TEILSTATIONÄRE PFLEGE/ TAGESPFLEGEEINRICHTUNGEN Die Tagespflege als teilstationäre Pflege ermöglicht es dem Pflegebedürftigen, den Tag in sozialer Gemeinschaft und einer wohnlichen Umgebung zu verbringen. Die Tagesstrukturierung der Einrichtung gibt Menschen mit demenziellen/kognitiven Beeinträchtigungen Orientierung. Zudem werden pflegende Angehörige wirksam entlastet, insbesondere, wenn sie berufstätig sind. Die Einrichtung organisiert den Transportdienst, der die Tagespflegegäste morgens zu Hause abholt und abends zurückbringt, übernimmt die während der Anwesenheitszeit erforderlichen Pflegeleistungen und stellt die Versorgung mit Essen und Getränken sicher. Dabei werden Verhalten der/des Pflegebedürftigen, aktueller Gesundheitszustand, Nahrungsaufnahme, Trinkmenge und Ausscheidung fachlich beobachtet. Ruheräume nach dem jeweiligen Bedürfnis stehen zur Verfügung. Außerdem gibt es eine Vielzahl von Aktivierungs- und Beschäftigungsangeboten einzeln oder in Gruppen, die individuell auf der Basis von Biografie, Neigungen und vorhandenen Ressourcen zusammengestellt werden. Dies sind Angebote, es gibt keine Verpflichtung zur Teilnahme. Tagespflege Apo Care Breite Str. 14a 38667 Bad Harzburg Tagespflege Wichernhaus Ilsenburger Str. 10 38667 Bad Harzburg Tagespflege Diakonie- Sozialstation Braunlage gGmbH Pfarrstr. 1a | 38700 Braunlage Tagespflege „Waldwiese“ Diakonie Westharz Ludwig-Jahn-Str. 1 38678 Clausthal-Zellerfeld AWO Tagespflege Georgenberg Tappenstr. 22 | 38640 Goslar Tagespflege Alte Schule Hoher Weg 20 | 38640 Goslar Tagespflege der Diakoniestation Goslar Rammelsberger Str. 42 38640 Goslar Diakoniestation Nordharz Tagespflege Vienenburg Rabeckbreite 15b | 38690 Goslar Diakoniestation Nordharz Tagespflege Langelsheim Marienhüttenweg 3 38685 Langelsheim Provetus Tagespflege Seesen Feldstr. 7 | 38723 Seesen VOLLSTATIONÄRE PFLEGE/ PFLEGEHEIME Die meisten älteren, kranken und pflegebedürftigen Menschen wünschen sich, so lange es möglich ist, zuhause in ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Wenn aufgrund gesundheitlicher, körperlicher und geistiger Einschränkung, z. B. einer Demenz, die Pflege und Betreuung in der häuslichen Umgebung nicht mehr möglich ist, steht ein Umzug in eine vollstationäre Einrichtung, also einem Alten- und Pflegezentrum, bevor. Dies bedeutet für die neuen Bewohner*innen und deren Angehörigen eine große Umstellung. Die vertraute, selbstgestaltete häusliche Umgebung fällt genauso weg, wie die bekannten Menschen, Geräusche und Gerüche. Die Bewohnerin/der Bewohner muss sich an neue Abläufe und neue Gesichter gewöhnen, und die Angehörigen haben einige Formalitäten zu regeln. Die Pflegeversicherung gewährt Leistungen für die vollstationäre Pflege, wenn die Möglichkeiten der häuslichen Pflege (z. B. die Inanspruchnahme eines ambulanten Pflegedienstes) und die teilstationäre Pflege (z. B. der Besuch der Tagespflege) nicht mehr ausreichen. Bei dem Pflegegrad 1 kann die Pflegekasse den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK) bzw. einen eine/einen unabhängigen Gutachter*in prüfen lassen, ob die Notwendigkeit eines vollstationären Aufenthaltes gegeben ist. GESETZLICHE REGELUNGEN UND LEISTUNGEN 35
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