Ratgeber für Stadt und Landkreis Goslar

© Robert Kneschke - AdobeStock.com IM ALTER SELBSTBESTIMMT LEBEN UND WOHNEN Unsere Gesundheit ist, besonders im Alter, anfällig. Nicht alles schaffen wir oder unsere Angehörigen allein. Die meisten Seniorinnen und Senioren möchten noch lange in der eigenen Wohnung verbleiben. Die Fragen und Antworten – wo und wie – hängen wesentlich vom Grad der Selbständigkeit und der Bereitschaft Dritter ab, die Pflege durchführen zu wollen bzw. auch zu können. Außerdem ist zu klären, ob und welche Leistungen die Pflegeversicherung und/oder der Sozialhilfeträger zahlt. LEBEN UND WOHNEN IN DER EIGENEN WOHNUNG Durch die Pflegekassen gibt es finanziell abgesicherte ambulante Pflegedienste. Sie helfen bei der Pflegeberatung, der Grund- und Behandlungspflege, der hauswirtschaftlichen Versorgung, der Krankenhausverhinderungspflege, der Alltagsunterstützung. Ein Hausnotruf ist je nach Situation sinnvoll. Einfachste Maßnahme ist die Gewährung von Pflegegeld an den Pflegebedürftigen, um ihn in die Lage zu versetzen, selbst zu entscheiden, wie er dieses Geld zweckentsprechend für seine Pflege an die Pflegepersonen weitergibt. Die Belastung liegt hier jedoch überwiedend bei den pflegenden Personen (z.B. Angehörige). Sollte das reine Pflegegeld nicht mehr zielführend sein, kann professionelle Hilfe durch einen ambulanten Pflegedienst dazu in Anspruch genommen werden. Man spricht von einer Kombinationsleistung. Das Pflegegeld wird im Verhältnis zu den Leistungen des Pflegedienstes gekürzt. GESETZLICHE REGELUNGEN UND LEISTUNGEN GESETZLICHE REGELUNGEN UND LEISTUNGEN DER PFLEGEVERSICHERUNG SGB XI SOWIE LEISTUNGEN DES SOZIALHILFETRÄGERS SGB XII 32

RkJQdWJsaXNoZXIy MTcxNzc3MQ==