Demenzratgeber Landkreis Goslar

© Carlo - AdobeStock.com VORSORGEVOLLMACHT UND PATIENTENVERFÜGUNG Regeln Sie, wie und wer im Falle Ihrer Entscheidungsunfähigkeit rechtlich an Ihre Stelle tritt und für Sie handelt und entscheidet und Ihren Willen in Ihrer Patientenverfügung umsetzt. Nachfolgend finden Sie dazu die aktuellen Merkblätter der Betreuungsstelle im Landkreis Goslar einschließlich der Erreichbarkeitsdaten der Beschäftigten dort. Vorsorgevollmacht Nach den betreuungsrechtlichen Vorschriften hat die Betreuungsstelle die Aufgabe, Aufklärung und Beratung über Vollmacht zu fördern und Bevollmächtigte auf ihren Wunsch bei der Wahrnehmung ihrer Aufgaben zu beraten und zu unterstützen. In der Regel ist eine rechtliche Betreuung nicht erforderlich, wenn eine einwandfreie Vorsorgevollmacht vorliegt. Im Einzelfall (beispielsweise Regelungen von bestimmten Vermögensangelegenheiten, Übertragung oder Verwaltung von Grundstücken und so weiter) kann eine zusätzliche notarielle Beratung sinnvoll sein. In guten Zeiten sollten Sie vorsorgen für die Zeiten, in denen Sie auf rechtliche Hilfe angewiesen sind. Sie bestimmen selbst, wer Ihre rechtlichen Angelegenheiten regelt, wenn Sie aufgrund schwerer Krankheit oder altersbedingt nicht handeln oder entscheiden können. Angehörige treten rechtlich nicht automatisch an Ihre Stelle. Zu den rechtlichen Grundlagen einer Vollmacht beachten Sie bitte die Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB). Die Vollmacht sollte – schon aus Beweisgründen – immer schriftlich abgefasst werden. Eine Vorsorgevollmacht kann im Zentralen Vorsorgeregister (www.vorsorgeregister.de) der Bundesnotarkammer registriert werden. 35 VORSORGE & BETREUUNG VORSORGE & BETREUUNG

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