Informationsbroschüre Stadt Meerbusch

Nach der am 1. Januar 2024 in Kraft getretenen Neufassung der Landesbauordnung NRW sind Schotter- oder Kunstrasenflächen zur Gestaltung von Vor- und Hausgärten explizit verboten! Vor- und Hausgärten sind – so heißt es im Gesetz wörtlich – „wasseraufnahmefähig zu belassen oder herzustellen und zu begrünen oder zu bepflanzen“. Bei Neubauten ist die Auflage Bestandteil der Baugenehmigung. Auch bei einer Neugestaltung des Vorgartens ist Schotter nun tabu. Insgesamt sollen Schottergärten nun auch in Meerbusch nach und nach aus dem Stadtbild verschwinden. Um Gartenbesitzer zu sensibilisieren und vor allem um bei den Menschen Freude am naturnahen Gärtnern zu wecken, schreibt die Stadt seit 2021 den Wettbewerb „Meerbuschs Vorgärten des Jahres“ aus. Bis jeweils 15. September haben die Teilnehmer alljährlich Zeit, eine E-Mail mit aussagekräftigen Fotos, die Gestaltung und Charakter des Vorgartens dokumentieren, an die E-Mail-Adresse vorgarten@meerbusch.de zu senden. Ein kurzer erklärender Text sollte die Bewerbung abrunden. Eine Jury des städtischen Fachbereichs Grünflächen sichtet dann die Bewerbungen und bewertet die Vorgärten nach Insektenfreundlichkeit, Naturnähe und Vielfalt. Die großen Meerbuscher Gartencenter unterstützen den Wettbewerb seit Beginn als Sponsoren. Den Besitzern der schönsten Vorgärten winken attraktive Preise. Zum Abschluss gibt es für alle Gewinner eine Siegerehrung durch Bürgermeister Christian Bommers im Rathaus. 13 ARTENVIELFALT UND NATURNÄHE STATT VERSIEGELUNG UND SCHOTTER-TRISTESSE

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