedsperson, in deren Bezirk Ihr Antragsgegner wohnt. Schiedspersonen in Meerbusch sind: Stadtteil Büderich ìNadine Yumi Liebau ãAnton-Holtz-Str. 32, 40670 Meerbusch m0172 9343913 ìStellvertreter: Andreas Kijak ãUnter der Mühle 13, 40667 Meerbusch m0162 9875461 Stadtteile Lank-Latum, Strümp, Ossum-Bösinghoven, Langst-Kierst, Nierst, Ilverich ìSigrid Hilbert ãKaldenberg 21, 40668 Meerbusch m0172 2006230 ìStellvertreterin: Claudia Brauns ãSalierstr. 23, 40668 Meerbusch ò02150 705566 Stadtteil Osterath ìDaniel Bauer ãAndreas-Stüttgen-Str. 6, 40670 Meerbusch ò02159 6961562 0170 7261443 Ødaniel.bauer@schiedsmann.de ìStellvertreter: Heike Hartmann ãPullerweg 13, 40670 Meerbusch ò02159 5323873 0151 41248262 Øheike_hartmann@t-online.de Kontakt in der Stadtverwaltung ìAndrea Sarabi ÂBürgerbüro, Sicherheit und Umwelt ãWittenberger Str. 21, 40668 Meerbusch Zimmer: 59 ò02150 916-1711 -391711 Øandrea.sarabi@meerbusch.de Es muss nicht immer gleich der Kadi sein 69 ES MUSS NICHT IMMER GLEICH DER KADI SEIN

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