Verrichtungen in den Bereichen: Grundpflege Körperpflege Ernährung Mobilität Hauswirtschaftliche Versorgung Leistungsanspruch: Wie häufig fallen die Verrichtungen an? Wie hoch ist der Zeitaufwand der Pflegeperson? Der neue Begriff der Pflegebedürftigkeit – §14 SGB XI PSG 2 „Pflegebedürftig sind Personen, die gesundheitlich bedingte Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit oder der Fähigkeiten aufweisen und deshalb der Hilfe durch andere bedürfen. Es muss sich um Personen handeln, die körperliche, kognitive oder psychische Beeinträchtigungen oder gesundheitlich bedingte Belastungen oder Anforderungen nicht selbständig kompensieren oder bewältigen können. Die Pflegebedürftigkeit muss auf Dauer, voraussichtlich für mindestens sechs Monate, und mit mindestens der in §15 festgelegten Schwere bestehen.“ Sechs Bereiche sind maßgeblich für Pflegebedarf Mobilität: (körperliche Beweglichkeit, zum Beispiel morgens aufstehen vom Bett und ins Badezimmer gehen, Fortbewegen innerhalb des Wohnbereichs) Kognitive und kommunikative Fähigkeiten (verstehen und reden: zum Beispiel Orientierung über Ort und Zeit, Sachverhalte und begreifen) Verhaltensweisen und psychische Problemlagen (zum Beispiel Unruhe in der Nacht oder Ängste und Aggressionen, die für sich und andere belastend sind) Selbstversorgung (zum Beispiel sich selbstständig waschen und ankleiden, essen und trinken, selbstständige Benutzung der Toilette) Bewältigung von und selbstständiger Umgang mit krankheits- oder therapiebedingten Anforderungen und Belastungen (zum Beispiel die Fähigkeit haben, die Medikamente selbst einnehmen zu können, den Arzt selbstständig aufsuchen zu können) Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte (zum Beispiel die Fähigkeit haben, den Tagesablauf selbstständig zu gestalten, mit anderen Menschen in direkten Kontakte zu treten) Nicht mehr Verrichtung und Pflegezeit, sondern Selbständigkeit – Wie lange eine Hilfeleistung dauert, spielt für Pflegegrad keine Rolle mehr! Grundsätzlicher Unterschied auf einen Blick Alt Körperpflege Ernährung Mobilität Hauswirtschaftliche Versorgung Vorliegen einer eingeschränkten Alltagskompetenz Neu Mobilität (1) Kognition und Kommunikation (2) Verhaltensweisen und psychische Problemlagen (3) Selbstversorgung (4) Umgang mit krankheits- und therapiebedingten Anforderungen (5) Gestaltung des Alltagslebens und soziale Kontakte (6) Außerhäusliche Aktivitäten (7) Haushaltsführung (8) Weitergehende Berücksichtigung für „Versorgungsplan“/individuelle Maßnahmenplanung 1. außerhäusliche Aktivitäten: Verlassen des Bereichs der Wohnung oder der Einrichtung, Fortbewegen außerhalb der Wohnung oder der Einrichtung, Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel im Nahverkehr, Mitfahren in einem Kraftfahrzeug, Teilnahme an kulturellen, religiösen oder sportlichen Veranstaltungen, Besuch einer Einrichtung der Tagespflege oder eines Tagesbetreuungsangebotes, Teilnahme an sonstigen Aktivitäten mit anderen Menschen 2. Haushaltsführung: Einkaufen für den täglichen Bedarf, Zubereitung einfacher Mahlzeiten, einfache Aufräum- und Reinigungsarbeiten, aufwändige Aufräum- und Reinigungsarbeiten einschließlich Wäschepflege, Nutzung von Dienstleistungen, Umgang mit finanziellen und Behördenangelegenheiten 41 FINANZIERUNG & SOZIALLEISTUNGEN
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