MÜLLGEBÜHREN (STAND 2025) Grundgebühr sowie 12 Pflichtleerungen (Mindestgebühr) eines vorzuhaltenden Restmüllbehälters: MGB 40: MGB 80: MGB 120: MGB 240: MGB 360: 103,71 € 151,25 € 198,80 € 341,44 € 456,01 € HUNDE UND KATZEN Hundehalter sind dazu verpflichtet, ihren Hund, der älter als drei Monate ist, bei der Stadtverwaltung anzumelden. Die Hundesteuer wird erhoben, wenn der Hund länger als zwei Monate im Stadtgebiet gehalten wird, und richtet sich nach der Anzahl der gehaltenen Hunde. Die jährliche Steuer beträgt: y für den ersten Hund: 120 € y für den zweiten Hund: 168 € y für jeden weiteren Hund: 216 € Diensthunde, Rettungshunde, Blindenführhunde sowie Hunde, deren Halter in der Liste der Nachsuchegespanne der Jägerschaft Goslar im Landkreis Goslar verzeichnet sind, sind von der Hundesteuer befreit. Zudem erhalten Hunde, die aus einem Tierheim adoptiert wurden, für ein Jahr eine Steuerbefreiung. Leinenpflicht zum Schutz der Wildtiere und Vögel Die Vorschrift, Hunde in der freien Natur während der Brut-, Setz- und Aufzuchtzeit an der Leine zu führen, stellt eine bedeutende Maßnahme zum Schutz der Wildtiere und ihrer Lebensräume dar. In diesem sensiblen Zeitraum, der in Niedersachsen vom 1. April bis zum 15. Juli reicht, ist es von besonderer Bedeutung, dass Hundehalter Verantwortung übernehmen, um Störungen bei den Tieren zu verhindern. KATZEN Freilaufende Katzen, die älter als fünf Monate sind, müssen gechipt, registriert und kastriert sein. Für Rassekatzen kann auf Antrag eine Ausnahme von der Kastrationspflicht gewährt werden, sofern die Kontrolle und Versorgung der Nachzucht glaubhaft nachgewiesen wird. STADTRAT Der Stadtrat von Bad Harzburg spielt eine wesentliche Rolle in der kommunalen Selbstverwaltung und setzt sich kontinuierlich dafür ein, die Lebensqualität der Bürgerinnen und Bürger zu verbessern. Durch die Zusammenarbeit verschiedener politischer Parteien und die Einbindung der Öffentlichkeit werden unterschiedliche Meinungen und Interessen berücksichtigt. Der Stadtrat setzt sich aus 34 Mitgliedern zusammen, die alle fünf Jahre im Rahmen von Kommunalwahlen gewählt werden. Nach der Kommunalwahl am 12. September 2021 ergibt sich folgende Sitzverteilung: SPD 13 Sitze CDU 11 Sitze Grüne 5 Sitze AfD 2 Sitze FDP 1 Sitz Freie Wähler 1 Sitz Wählergemeinschaft Bad Harzburg 1 Sitz Der Bürgermeister von Bad Harzburg, Ralf Abrahms, nimmt eine eigenständige Position im Stadtrat ein und ist hauptamtlich für die Leitung der Stadtverwaltung verantwortlich. STEUERN UND GEBÜHREN Die Steuern und Gebühren in Bad Harzburg spielen eine entscheidende Rolle bei der Finanzierung der kommunalen Infrastruktur und der angebotenen Dienstleistungen. Die Stadtverwaltung hält die Bürgerinnen und Bürger regelmäßig über die aktuellen Sätze und Regelungen informiert. Bei Fragen zu spezifischen Steuern und Gebühren ist es empfehlenswert, sich direkt an die Stadtverwaltung zu wenden oder die offizielle Website von Bad Harzburg unter www.stadt-bad-harzburg.de zu besuchen. STEUERHEBESÄTZE y Grundsteuer A: 440 v. H. (Stand 2025) y Grundsteuer B: 440 v. H. (Stand 2025) y Gewerbesteuer: 480 v. H. (Stand 2025) ABWASSERGEBÜHREN (STAND 2025) S Schmutzwasser: 3,54 € /m³ g Niederschlagswasser: 0,21 € /m² versiegelter Fläche jährlich STRAßENREINIGUNGSGEBÜHREN (STAND 2025) Reinigungsintervall + Winterdienst: y 6x wöchentlich: 13,07 € y 3x wöchentlich: 6,98 € y 2x wöchentlich: 4,95 € y 1x wöchentlich: 2,92 € y 1x in 2 Wochen: 1,91 € y 1x in 4 Wochen: 1,40 € y 1x im Quartal: 1,05 € y nur Winterdienst: 0,89 € Immer je Meter Berechnungsfaktor (Quadratwurzel der amtlichen Fläche des Buchgrundstücks). 34 MITGLIEDER 9
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