Vorsorgemappe Stadt Salzgitter

Lv oe ni t fVaodresno rzgueruRnet ge ri sl at rgieenr u n g Eintragungsverfahren im Zentralen Vorsorgeregister Über das Zentrale Vorsorgeregister (ZVR) der Bundesnotarkammer können Privatpersonen ihre Vorsorgeunterlagen registrieren lassen. Dazu zählen insbesondere Vorsorgevollmachten, Betreuungsverfügungen und Patientenverfügungen. Ziel der Registrierung ist es, dass Betreuungsgerichte und in bestimmten Fällen auch behandelnde Ärztinnen und Ärzte im Ernstfall schnell feststellen können, ob entsprechende Vorsorgedokumente vorhanden sind. Welche Vorsorgeunterlagen können registriert werden? Im Zentralen Vorsorgeregister können Vorsorgevollmachten, Betreuungsverfügungen und Patientenverfügungen registriert werden. Dabei wurden die Möglichkeiten der Registrierung in den vergangenen Jahren erweitert. Patientenverfügungen können inzwischen auch eigenständig registriert werden. Während eine Registrierung früher nur in Verbindung mit einer Vorsorgevollmacht möglich war, können sogenannte isolierte Patientenverfügungen heute unabhängig von weiteren Vorsorgeurkunden in das Register aufgenommen werden. Darüber hinaus besteht seit Einführung des gesetzlichen Ehegattennotvertretungsrechts (§ 1358 BGB) die Möglichkeit, einen Widerspruch gegen dieses Vertretungsrecht registrieren zu lassen. Dies kann beispielsweise sinnvoll sein, wenn Ehegatten getrennt leben oder ausdrücklich nicht gewünscht ist, dass der Ehepartner im medizinischen Notfall Entscheidungen trifft. Der Widerspruch wird als eigenständige Vorsorgeangelegenheit im Zentralen Vorsorgeregister erfasst. Voraussetzungen für die Registrierung Vor der Eintragung muss die jeweilige Vorsorgeurkunde bereits erstellt worden sein. Die Registrierung ersetzt also nicht die Erstellung einer Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung oder Patientenverfügung. Im Register werden zudem nicht die vollständigen Dokumente gespeichert, sondern lediglich wichtige Angaben zur Verfügung und zu den bevollmächtigten oder vorgeschlagenen Personen. Ablauf der Registrierung Die Registrierung kann online oder schriftlich erfolgen. Für die Online-Registrierung wird auf der Internetseite des Zentralen Vorsorgeregisters zunächst eine neue Registrierung angelegt. Anschließend wählen die Antragstellenden aus, welche Vorsorgeangelegenheiten registriert werden sollen. Mehrfachregistrierungen sind möglich. Im nächsten Schritt werden die erforderlichen Daten eingegeben. Dazu gehören insbesondere: • persönliche Daten der vorsorgenden Person, • Angaben zur Vorsorgeurkunde, • Daten der bevollmächtigten oder vorgeschlagenen Personen, • Informationen zum Inhalt der Vorsorgevollmacht, • Angaben zum Aufbewahrungsort der Unterlagen. Pflichtfelder sind entsprechend gekennzeichnet und müssen vollständig ausgefüllt werden. Nach Abschluss der Dateneingabe wird der Antrag übermittelt. 35 Leitfaden zur Registrierung von Vorsorgeunterlagen

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