Ausbildungsatlas Landkreis Gießen

Zugangsvoraus- setzungen siehe Bewerberprofil Ausbildungsangebote Seite: 52 Anfertigen von Bauteilen für Maschinen oder feinmechanische Geräte mithilfe von konventionellen oder von computergesteuerten Werkzeugmaschinen • Vorbereiten der Maschinen • Montieren und Justieren der Werkzeuge • Steuern der Maschinen über CAM-Programme bzw. Übertragen der CAD-Konstruktionen auf die Fertigungsanlagen • Einspannen der Werkstücke • Durchführen von Testläufen • Überwachen des Bearbeitungsprozesses • Prüfen der fertigen Werkstücke • Ggf. Nacharbeiten der Produkte • Montieren der Geräte und elektronischen Mess- und Regelkomponenten zu funktionsfähigen Elementen • Einstellen der fertigen Maschinen und Geräte beim Kunden • Vornehmen von Wartungs- und Reparaturarbeiten Beschäftigungsmöglichkeiten bestehen bei Unternehmen des Werkzeug-, Formen- und Maschinenbaus, in Betrieben für Metallbearbeitung und Metallverarbeitung sowie im Metallbau. Bewerberprofil: Interesse an Werken/Technik, Mathematik • Technisches Verständnis • Gute Auge-Hand-Koordination • Handwerkliche Fähigkeiten • Räumliches Vorstellungsvermögen • Sorgfalt • Selbstständiges Arbeiten Ausbildungsart: Reha-Ausbildung • Anleitung in der Jugendwerkstatt Gießen • Vertiefen der theoretischen Inhalte durch Stütz- und Förderunterricht • Pro Ausbildungsjahr ein Praktikum in einem marktorientierten Betrieb (individuelle Vorbereitung in der Jugendwerkstatt) • Voraussetzung: Förderung durch Jobcenter Gießen, Arbeitsagentur, Landkreis oder durch eine Ausbildungspatenschaft Zeitraum: 3,5 Jahre (m/w/d) Metallbearbeiter Das hast du dir verdient! Ausbildungsvergütung Das hast du dir verdient! Ausbildungsvergütung Als Azubi einer dualen Berufsausbildung bekommst du monatlich eine Ausbildungs- vergütung. Diese ist nicht einheitlich geregelt, muss aber mindestens dem Mindestlohn entsprechen. Ihre Höhe hängt von Faktoren wie Branche, Standort des Unternehmens, Ausbildungsjahr und Alter der Azubis ab. Genau festgelegt ist die Höhe der Vergütung in deinem Ausbildungsvertrag. Geregelt wird die Zahlung einer angemessenen Vergütung in § 17 im Berufsbildungsgesetz (BBiG). Darin ist festgelegt, dass Azubis eine Vergütung vom Ausbildungsbetrieb erhalten, die mit fortschreitender Ausbildung mindestens einmal pro Jahr erhöht wird. Dein Ausbildungsbetrieb zahlt die Vergütung auch während deines Urlaubs und während der theoretischen Ausbildung in der Berufsschule. Im Krankheitsfall erfolgt die Zahlung für bis zu sechs Wochen. Hast du Überstunden geleistet? In diesem Fall steht dir eine Überstundenvergütung durch Geld oder Freizeitausgleich zu. Falls dein Ausbildungsbetrieb dich mit Sachleistungen wie Unterkunft und Verpflegung unterstützt, darf er den Gegenwert von der monatlichen Vergütung einbehalten. Tatsächlich ausbezahlt werden muss aber mindestens ein Viertel der Bruttovergütung. Als Azubi einer dualen Berufsausbildung bekommst du monatlich eine Ausbildungs- vergütung. Diese ist nicht einheitlich geregelt, muss aber mindestens dem Mindestlohn entsprechen. Ihre Höhe hängt von Faktoren wie Branche, Standort des Unternehmens, Ausbildungsjahr und Alter der Azubis ab. Genau festgelegt ist die Höhe der Vergütung in deinem Ausbildungsvertrag. Geregelt wird die Zahlung einer angemessenen Vergütung in § 17 im Berufsbildungsgesetz (BBiG). Darin ist festgelegt, dass Azubis eine Vergütung vom Ausbildungsbetrieb erhalten, die mit fortschreitender Ausbildung mindestens einmal pro Jahr erhöht wird. Dein Ausbildungsbetrieb zahlt die Vergütung auch während deines Urlaubs und während der theoretischen Ausbildung in der Berufsschule. Im Krankheitsfall erfolgt die Zahlung für bis zu sechs Wochen. Hast du Überstunden geleistet? In diesem Fall steht dir eine Überstundenvergütung durch Geld oder Freizeitausgleich zu. Falls dein Ausbildungsbetrieb dich mit Sachleistungen wie Unterkunft und Verpflegung unterstützt, darf er den Gegenwert von der monatlichen Vergütung einbehalten. Tatsächlich ausbezahlt werden muss aber mindestens ein Viertel der Bruttovergütung. Wichtige Infos: Auch als Azubi musst du unter Umständen Steuern und Sozialabgaben zahlen. Der Mindestlohn erhöht sich in jedem Ausbildungsjahr. Neben der Ausbildung darfst du ggf. einen Minijob ausüben (siehe Jugendarbeitsschutzgesetz bzw. Arbeitszeitgesetz). Wichtige Infos: Auch als Azubi musst du unter Umständen Steuern und Sozialabgaben zahlen. Der Mindestlohn erhöht sich in jedem Ausbildungsjahr. Neben der Ausbildung darfst du ggf. einen Minijob ausüben (siehe Jugendarbeitsschutzgesetz bzw. Arbeitszeitgesetz). Berufsfachschule: Absolvierst du eine schulische Ausbildung an einer Berufsfachschule, erhältst du in der Regel kein Ausbildungsgehalt. Im Bereich der Pflegeberufe sind theoretische und praktische Ausbildung eng miteinander verknüpft, weshalb du für die praktische Arbeit im Ausbildungsbetrieb ein Ausbildungsentgelt erhältst. Berufsfachschule: Absolvierst du eine schulische Ausbildung an einer Berufsfachschule, erhältst du in der Regel kein Ausbildungsgehalt. Im Bereich der Pflegeberufe sind theoretische und praktische Ausbildung eng miteinander verknüpft, weshalb du für die praktische Arbeit im Ausbildungsbetrieb ein Ausbildungsentgelt erhältst. 38

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