zum Landrat für den Kreis Eschwege bestimmt wurde. 57 Im Herbst 1854 wurden die Bezirksräte auf drei Jahre neu gewählt, und zwar getrennt für beide Kreise. Im Mai 1855 wurden für die bevorstehende Landtagswahl Kommissare für die Bezirke festgelegt, wobei für die Kreise Eschwege und Witzenhausen gemeinsam der Eschweger Landrat v. Stiernberg zuständig war. 58 Im Juni 1855 wurde der Regierungs-Assessor Eduard von Göddaeus aus Kassel zum Landrat für den Kreis Witzenhausen bestellt. 59 Im März 1856 wurde er zum Legationsrat und vortragenden Rat im Ministerium des Kurfürstlichen Hauses und der auswärtigen Angelegenheiten ernannt. 60 Zu seinem Nachfolger wurde im Mai der Regierungsrat Adam Heinrich Wilhelm Uloth (geb. 1.3.1804), von 1846–1850 Oberbürgermeister in Marburg und danach Landrat in Kirchhain, bestimmt, nachdem er bereits seit Jahresanfang 1856 hier tätig war; er erhielt ein Jahresgehalt von 1.100 Reichstalern. 61 Ende August 1856 wurde der Justizbeamte Henkel in Bischhausen zum Stellvertreter des Landrats in Eschwege für den Amtsbezirk Bischhausen„in Noth- und Eilfällen“ bestellt. 62 Der Witzenhäuser Kreissekretär Wilhelm v. Bischoffshausen ging Ende November 1856 nach Rotenburg; für ihn kam der bisherige Praktikant Richard Wilhelm Philipp Schulz aus Fulda. 63 Zum Jahresende 1856 wurde der Justizbeamte Hoefle zu Netra zum Stellvertreter des Landrats in Not- und Eilfällen für das Justizamt Netra bestellt. 64 Die Kreise Eschwege und Witzenhausen im Kaiserreich (1866–1918) Nach dem Anschluss Kurhessens an Preußen wurde aus dem bisherigen Bezirksrat der Kreistag, zu dem Vertreter der Städte und Gemeinden, der Stände und Großgrundbesitzer gehörten. Er konnte über Finanzen, Baumaßnahmen und Mitwirkung bei der Kommunalaufsicht Beschlüsse fassen. Die Kreisverfassung im Gebiet des Regierungsbezirks Kassel wurde per Verordnung vom 9. September 1867 festgelegt. 65 Jeder Kreis bildete einen kreisständischen Verband, deren Organ die Kreisstände darstellten. Die Kreisstände versammelten sich auf Kreistagen und waren berufen, die Funktionen der bisherigen Bezirksräte im ehemaligen Kurfürstentum Hessen auszuüben, vor allem im Hinblick auf die Mitaufsicht über die Kommunalverwaltung der einzelnen Gemeinden. Die Kreisversammlung wurde gebildet aus Abgeordneten der Städte und Landgemeinden sowie von Grundbesitzern mit einem Grundsteuer-Reinertrag über 1.000 Talern. Der Landrat beruft den Kreistag, führt den Vorsitz und leitet die Verhandlung. Die Beschlüsse der Kreisversammlung hat er auszuführen. Die kommunalständische Verfassung im Gebiet des Regierungsbezirks Kassel wurde durch Verordnung vom 20. September 1867 geregelt. 66 Das„Gesetz betreffend die Vereinigung des Königreichs Hannover, des Kurfürstenthums Hessen, des Großherzogthums Nassau und der freien Stadt Frankfurt mit der Preußischen Monarchie“ brachte auch für die Kreise Eschwege und Witzenhausen erhebliche Veränderungen. Die erste Wahl zum deutschen Reichstag fand am 3. März 1871 statt. Von den 5.844 gültigen Stimmen in den Wahlbezirken der Kreise Eschwege, Witzenhausen und Schmalkalden entfielen 4.662 auf den Direktor der Landeskreditkasse in Kassel, Dr. Richard Harnier (18.6.1820 – 17.10.1885). Harnier hatte schon zuvor dem konstituierenden Reichstag und dem Reichstag des Norddeutschen Bundes angehört und war Mitglied der Nationalliberalen Partei. Er vertrat den hiesigen Wahlkreis auch nach den folgenden drei Reichstagswahlen bis 1881. Mit der Wahl des Rechtsanwalts Carl Frieß am 27.10.1881 wurde der Wahlkreis erneut von einem liberalen Kandidaten vertreten. 67 Wahlkommissar für den 4. Wahlkreis war der Eschweger Landrat Groß. 68 Bei der nächsten Reichstagswahl am 28. Oktober 1884 unterlag Frieß dem konservativen Gutsbesitzer Hermann von Christen (5.3.1841–26.9.1919) aus Werleshausen, der den Wahlkreis bis 1910 in fünf Legislaturperioden vertrat und nur bei der Wahl von 1893 sich dem Kandidaten der antisemitischen Deutschsozialen Partei Hans Leuß geschlagen geben musste. Erst ab etwa 1880 wurde in Hessen die Position des Landrats der gleichnamigen preußischen Institution angeglichen. Der Landrat war nun nicht nur Leiter der allgemeinen Landesverwaltung im Kreisgebiet, sondern als Vorsitzender des Kreistags und des Kreisausschusses zugleich Leiter der Kreiskommunalverwaltung. Gleichzeitig wurde ein Kreisausschuss gebildet, der aus sechs Mitgliedern bestand, die Beschlüsse des Kreistages vorbereitete und sie ausführte. Dabei waren die Aufgaben um die Aufsicht über das Versicherungswesen, Steuerveranlagung, Energieversorgung und Fortbildungsschulen erweitert worden. 69 18 VERWALTUNGSGESCHICHTE DER KREISE ESCHWEGE UND WITZENHAUSEN 18211945 03
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