Die Aufgaben und Strukturen der öffentlichen Verwaltung haben sich grundlegend geändert. Sie sind vielschichtiger und komplexer geworden und erfordern ein schnelles Reagieren und Entscheiden. Technischer Fortschritt hat auch vor den Kommunalverwaltungen nicht Halt gemacht. Dienst nach Vorschrift und das Stempelkissen als Mittelpunkt des Berufslebens, fortwährendes Akten stapeln und eine Ansammlung von Routineaufgaben – das sind „verstaubte Klischees“, die mit der Realität kaum Berührungspunkte haben. Viele Kommunalverwaltungen bieten neben Gehalt, Status und Sicherheit noch viel, viel mehr: eine faire Umgangskultur, attraktive Fort- und Weiterbildungsangebote, Aufstiegs- und Entwicklungsmöglichkeiten, Nachwuchsförderung, Führungskräfteentwicklung und immer mehr auch die Chancengleichheit für Frauen in der Familienphase durch Fortbildungsangebote und familienfreundliche Strukturen. (MI *VEYIRUYSXI MQ ʯJJIRXPMGLIR (MIRWX MWX WIMX ZSR Ż EYJ Ż MR 7XEXMWXE ERKIWXMIKIR 1ILV EPW NIHI ^[IMXI *VEY ORETT Ż HMI MQ ʯJJIRXPMGLIR (MIRWX EVFIMXIX MWX MR 8IMP^IMX FIWGLʞJXMKX &IM HIR 1ʞRRIVR WMRH IW PIHMKPMGL VYRH Ż also nicht mal jeder siebte. Ein Schwerpunkt unserer Arbeit als Gleichstellungsbeauftragte liegt darin, gute Rahmenbedingungen zu schaffen, damit auch Männer und Frauen in den gehobenen und höheren Positionen arbeiten können obwohl sie Familien haben und entsprechende Sorgearbeit wahrnehmen. /31192)2 -1 0%2(/6)-7 ,)0178)(8 %07 %886%/8-:) %6&)-8+)&)6-22)2 Das Niedersächsische KommunalverJEWWYRKWKIWIX^ 2OSQ:+ VIKIPX MR HIR ii YRH Ż2/SQ:+ HMI )MRVMGLXYRK IMRIV 7XIPPI JʳV HMI Gleichstellung von Frauen und Männern in den Kommunen sowie deren Aufgaben und Befugnisse. Weitere Ziele und Maßnahmen werden zusätzlich durch das Nds. GleichberechXMKYRKWKIWIX^ 2++ JIWXKIWGLVMIFIR Infobox © LIGHTFIELD STUDIOS - AdobeStock.com GLEICHSTELLUNGARBEIT IM LANDKREIS HELMSTEDT Beim Personalauswahlverfahren haben WIR als GleichstellungsFIEYJXVEKXI IMR &IXIMPMKYRKWVIGLX H ŻL [MV QʳWWIR VIGLX^IMXMK MR das Auswahlverfahren eingebunden werden. Dies betrifft sowohl HIR %YWWGLVIMFYRKWXI\X EPW EYGL HMI )RXWGLIMHYRKWƼRHYRK FIM der Auswahl einer Bewerberin oder eines Bewerbers. Als Grundlage dient hier der Gleichstellungsplan, welcher laut Niedersächsischem Gleichberechtigungsgesetz von Dienststellen mit mindestens 50 Beschäftigten aufgestellt werden muss. Als Instrument zur Steuerung und Kontrolle bietet dieser eine Übersicht, ob Frauen und Männer gleichermaßen bei den Stellenbesetzungen – vor allem in höheren Positionen – berücksichtigt wurden bzw. werden. Damit der Landkreis Helmstedt und die kreisangehörigen Gemeinden als Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber attraktiv bleiben *EGLOVʞJXIFIHEVJ [YVHIR FIreits verschiedene ArbeitszeitmoHIPPI IRX[MGOIPX ƽI\MFPI %VFIMXW^IMXIR WS[MI HEW %VFIMXIR MQ ,SQISƾGI IMRKIJʳLVX HMI HMI :IVIMRFEVOIMX ZSR )V[IVFWPIFIR YRH Familien-/Privatleben sollen. Dies entspricht auch der Zielsetzung des Niedersächsischen Gleichberechtigungsgesetzes, wonach die Vereinbarkeit von Erwerbs- und Familienarbeit und die Gleichstellung von Frauen und Männern im FIVYƽMGLIR /SRXI\X KPIMGLVERKMKI >MIPI HIW +IWIX^IW WMRH Zur Förderung gleicher Chancen von Frauen und Männern wirkt die Gleichstellungsbeauftragte bei allen personellen, organisatorischen und sozialen Maßnahmen mit. 13 Gleichstellungsarbeit im Landkreis Helmstedt
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