Die Frage, warum es heute noch Gleichstellungsbestrebungen in öffentlichen Verwaltungen, wirtschaftlichen Unternehmungen und anderen Bereichen der Gesellschaft gibt, könnte durchaus berechtigt sein. Bereits 1948 wurde in der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte auf die Gleichberechtigung von Mann und Frau hingewiesen. 1949 trat Elisabeth Selbert (Politikerin und GLEICHSTELLUNGSARBEIT… HEUTE NOCH ZEITGEMÄß? .YVMWXMR ŻƁŻ ZILIQIRX HEJʳV IMR HEWW MQ +VYRHKIWIX^ in Artikel 3 Absatz 2 Satz 1 der Satz „Männer und Frauen sind gleichberechtigt.“ aufgenommen wurde. Seitdem wurden für das Gesamtziel – die Herstellung der Gleichberechtigung – bereits viele Meilensteine gelegt: >YPEWWYRK ZSR *VEYIR ER 9RMZIVWMXʞXIR In Berlin hatten erstmals Mädchen nach einem dreijährigen Gymnasialkurs ein Abitur abgelegt. 1900 )VWXIV -RXIVREXMSREPIV *VEYIRXEK Die Vereinten Nationen wählten den 8. März als Datum aus. Clara Zetkin schlug ein Jahr zuvor dessen Einführung bei der Internationalen Frauenkonferenz in Kopenhagen vor. 1911 +ILSVWEQWTEVEKVETL wird gestrichen Wegfall von § 1354 BGB, der dem Mann in einer Ehe das Recht zur Entscheidung aller gemeinsamen Angelegenheiten zusprach. 1957 +PIMGLFIVIGLXMKYRKWKIWIX^ XVMXX MR /VEJX Der Ehemann hatte nun nicht mehr das „Letztentscheidungsrecht“ in allen Eheangelegenheiten. Frauen dürfen ohne Erlaubnis ihres Ehemannes arbeiten und ein eigenes Konto eröffnen. 1958 *VEYIR[ELPVIGLX In der Weimarer Verfassung wurde das aktive und passive Wahlrecht für alle Bürgerinnen ab 21 Jahren verankert. 1918 Gleichberechtigung wird im +VYRHKIWIX^ ZIVEROIVX § 3 Abs.2 GG: Männer und Frauen sind gleichberechtigt. 1949 © sonyachny - AdobeStock.com 6 Gleichstellungsarbeit… heute noch zeitgemäß?
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