Demenzratgeber Landkreis Goslar

Begutachtung „Wie bisher“ – Antragstellung bei Pflegekasse Pflegekasse beauftragt Gutachter (MDK) – Begutachtung in der Häuslichkeit Gutachterin prüft, wie selbstständig jemand ist und welche Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit oder der Fähigkeiten vorliegen Der Pflegegrad wird mit Hilfe eines pflegefachlich begründeten Begutachtungsinstruments ermittelt Erst aufgrund einer Gesamtbewertung aller Fähigkeiten und Beeinträchtigungen erfolgt die Einstufung in einen der fünf Pflegegrade Minuten spielen in der neuen Begutachtung und damit für die Einstufung keine Rolle mehr! Womit ist zu rechnen? Ausgeprägtere Bedarfsorientierung in der Pflege Umfassendere Perspektive in der „Pflege“ Veränderte Leistungsangebote Veränderte pflegefachliche Anforderungen Personelle Entwicklungen, „andere“ Fachlichkeiten“, Ausbildungen Verändertes „Bewusstsein“ in Bezug auf „Pflege“ Verschiebungen zwischen „somatisch“ und (geronto-) „psychiatrisch“ begründetem Pflegebedarf Mehr Anerkennung für Pflege durch mehr (Pflege-) Fachlichkeit, Bedarfsorientierung und Perspektivwechsel Versorgung mit Essen und Getränken sicher. Dabei werden Verhalten der/des Pflegebedürftigen, aktueller Gesundheitszustand, Nahrungsaufnahme, Trinkmenge und Ausscheidung fachlich beobachtet. Ruheräume nach dem jeweiligen Bedürfnis stehen zur Verfügung. Außerdem gibt es eine Vielzahl von Aktivierungs- und Beschäftigungsangeboten einzeln oder in Gruppen, die individuell auf der Basis von Biografie, Neigungen und vorhandenen Ressourcen zusammengestellt werden. Dies sind Angebote, es gibt keine Verpflichtung zur Teilnahme. STATIONÄRE PFLEGE UND KURZZEITPFLEGE Stationäre Pflege Die meisten älteren, kranken und pflegebedürftigen Menschen wünschen sich, so lange es möglich ist, zuhause in ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Wenn aufgrund gesundheitlicher, körperlicher und geistiger Einschränkung, z. B. einer Demenz, die Pflege und Betreuung in der häuslichen Umgebung nicht mehr möglich ist, steht ein Umzug in eine vollstationäre Einrichtung, also einem Alten- und Pflegezentrum, bevor. Dies bedeutet für die neuen Bewohner*innen und deren Angehörigen eine große Umstellung. Die vertraute, selbstgestaltete häusliche Umgebung fällt genauso weg, wie die bekannten Menschen, Geräusche und Gerüche. Die Bewohnerin/der Bewohner muss sich an neue Abläufe und neue Gesichter gewöhnen, und die Angehörigen haben einige Formalitäten zu regeln. Die Pflegeversicherung gewährt Leistungen für die vollstationäre Pflege, wenn die Möglichkeiten der häuslichen Pflege (z. B. die Inanspruchnahme eines ambulanten Pflegedienstes) und die teilstationäre Pflege (z. B. der Besuch der Tagespflege) nicht mehr ausreichen.Bei dem Pflegegrad 1 kann die Pflegekasse den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK) bzw. einen eine/ einen unabhängigen Gutachter*in prüfen lassen, ob die Notwendigkeit eines vollstationären Aufenthaltes gegeben ist. www.bundesgesundheitsministerium.de/ themen/pflege/ online-ratgeber-pflege TAGESPFLEGE Die Tagespflege als teilstationäre Pflege ermöglicht es dem Pflegebedürftigen, den Tag in sozialer Gemeinschaft und einer wohnlichen Umgebung zu verbringen. Die Tagesstrukturierung der Einrichtung gibt Menschen mit demenziellen/kognitiven Beeinträchtigungen Orientierung. Zudem werden pflegende Angehörige wirksam entlastet, insbesondere, wenn sie berufstätig sind. Die Einrichtung organisiert den Transportdienst, der die Tagespflegegäste morgens zu Hause abholt und abends zurückbringt, übernimmt die während der Anwesenheitszeit erforderlichen Pflegeleistungen und stellt die 42 FINANZIERUNG & SOZIALLEISTUNGEN

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