Die Traumhochzeit in Wolfsburg

© Lisa F. Young - fotolia.com GLEICHGESCHLECHTLICHE EHEN Seit Oktober 2017 ist es auch gleichgeschlechtlichen Paaren möglich, im Standesamt die Ehe zu schließen. Für die Eheschließung gelten dieselben Voraussetzungen, wie bei verschiedengeschlechtlichen Paaren. Zudem gibt es die Möglichkeit, bereits bestehende Lebenspartnerschaften in eine Ehe umwandeln zu lassen. In dem Fall müssen die Partner die von ihnen beabsichtigte Umwandlung ihrer Lebenspartnerschaft in eine Ehe bei uns anmelden. Bei der Umwandlung entfällt die Prüfung der Ehevoraussetzungen. Auch hier gilt es, sich zuvor bei uns zu erkundigen, welche Unterlagen genau benötigt werden. Aufgenommen im Schlosspark Fallersleben Sind beide Lebenspartner deutsche Staatsangehörige, volljährig und ledig, sind in der Regel folgende Unterlagen mitzubringen: ιReisepass oder Personalausweis ιaktuelle Bescheinigung der Meldebehörde der Einwohnermeldebehörde. Falls Sie in Wolfsburg wohnen, erhalten Sie die Bescheinigung von uns. ιihre Lebenspartnerschaftsurkunde, es sei denn, die Lebenspartnerschaft wurde im Standesamt Wolfsburg begründet. zum abhaken! 10

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