www.vorsorgeregister.de Prüfung und Bestätigung Nach der Antragstellung erhalten die Antragstellenden ein Datenkontrollblatt sowie eine Rechnung. Die Registrierung wird nach Zahlung der Gebühr abgeschlossen. Anschließend versendet das Zentrale Vorsorgeregister eine Eintragungsbestätigung sowie die sogenannte ZVR-Card. Diese kann beispielsweise in der Geldbörse mitgeführt werden und weist auf die vorhandene Registrierung hin. Kosten der Registrierung Für die Registrierung fallen einmalige Gebühren an. Die Höhe richtet sich unter anderem nach der Art der Registrierung und der Anzahl der eingetragenen Vertrauenspersonen. Informationen zu den aktuell gültigen Gebühren stellt die Bundesnotarkammer auf ihrer Internetseite bereit. Die Kosten für die Registrierung betragen beispielsweise zum Stand Juni 2026 20,50 € (Online-Registrierung mit Lastschrift) bzw. 23,00 € (Online-Registrierung mit Überweisung). Für eine Registrierung per Post fallen Gebühren von 23,50 € (Lastschrift) bzw. 26,00 € (Überweisung) an. Jede weitere Vertrauensperson verursacht zusätzliche Kosten von 3,50 € bei der Online-Registrierung bzw. 4,00 € bei der Registrierung per Post. Digitale Hinterlegung von Vorsorgedokumenten Das Zentrale Vorsorgeregister wird fortlaufend weiterentwickelt. Künftig soll auch die digitale Hinterlegung von Vorsorgedokumenten ermöglicht werden. Die Übermittlung entsprechender Dokumente erfolgt jedoch nicht durch Privatpersonen selbst, sondern über hierzu berechtigte institutionelle Nutzer, beispielsweise Notarinnen und Notare, Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte, Betreuungsvereine oder Behörden. Weitere Informationen Aktuelle Informationen, Formulare und Hinweise zur Registrierung stellt das Zentrale Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer zur Verfügung. 37 Leitfaden zur Registrierung von Vorsorgeunterlagen
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