Ausbildungsatlas Landkreis Gießen

Ausbildungsangebote Seite: 51 Fertigen von Präzisionsbauteilen meist aus Metall (z. B. für Maschinen, Motoren oder Turbinen) mit CNC-gesteuerten Dreh-, Fräs- und Schleifmaschinen oder Fertigungssystemen • Planen und Vorbereiten der Arbeitsaufgaben (z. B. Abstimmen mit vor- und nachgelagerten Bereichen im Betrieb sowie mit Kunden; Auswerten technischer Unterlagen, Berechnen fehlender Angaben; Anfertigen technischer Zeichnungen sowie dreidimensionaler Modelle mithilfe von CAD-Programmen) • Herstellen von Bauteilen für technische Produkte aller Art mit Werkzeugmaschinen oder Fertigungssystemen, ggf. mithilfe von Cobots (z. B. Eingeben der Bearbeitungsparameter in CNC-Maschinen oder digital vernetzte Fertigungssysteme; Auswählen der Werkzeuge; Überwachen der Fertigungsprozesse; Prüfen der fertigen Werkstücke auf Maße und Oberflächengüte) • Warten der Maschinen und Anlagen (z. B. Anfertigen von Ersatzteilen mit 3-D-Druckverfahren; Austauschen defekter Teile; Durchführen von Funktionsprüfungen) Beschäftigungsmöglichkeiten finden sich im Maschinenbau, in der Metallbearbeitung bzw. Zerspanungstechnik sowie im Fahrzeugbau. Bewerberprofil: Gute Noten in Physik, Werken/Technik, Mathematik, Informatik • Technisches Verständnis • Räumliches Vorstellungsvermögen • Handwerkliche Geschicklichkeit • Gute Auge-Hand-Koordination • Sorgfalt • Konzentrationsfähigkeit • Selbstständiges Arbeiten Ausbildungsart: Duale Ausbildung in Industrie und Handwerk (geregelt durch Ausbildungsverordnung) Zeitraum: 3,5 Jahre (m/w/d) Zerspanungsmechaniker Arbeitszeit Maximal 8 Stunden am Tag | 40 Stunden in der Woche Montags bis Freitags zwischen 06:00 – 20:00 Uhr Jeder zweite Sonntag soll, bzw. mindestens zwei Sonntage im Monat müssen beschäftigungsfrei bleiben Ausnahmen: Bergbau, Gastronomie, Landwirtschaft, Tierhaltung oder Bau- und Montagestellen Arbeitszeit Maximal 8 Stunden am Tag | 40 Stunden in der Woche Montags bis Freitags zwischen 06:00 – 20:00 Uhr Jeder zweite Sonntag soll, bzw. mindestens zwei Sonntage im Monat müssen beschäftigungsfrei bleiben Ausnahmen: Bergbau, Gastronomie, Landwirtschaft, Tierhaltung oder Bau- und Montagestellen Pausenzeit Mehr als 4,5 Stunden Arbeit: mindestens 30 Minuten Pause Mehr als 6 Stunden Arbeit: mindestens 60 Minuten Pause Pausen dürfen aufgeteilt werden, müssen aber mindestens 15 Minuten am Stück dauern Pausenzeit Mehr als 4,5 Stunden Arbeit: mindestens 30 Minuten Pause Mehr als 6 Stunden Arbeit: mindestens 60 Minuten Pause Pausen dürfen aufgeteilt werden, müssen aber mindestens 15 Minuten am Stück dauern Nachtruhe Zwischen Feierabend und Beginn der nächsten Arbeitszeit müssen mindestens 12 Stunden liegen Ausnahmen: Landwirtschaft, Bäckereien, Konditoreien, Gastgewerbe und mehrschichtige Betriebe Nachtruhe Zwischen Feierabend und Beginn der nächsten Arbeitszeit müssen mindestens 12 Stunden liegen Ausnahmen: Landwirtschaft, Bäckereien, Konditoreien, Gastgewerbe und mehrschichtige Betriebe Urlaubstage Je nach Alter gelten unterschiedliche Ansprüche auf Urlaub Unter 16: mindestens 30 Urlaubstage Unter 17: mindestens 27 Urlaubstage Unter 18: mindestens 25 Urlaubstage Über 18: mindestens 24 Urlaubstage Urlaubstage Je nach Alter gelten unterschiedliche Ansprüche auf Urlaub Unter 16: mindestens 30 Urlaubstage Unter 17: mindestens 27 Urlaubstage Unter 18: mindestens 25 Urlaubstage Über 18: mindestens 24 Urlaubstage „Verbotene“ Arbeiten Darunter fallen Tätigkeiten… die die physische und psychische Leistungsfähigkeit übersteigen mit Unfallrisiken bei extremer Kälte, Hitze, Nässe mit hohem Lärmpegel, gefährlichen Stoffen oder einer Strahlenbelastung Wenn es bei der Ausbildung nicht ohne diese Arbeiten geht, muss eine qualifizierte Aufsichtsperson anwesend sein. „Verbotene“ Arbeiten Darunter fallen Tätigkeiten… die die physische und psychische Leistungsfähigkeit übersteigen mit Unfallrisiken bei extremer Kälte, Hitze, Nässe mit hohem Lärmpegel, gefährlichen Stoffen oder einer Strahlenbelastung Wenn es bei der Ausbildung nicht ohne diese Arbeiten geht, muss eine qualifizierte Aufsichtsperson anwesend sein. Wichtig für junge Azubis Jugendarbeitsschutzgesetz Wichtig für junge Azubis Jugendarbeitsschutzgesetz Du bist unter 18 Jahre alt und arbeitest schon oder fängst bald an? Damit fällst du unter das Jugendarbeitsschutzgesetz. Das soll dich vor einer möglichen Überbelastung schützen und sicherstellen, dass deine Schulbildung nicht durch deine Arbeit leidet. Das betrifft unter anderem folgende Bereiche: Du bist unter 18 Jahre alt und arbeitest schon oder fängst bald an? Damit fällst du unter das Jugendarbeitsschutzgesetz. Das soll dich vor einer möglichen Überbelastung schützen und sicherstellen, dass deine Schulbildung nicht durch deine Arbeit leidet. Das betrifft unter anderem folgende Bereiche: 45

RkJQdWJsaXNoZXIy MTcxNzc3MQ==