Senioren-Wegweiser Beverungen und das Dreiländereck

• Ihre Rechte als Heimbewohner • Betreutes Wohnen • Essen auf Rädern /Mittagstische • Hausnotrufsysteme • Pflegeversicherung • Wohnraumanpassung • Selbsthilfegruppen • Patientenverfügungen /Vollmachten • Pflegebedarfsplanung >> Beratung für Senioren und Menschen mit Behinderung Unser Leben ist geprägt von Eigenständigkeit und Selbstverantwortung. Arbeit, Familie und Umwelt geben uns täglich Impulse, die das Leben jedes Einzelnen beeinflussen. Was aber passiert, wenn Eigenständigkeit und Selbstverantwortung durch Unfall, Krankheit oder Behinderung beeinträchtigt werden, sodass Sie sich nicht mehr in der Lage sehen, Ihren Haushalt zu führen oder Ihre einfachsten Bedürfnisse selber zu befriedigen? Welche Hilfen können Sie erhalten, um so lange wie möglich in Ihrem Zuhause wohnen zu können? Im Kreis Höxter gibt es ein großes Angebot an ambulanten Diensten und Hilfsorganisationen, die Ihnen helfen, so lange wie möglich in Ihrer häuslichen Umgebung zu bleiben. Auch Mängel und Sicherheitsrisiken in der Wohnung – oftmals mit geringem Aufwand zu beheben – werden häufig zum ausschlaggebenden Faktor für einen Umzug in eine Pflegeeinrichtung. Um für Sie die passende Hilfe zu finden und / oder Ihnen zu helfen, Ihre Wohnung den jetzigen Anforderungen anzupassen, ist Ihnen die Beratungsstelle für Senioren und Menschen mit Behinderung des Öffentliche Verwaltungen 37 Kreises Höxter behilflich. Aber trotz einer Anpassung des Wohnraumes und aller Hilfen durch Angehörige, Pflegedienste und Sozialstationen ist es manchmal möglich, dass die Betreuung in der eigenen Wohnung nicht mehr sichergestellt werden kann. Was ist, wenn nur noch der Umzug in ein Heim bleibt? Im Kreis Höxter gibt es eine Vielzahl von Heimplätzen für Senioren und Menschen mit Behinderung, in denen Sie neben Unterkunft und Verpflegung auch die erforderliche Betreuung und Pflege in Anspruch nehmen können. Um herauszufinden, welches Heim für Sie das Richtige ist und welche Rechte Sie als Bewohner haben, können Sie sich an die Beratungsstelle des Kreises Höxter wenden.Außerdem ist es ratsam, dass Sie sich rechtzeitig einen Einblick in verschiedene Heime und über die Kosten eines Heimaufenthaltes verschaffen. Sie können sich hierfür an die Heimträger wenden, die verpflichtet sind, Sie vor dem Einzug über alle Leistungen und die Ausstattung des Heimes sowie über Ihre Rechte und Pflichten zu informieren. Zu diesem Zweck wird er Ihnen in der Regel eine Informationsbroschüre übergeben und Sie und Ihre Angehörigen in einem persönlichen Gespräch über das Heim unterrichten. Ihre Ansprechpartnerin: Kerstin Müller Kreishaus Höxter, Zimmer C 243 Moltkestr. 12, 37671 Höxter Tel. 05271 965-3132, Fax 965-3999 Wer erhält „Hilfe zur Pflege“? Pflegebedürftige, die aufgrund ihrer Einkommens- und Vermögensverhältnisse und vorrangiger Ansprüche Dritter nicht in der Lage sind, die Kosten selbst zu tragen. Welche Leistungen werden gewährt? Die Hilfe zur Pflege umfasst • Leistungen zur häuslichen Pflege • Hilfsmittel (z. B. Haltegriffe, Hausnotruf, Toilettensitzerhöhungen etc.) • Leistungen zur teilstationären Pflege • Leistungen für die Kurzzeitpflege • Leistungen für die stationäre Pflege Die Höhe der Leistung ist abhängig von der Pflegestufe sowie dem Einkommen und Vermögen des Hilfesuchenden. Die Feststellung der Pflegestufe erfolgt in der Regel durch die Pflegekasse nach Begutachtung durch den medizinischen Dienst der Krankenversicherung oder bei Nichtbestehen einer Pflegeversicherung durch die Pflegefachkraft des Kreises Höxter. Ihr Ansprechpartner: Stefan Sebastian Kreishaus Höxter, Zimmer B 226 Moltkestr. 12, 37671 Höxter Tel. 05271 965-3130, Fax 965-3999 >> Schwerbehindertenrecht Kreis Höxter Mit Übertragung der Aufgaben des Schwerbehindertenrechts vom Land auf die Kommunen im Jahr 2008 wurde eine bürgernahe Aufgabenerfüllung im Sinne der Menschen mit Behinderung ermöglicht. Wenden Sie sich bitte mit allen Fragen zu Erst- und Änderungsanträgen an die Hotline 05271 965-0.

RkJQdWJsaXNoZXIy MTcxNzc3MQ==