• Angelegenheiten der Aufenthaltsbestimmung können auch freiheitsbeschränkende oder freiheitsentziehende Maßnahmen umfassen (z. B. freiheitsentziehende Unterbringung oder Freiheitsentziehung in einer Anstalt, einem Heim oder einer sonstigen Einrichtung durch mechanische Vorrichtungen, Medikamente oder auf andere Weise). Die Befugnisse des Bevollmächtigten, anstelle des Vollmachtgebers in eine freiheitsentziehende oder -beschränkende Maßnahme einzuwilligen (§ 1906 Abs. 1 und 4 BGB), müssen allerdings ausdrücklich in der Vollmacht erwähnt werden. Zusätzlich ist die Genehmigung durch das Betreuungsgericht notwendig. Ziffer 3: Mit einer Betreuungsverfügung nehmen Sie Einfluss auf den durch ein Gericht zu bestellenden Betreuer. Sie können darin auch Wünsche hinsichtlich der Lebensgestaltung bei der Betreuung festlegen. Mit einer Patientenverfügung können Wünsche zur ärztlichen Behandlung für den Fall geäußert werden, dass ein Zustand der Entscheidungsunfähigkeit (etwa auf Grund von Bewusstlosigkeit) vorliegt. Ziffer 4: Bei Bedarf können Sie hier den Aufbewahrungsort der Vorsorgeurkunde angeben. Geben Sie hier bitte keine personenbezogenen Daten des Bevollmächtigten und/oder vorgeschlagenen Betreuers an, sondern benutzen Sie die hierfür vorgesehenen Felder (Ziffern 20–30). Daten des Verfügenden/Vollmachtgebers (Ziffern 5–16) Geben Sie die Daten zu Ihrer Person bitte besonders sorgfältig an. Sie sind für die spätere Suche nach der Vorsorgeurkunde unentbehrlich. Angaben zur Zahlungsweise (Ziffern 17–19) Wenn Sie die anfallenden Gebühren im Lastschriftverfahren begleichen möchten, machen Sie bitte die erforderlichen Angaben. Sie können auch gegen Rechnung bezahlen. Hierfür fällt eine um 2,50 € erhöhte Registrierungsgebühr an. Daten des Bevollmächtigten/vorgeschlagenen Betreuers (Ziffern 20–30) Die Eintragung der Bevollmächtigten bzw. vorgeschlagenen Betreuer ist dringend zu empfehlen, um diese im Ernstfall zügig ermitteln zu können. Zum Schutze des Rechts auf informationelle Selbstbestimmung wird jede Ihrer Vertrauenspersonen über die Eintragung im Zentralen Vorsorgeregister informiert und auf ihr Recht hingewiesen, die Löschung der Daten jederzeit verlangen zu können. Auf Seite 2 des vorangehenden Formulars (S. 36/37) ist die Angabe eines Bevollmächtigten bzw. vorgeschlagenen Betreuers möglich. Falls Sie die Eintragung weiterer Bevollmächtigter bzw. vorgeschlagener Betreuer beantragen möchten, verwenden Sie hierfür bitte entsprechend viele Zusatzblätter Bevollmächtigte/Betreuer für Privatpersonen (Formular PZ). Spätere Änderungen Verwenden Sie für spätere Änderungen bitte die Eintragungsbestätigung unter Angabe der mitgeteilten Register- und Buchungsnummer. Auch eine etwaige Adressänderung eines Bevollmächtigten oder vorgeschlagenen Betreuers kann auf diesem Wege mitgeteilt werden, jedoch werden Änderungen grundsätzlich nur auf Antrag des Vollmachtgebers entgegen genommen. Wenn Sie Ihre Vorsorgevollmacht widerrufen wollen, müssen Sie dies gegenüber Ihrem Bevollmächtigten kundtun und eine ausgehändigte Vollmachtsurkunde zurückverlangen. Der Widerruf kann und sollte auch zum Zentralen Vorsorgeregister gemeldet werden. Weitere Informationen t0800 3550500 (gebührenfrei) m030 38386677 dinfo@vorsorgeregister.de Owww.vorsorgeregister.de Informationen zum Eintragungsverfahren für Privatpersonen 39
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