Demenzratgeber Landkreis Goslar

Patientenverfügung Zur Patientenverfügung gibt es seit dem 01.01.2023 neue gesetzliche Vorschriften zur Wirksamkeit und Reichweite (§§ 1827 ff. BGB). Eine Patientenverfügung kann von einem einwilligungsfähigen Volljährigen erstellt werden. Sie greift für zukünftige Situationen, in denen Sie nicht einwilligungsfähig sind. In der Patientenverfügung willigen Sie in bestimmte ärztliche Maßnahmen ein oder lehnen diese ab. Dabei handelt es sich um Untersuchungen des Gesundheitszustandes, Heilbehandlungen oder ärztliche Eingriffe. Die Patientenverfügung muss schriftlich verfasst sein. Es gibt keine Reichweitenbeschränkung, frühere schriftliche Verfügungen bleiben wirksam. Die Patientenverfügung sollte regelmäßig aktualisiert und bestätigt werden. Sie kann jederzeit formlos widerrufen werden. Es gibt keine Reichweitenbeschränkung, frühere schriftliche Verfügungen bleiben wirksam. Die Patientenverfügung sollte regelmäßig aktualisiert und bestätigt werden. Sie kann jederzeit formlos widerrufen werden. Eine generelle Aussage: „Mein Leben soll nicht künstlich verlängert werden oder ich möchte nicht an die Apparatemedizin angeschlossen werden“, ist nicht ausreichend. Sie müssen klar und eindeutig das schreiben, was Sie in solch einer Situation wollen oder nicht wollen. Bei der Bundesärztekammer, beim Hospiz oder bei den christlichen Kirchen können Sie Informationen und Vordrucke einholen. Weitere Adressen finden Sie auf der Rückseite dieses Informationsblattes. Da die Patientenverfügung so abgefasst sein muss, dass es für den Fall der Fälle keinen Zweifel an den Wünschen des Patienten geben darf, ist eventuell ärztlicher Rat einzuholen. Klären Sie mit dem Arzt die Kosten für die Beratertätigkeit. Zur Durchsetzung der Patientenverfügung benötigen Sie eine Vertrauensperson, die Sie im Rahmen einer Vorsorgevollmacht bevollmächtigen können. Ohne Vorsorgevollmacht könnte die Bestellung eines rechtlichen Betreuers durch das zuständige Amtsgericht erforderlich werden. Eine Patientenverfügung kann im Zentralen Vorsorgeregister (www.vorsorgeregister.de) der Bundesnotarkammer registriert werden. Seit dem 1. Januar 2023 kann eine Patientenverfügung auch isoliert im Zentralen Vorsorgeregister registriert werden. Erreichbarkeit der Betreuungsstelle Landkreis Goslar Fachbereich Familie, Jugend und Soziales Betreuungsstelle Klubgartenstr. 11, 38640 Goslar Telefon 05321 767871 Das Original der Patientenverfügung sollte beim Verfasser aufbewahrt werden! Hinweis für Organspender Sie sollten auch Ihre Einstellung zur Organspende in der Patientenverfügung festhalten! Sollten Sie beispielsweise eine Organspende wünschen, empfiehlt sich folgende Formulierung: „Grundsätzlich bin ich zur Spende meiner Organe und Gewebe bereit. Es ist mir bewusst, dass Organe nur nach Feststellung des Hirntodes bei aufrechterhaltenem Kreislauf entnommen werden können. Deshalb gestatte ich ausnahmsweise für den Fall, dass bei mir eine Organspende medizinisch in Frage kommt, die kurzfristige (Stunden bis höchstens wenige Tage umfassende) Durchführung intensivmedizinischer Maßnahmen zur Bestimmung des Hirntodes nach den Richtlinien der Bundesärztekammer und zur anschließenden Entnahme der Organe.“ (Deutsche Stiftung Organtransplantation DSO, Kein Weg zurück) 37 VORSORGE & BETREUUNG

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