;MGLXMKI *VEKIR %RX[SVXIR EYJ -LVI [MGLXMKWXIR *VEKIR ƼRHIR 7MI IFIRfalls auf der Homepage des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend <www.bmfsfj.de/bmfsfj/themen/familie/familienleistungen Infobox +IWYRHLIMXPMGLI 'LERGIRKPIMGLLIMX MQ 0ERHOVIMW ,IPQWXIHX Nicht alle Menschen haben die gleichen Ausgangsbedingungen und Chancen im Leben. Manche Menschen haben mehr Ressourcen, beispielsweise Geld oder Bildung und bessere Lebensbedingungen als andere Menschen. Dann wird von sozialer Ungleichheit gesprochen. Die soziale Lage einer Person hat erheblichen )MRƽYWW EYJ HMI +IWYRHLIMX 1IRWGLIR MR WGL[MIVMKIR WS^MEPIR Lebenslagen sind von Gesundheitsrisiken und Gesundheitsbelastungen oftmals stärker betroffen als sozial Bessergestellte. Das zeigt sich beispielsweise bei chronischen Erkrankungen, aber auch in einem riskanteren Gesundheitsverhalten. Damit Menschen unabhängig von ihrer sozialen Lage gute und vor allem gleiche Chancen für Gesundheit haben, braucht es entsprechende Bedingungen. Seit 2018 gibt es im Landkreis Helmstedt die Gesundheitsregion. In der Gesundheitsregion wird die Gesundheit der Menschen vor Ort betrachtet. Gemeinsam wird überlegt, welche Versorgungsangebote fehlen und welche Projekte entwickelt werden müssen, um die Gesundheit zu fördern und zu verbessern. Gleichzeitig geht es um die Frage: Wie können alle Menschen die Möglichkeit bekommen, etwas für ihre Gesundheit zu tun? Und wie können soziale Unterschiede reduziert werden? Informationen zur Gesundheitsregion 0ERHOVIMW ,IPQWXIHX ƼRHIR 7MI YRXIV <www.landkreis-helmstedt.de/gesundheitsregion Wer kann das Elterngeld bekommen? Elternteile, • die das Kind selbst betreuen • die mit dem Kind in einem Haushalt leben • die in Deutschland leben oder sich hier für gewöhnlich aufenthalten • die nicht erwerbstätig sind oder i.d.R. nicht mehr als 32 Stunden pro Woche arbeiten Für Geburten bis 31.03.2024 liegt die Einkommensgrenze für Alleinerziehende bei einem zu versteuernden Einkommen von ŻƝ TVS .ELV &IM )PXIVRTEEVIR PMIKX HMI +VIR^I FIM ŻƝ Neuregelungen des Elterngelds seit 01.April 2024 Für Geburten seit dem 1. April 2024 wird die Grenze des zu verWXIYIVRHIR .ELVIWIMROSQQIRW )MROSQQIRWKVIR^I EF HIV HIV Anspruch auf Elterngeld entfällt, für gemeinsam ElterngeldbeVIGLXMKXI ZSR ŻƝ EYJ ŻƝ KIWIROX *ʳV %PPIMRIV^MILIRHI KMPX IMRI )MROSQQIRWKVIR^I ZSR ŻƝ Außerdem wurde die Möglichkeit des gleichzeitigen Bezugs von Elterngeld neu geregelt. Ein gleichzeitiger Bezug von Basiselterngeld wird künftig nur noch für maximal einen Monat bis zum 12. Lebensmonat des Kindes möglich sein. Ausnahmen für den gleichzeitigen Bezug wird es beim ElterngeldPlus, beim Partnerschaftsbonus sowie bei Mehrlingsgeburten und Frühgeburten geben. Zum 1. April 2025 wird die Einkommensgrenze für Paare RSGLQEPW EYJ ŻƝ EFKIWIROX Zur ersten Kontaktaufnahme nutzen Sie bitte ggf. die E-Mail-Adressen: 0 soziales@landkreis-helmstedt.de bzw. 0 elterngeld@ landkreis-helmstedt.de. Zu den Öffnungszeiten (Y montags, mittwochs und freitags ŻƁŻ 9LV WS[MI QMXX[SGLW ZSR ŻƁŻŻŻ 9LV OʯRnen Sie auch die Elterngeldstelle in der Conringstr. 28 in Helmstedt aufsuchen. MariaVitkovskaAdobeStock.com 28 Angebote und Serviceleistungen für Menschen in allen Lebenslagen
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